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Ben Chananja · 1862-02-28 · 9 (28.2.1862) · p. Seite 71

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
9 (28.2.1862)
Date
1862-02-28
Page
Seite 71 (sequence 3)
Language
German
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71 ihren Ursprung verdankt. Er ftuCct eS daher natürlich, daß in den Kreis dieser Akkomodation mindestens diejenigen Frauenspersonen nicht gezogen wurden, welche sich stets in der Nähe der ihnen verwandten Männer befinden s).״ Nach dieser Ansicht bedarf es, genau genommen, keiner Molivirung, weshalb das Gesetz die in Rede stehenden Ehen verbiete, indem überhaupt die Ehelosigkeit allein der Würde und Bestimmung des Menschen entspricht. Wegen der objektiven Beschassenhcit der ehelichen Gemeinschaft hätte letztere ganz und gar verboten werden sollen; die Subjektivität des Menschen ließ diesen Rigorismus nicht zu: aus diesen beiden Rücksichten gingen die verwandschaftlichen Hindernisse hervor, ohne deren Lazwischenkttnfl die thierische Natur ganz und gar die Zügel hätte schießen lassen. Maimonides findet mit SaadiaS in den bezüglichen Verboten eine gesetzgeberische Klugheit, welche die Erhaltung der guten Zucht in den Familien zum Zwecke hat. Wie Philo erklärt er dieselben für Wächter der Schamhaftigkeit. ״Denn daS Geschehen jener Handlung zwischen dem Stamme und dem Zweige zeigt von der höchsten Schamlosigkeit; darum ist die Vermählung deS Stammes mit dem Zweige untersagt. ES ist aber kein Unterschied, ob sich Stamm und Zweig selbst vermählen,, oder sich einander dadurch nähern, daß sie sich gemeinschastlich mit einer dritten Person verbinden, waS dadurch geschieht, daß sich eine und dieselbe Person mit dent Stamme und mit dem Zweige geschlechtlich verbindet DaS volkliche und staatliche Moment wird hier nicht beachtet. Die Maimonidische Motivirung hat sich auch Isak Abravanel angeeigner. Den Kabbalisteil genügten diese Motivirungen nicht. NacbmanideS will daher den verwandschaftlichen Ehrhindernissen von eroterischcm Sandpunkre nur Positive Bedeutung beigelegt wissen; von esoterischem läßt er dieselben mit dem mystei'iimi!)!׳aegnationiv (דעבוז־ Tu) zusammeuhängen, welcher׳ aus der Doktrin der Seelenwanderung stießt Willkürlich, wie diese Annahme, ist auch daS Rai- ,onnemenr des Bechaja b. Ascher. Viel sachgemäßer ist dagegen die vermittelnde Motivirung des Jehuda Ha-Levi, nach welcher die verwandschaftlichen Ehehindernisse überhaupt rationeller Natur sind, die nähere Bestimmung der Grade dagegen positiven Eharakter Hai u). Die Karäer vindiziren den bezüglichen Gesetzen mit dem Thalmud rein positiven Eharakter; mindestens werden dieselben bei Jehuda Hedessi ausdrücklich von den rationellen Gesetzen (.עכצוה של דעת ausgeschlossen '"). Die wissenschaftliche Erläuterung muß sich auck׳ begnügen, einen Thei! der verbotenen Geschlechtöverbindungen näher zu motiviren, und in Betreff deS andern TheilS nur im Allgemeinen auf die Den Verboten zu Grzinde liegenden Anschauungen und Empfindungen hinzuweisen. In diesem Sinne sagt Savignv: ״DaS Verbot der Ehe unter den nächsten Verwandten hat seine Wurzel in dem sittlichen Gefühle aller Zeiten: aber der Grad der Ausdehnung dieses Verbotes ist ganz positiver Natur Eine klare Einsicht in die Natur und Beschaffenheit der vom Gesetze gezogenen Verwandschaftögrenzen könnte nur eine kauln erreichbare klare Einsicht in die Familien- Verhältnisse deS israelitischen Alterthumö gewähren. — Als Parallele wurde hervorgehoben, daß die arabischen Frauen und Mädchen nach einer alten im Koran zum Gesetze erhobenen Sitte sich nur denjenigen Männern nnvcrschleicrt zeigen dürfen, mit welchen sie nach dem Pentateuchischen Gesetze in kein eheliches Vüildniß treten dürfen ''). Am auffallendsten ist die scheinbare Inkonsequenz, nach welcher das Gesetz die Ehe mit der Frau des Vatersbruders (nach Hessen Tode, oder nach vollzogener Scheidung) verbietet, während eö von der Frau des Mutterbruders schweigt. Allein noch während der thalmudischen Zeit lehrte die tägliche Erfahrung, daß der Verkehr ruit den Verwandreu ,väterlicher Seite frequenter sei, als mit denen mutterlicher Seite 'P. Die Auffassung, nach welcher die im Gesetze genannten Grade nicht strikt, sondern aiialogico genommen, und daher aus die gleichen Verwandschaftsgrade ausgedehnt werden müssen, ist dem höher» jüdischen Alterthnme gänzlich fremd. Nachdem Philo die Gründe auseinandergesetzt hat, weshalb MoseS die Mutterehe und Schivesterehe verbietet, fährt er fort: ״AuS diesen Gründen hat er (MoseS) auch viele andere eheliche Verbindungen verhindert, inderu er verordnete, sich weder die Enkelin (/״? &vyaTQ1dfj1>, in! v1S!jv)f noch die Tante von väterlicher und mütterlicher Seite, noch das Weib des Oheimö, deS Sohnes oder des Bruders (nach deren Tode oder nach einer etwaigen Ehescheidung) anzugeloben, ferner die Stieftochter weder bei Lebzeiten ihrer Mutter, noch nach dem Tode derselben zu verleiten, indem der Stiesvarer die Stelle deS leiblichen Vaters vertritt, und die Stieftochter sich als dessen leibliche Tochter betrachten soll. Auch läßt er nicht zu, zwei Schivestern zu gleicher Zeit, oder zu verschiedenen Zeiten,- oder selbst in dem Falle zu ehelichen, wo die Ehe mit der Einen durch Scheidung ansgelöst ivnrde. Denn er hielt eS nicht für erlaubt, daß die eine Schwester an die Stelle ihrer unglücklichen Schwester trete, es möge nun letztere noch in derselben Ehe verharren, oder geschieden, keinen Garten haben, oder zu einer zweiten Ehe geschritten sein "׳)." Josefus zählt merkwürdiger Weise die verbotenen Verwandschaftsgrade nicht vollständig aus. Er sagt nämlich: ״Es ist im Gesetze als eine schwere Sünde und als eine verabscheuungöwürdige Schandrhat verboten, daß man mit seiner Mutter, seiner Stiefmutter, seines Vaters oder seiner Mutter Schwester, seiner Schwester oder seines Sohnes Frau Unzucht treibe 17)."

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