Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 9 (28.2.1862)
- Date
- 1862-02-28
- Page
- Seite 70 (sequence 2)
- Language
- German
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70 und sich selbst genügen kann. Je verschiedener daher nnd entfernter das Pfropfreis ist, welches in den Stamm sich einsenkt, desto freier nnd frischer kann das beiderseitig Gute in einander wirken und sich neu entfalten, nnd desto weniger pflanzt sich das Einseitige und daher Schwache fort; als strebte das Vereinzelte von selbst desto mächtiger sich durch daS Fremde zn ergänzen, so wie denn auch volklich die Ehe eines der mächtigsten Mittel ist, eine schädliche Vereinzelung nnd Entfremdung der Häuser nnd Stämme der Völker und Gemeinschaften aller Art glücklich aufzuheben. Ein dunklcs Gefühl jenes Zuges zum Fremden hin nnd daher deS AbscheueS gegen Heirathen in zu naher Verwandschaft, mag sich früh im Alterthnme unter den höherstrebenden gesunden Völkern geregt haben; und dies ist sicher die erste Ursache zu jenen Verboten. Hinzutrat aber leicht die Rücksicht auf die gute Zncht und die heilsame wechselseitige Scheu unter den HauSgliedern, die man durch solche Verbote befördern wollte")." Die Trübung des Familienverhältnifses durch den Inzest wird besonders von Krug stark betont: ״Zwischen Eltcru und Kindern, sowie zwischen Geschwistern, als Personen, die in der Regel eine Familie bilden, hat die Natur ein Band geknüpft, das sie zum reinsten und uneigennützigsten Wohlwollen gegen einander verpflichtet, zu einem Wohlwollen edlerer Art, als daß die Vernunft es billigen könnte, wenn sich der Geschlcchtötrieb mit seinen leidenschaftlichen Aeußerungen, die oft in die gröbsten Erzesse auöarten, in jenes Nerhältniß cinmischen wollte. Wollust, Eifersucht, Haß, Betrug, Nachstellung nach dem Leben, ja gewaltsame Tödtung würde alle Familienbande zerreißen, wenn eS erlaubt wäre, daß der Vater mit der Tochter, die Mutter mit dem Sohne, der Bruder mit der Schwester sich geschlechtlich vermischten. Darum verbietet die Vernunft solche Verbindungen schlechthin als den Menschen entehrend, als unkeusch und blutschänderisch;und der Staat muß sie gleichfalls verbieten, da er ja keinem ehelichen Vertrage seine Zustimmung geben kann, der ein schändliches Gepräge habe, und die Zerrüttung des Familienwohls, auf welchem großentheils auch das Staatswohl beruht, zur Folge haben würde׳')." Die Zusammenstellnng der in jüdischen Quellen zerstreuten Motive der verwandschaftlichen und schwägerschaftlichen Ehehindernisse sott in Folgendem zum ersten Male versucht werden. Der erste jüdische Forscher, welcher diese Motive bespricht, ist Philo. Am ausführlichsten handelt er von der Schändlichkeit der Mutterehe, wobei er auf die Perser hinweist, welche den aus solcher Ehe hervorgegangenen Kin- -ern einen besonder» Geburtsadel (tv’yevegazovg) vindizirten, und auf Oedipos, dessen Ehe mit Jokaste so namenloses Unglück über Griechenland gebracht habe. Die Schändlichkeit der fraglichen Ehe findet er in der Verletzung der den Eltern schuldigen Ehrfurcht. Zu der Schwesterehe übergehend, bemerkt er, daß Solon die Ehe unter Geschwistern von mütterlicher Seite verboten, die unter Geschwistern von väterlicher Seite aber zugelassen, Lykurg dagegen daö Entgegengesetzte statuirt, und das ägyptische Gesetz die Gescbwistcrehe überhaupt freigegeben hat; daß aber Moses, ״der Heiligste", alle diese Gesetze verwarf, indem sie einem wohleingerichteten Staate widerstreben und abscheulich erscheinen, und zu den schändlichsten Ausschreitungen verführen und anreizen. ״Warum sollte man auch, —fährt er fort,— ״di.׳ Schönheit des Schamgefühls beeinträchtigen, und den Jungfranen das Erröthen abgewöhncu? Warum sollte man verhindern, Verwandschaften mit Fremden zn schließen, warum eine so wohlthätlge Institution in die engen Mauern eines Hauses einschränkeu, während sie doch geeignet ist, sich über Festland nnd Inseln zu verbreiten, und in allen Theilen des Erdenrundes einheimisch zu werden? Denn die Ban> de, welche den mit Fremden geschlossenen Ehen ihren Uw sprnng verdanken, stehen den Banden der Verwandschaft durchaus nicht nach 4).״ In diesen Worten liegt so ziemlich Alles angedeutet, was von späteren Forschern in ethischer, besonders häuslicher und volklicher Rücksicht über die Ehe- Hindernisse der Verwandschaft und Schwägerschaft gesagt wurde; in denselben ist aber zugleich die einzige Reflexion enthalten, welche über diese Ehehindernisse auS dem jüdischen Alterthnme vor- Händen ist. JosefuS bezeichnet die im Gesetze verbotene Unzucht als eine schwere Sünde und als eine verabscheuungswürdige Scbandthat ׳'), ohne sich auf eine nähere Erörterung einzulassen. Die palästinensische Schriftgelehrsamkeir konnte sich, was charakteristisch genug ist. zu einer ethischen Anschauung der bezüglichen Ehehindernisse nicht erheben; ihr sind dieselben rein positive Gesetze, deren rationelle Begründung für die menschliche Vernunft nicht erreichbar ist ß). Diese Anschauung vererbte sich auf die Germanofranken, die treuen Bewahrer der thalmudischen Grundsätze und Meinungen. In der arabischen Schule machte sich, wie einst in der alerandrinischen, auch hier die Reflexion geltend. Schon bei Saadiaö Gaon find die verwandschaftlichen Ehehinderniffe Gegenstand der Reflexion. ״Der Vater, — sagte er — hat das Bedürfniß, mit seinen Töchtern, die Brüder haben das Bedürfniß, mit ihren Schwestern zusammen zu leben, und wenn eine Verehelichung in diesem Kreise erlaubt wäre, so würde man die Buhlerei fördern; und damit das Gelüst nach einer schönen Gestalt aus der Blutverwandschaft nicht erregt, und damit eine unschöne Gestalt aus derselben, wenn keiner der nahen Verwandschaft sie nicht ehelicht, nicht verachtet werde, ist dieses Gesetz gegeben worden D." Abraham Aben Esra geht von der gnostischen Voraussetzung aus, nach welcher die Zulässigkeit der Ehe, welche an und für sich als etwas Unreines und Profanes gemieden werden sollte, nur einer Akkomodation an die thieriscke Natnr des Menschen