Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 9 (28.2.1862)
- Date
- 1862-02-28
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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tlr. 9. Szegedin, den 88. Februar 1868. Ln (thanaiija. r FünsLer Jaltt'.gang. .ßcrattsgeßer uiib 3lcÖnRle11r: L. Löw, Ößerrafißiner zu äzegedin. Jeden Freitag erscheint ein ganzer Bogen. Prännincralionsprris! Ganzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 kr., viercljährig 2 fl. öflerr. Währ. Man abonnirt bei allen Postämtern und Buch- Handlungen des In- und Auslandes. Manuskripte sind an die Redaktion zu senden. Inserate sind an die Redaktion in Szegedin oder an Hrn. Franz Wagner in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Petitzeile wird mit lO Nkr. --- 2 Sgr. berechnet. Inhalt. Cherechtliche Studien. (Forts.) Vom Herausgeber. — Zur rabbinischeu Meffiaslchre. Bon Samsou Bloch. — Beiträge zur thalmndischen Sprachforschung und AltcrthumSkunde. Von Prof. M. S ößcl. Korrespondenz. Wien. (Schließung der ung. Synagoge zu Groß- Wardein׳) Pest, (flieformvorschläge. — Literärische Anzeigen: Jugendschriftcil. Angezcigt vom Herausgeber. Ehercchtliche -Stufiieu. Fortsetzung.*) 9. Ehehindernisse der Verwandschaft und Schwägerschaft. Den Schluß des den Ehe- und Kcnschheitsgesetzen gewidmeten Kapitels der Thora bilden die Worte: ״Ihr sollet euch durch keines von diesen Dingen verunreinigen; denn durch dieses Alles haben sich verunreiniget die Völker, die ich vor euch auötreibe, daß das Land unrein wurde, und ich seine Misselhat an ihm heimsnchte, und daS Land seine Einwohner anSspie. Ihr aber haltet meine Satzungen und Rechte, und thnt nichts von allen diesen Gräueln,... denn alle diese Gräuel haben die Leute dieses Landes gethan, die vor euch waren, und daö Land war unrein (3 M. 18,24—27).״ Daß sich diese Worte nicht nur auf die letzten Verbote (das. 2 2,'23), sondern auch auf die früher nahmhaft gemachten verbotenen Grade der Verwandtschaft und Schwägerschaft beziehen, erhellt nicht nur auö den Worten בכל אלח (durch alles dies), sondern auch auö der Parallelstelle, wo nur von den verbotenen Graden die Rede ist, und daran die Warnung geknüpft wird: ״Und wandelt nicht in den Satzungen deö Volkes, daö ich vor euch her anstreibe, denn svlcheö Alles haben sie gethan, und ich bin ihrer überdrüssig geworden (Das. 20, 23)." Da nun die Thora die Auöschreitrmgen der Kanaaniter denselben als Schandthaten impntirt, so hat man hieraus geschlossen, daß sie ihren Verboten der Verwandtschaft und Schwägerschaft nicht einen positiven und nationcllen, sondern einen rationellen 11׳-' allgemein menschlichen Charakter vindizire. Und nicht nur ׳ie in Rücksicht ans die Kanaaniter ausgesprochene Zurechn , auch die brandmarkenden Ausdrücke, mit welchen daö Gesetz die bezüglichen Ausschreitungen bezeichnet *), beweisen hinlänglich, wie sehr die öffentliche Meinung von der Verwerflichkeit derselben durchdrungen war. Mit der Anerkennung der im Pentateuche statuirten Ehehindernisse der Verwandschaft wurde in der ganzen zivilisirten Welt auch das rein menschliche Gefühl einheimisch, welches in den Verboten seinen Ausdruck findet. Die theoretische Analyse dieses Gefühls ׳ rief jedoch verschiedene Anschaumigen hervor, indem zur Begründung der fraglichen Ehehindernisse verschiedene Momente, — daö fistsche, psychische ethische, häusliche und staatliche Moment, — hervorgehoben wurden. Daö auch von neueren Fisiologen anerkannte fistsche Moment, auö welchem der 1101T01־ naturalis Hergeleiter wird, wird in neuester Zeit als Grund ber Verwandschaftliehen Ehehindernisse weniger urgirt. Die übrigen Momente faßt Ewald in folgender Weise zusammen: ״Die Ehe soll erst im reifern Lebensalter daö vereinigen, was von einanger getrennt ist, und doch einmal zum festesten Bunde und zum Anfänge eines neuen Hauses sich so wiederfinden muß, wie es seiner letzten Bestimmung nach für einander geschaffen ist; als sollte die von ihr gestiftete Gemeinschaft eine ganz andre sein, als die, welche schon durch gemeinsames Blut, Geburt und Zusammenleben in demselben Hause von Anfang an gegeben ist, ein neues hinzukommen zu einem alten, eine Liebe noch verschieden von der unter Blutsverwandten immergegebenen, die ja auch an sich schon groß genug ist, *) S. 3. Jhrg. 209. 317. 529. 4. Jhrg. 111. 257. 271.