Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 8 (21.2.1862)
- Date
- 1862-02-21
- Page
- Seite 63 (sequence 5)
- Language
- German
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63 sich zu nehmen. Im Uebrigen seid Gott immer tren tut Herzen. Weichet in keinem Falle vom Glauben Eurer Vater, und dienet unserem allergnädigsten Landeöfürsten mit gutem Willen und rastloser Thätigkeit. Erwerbet Euch und unserer ganzen Nation Dank und Ehre, damit man sehe, daß auch unsere, bisher unterdrückte Nation ihren Landessürsten und ihre Obrigkeiten liebe, und im Falle der Noth ihr Leben aufzuopsern bereit ist. Ich hoffe, daß wir durch Euch, wenn Ihr Euch, wie eö jedem Unterthan geziemt, Pflichtgetreu aufführet, auch noch jener Halbsesselu werden entlediget werden, die uns zum Theil noch drücken. Und welchen Ruhm und welche Ehre werdet Ihr alödann nicht davontragen, bei allen rechtschaffenen Menschen so gut, wie bei Euren Mitbürgern. Und hiermit will ich Euch noch meinen ans innigem Herzen emporsteigendcn Segen ertheilen." A»S der jüngsten Vergangenheit geht das Programm auf die alte Zeit zurück, und beweist ans IosefnS, daß der Waffendienst der Juden durchaus nichts Neues sei. Hierauf wird Ernb. 45, a. O. Chajj. 329, 6, 7, und Sota 44, b. ins Treffen geführt, und zugleich nachdrücklich hervorgehoben, daß die Inden ״nach dem Naturrechte und der Moral zum Waffendienste verpflichtet sind", nnd aus Maim. Melach. Abschn. 8. wird dednzirt, daß die Soldaten von der Beobachtung des Zeremonialgesetzes diSpensirt sind. Selbst in Bezug auf das Schema und die Tefillin dehnt das Prom. diesen DiSpenö auS, unter Berufung auf Maim. Ker. Schema, 2, 3. und Tefillin 4, J 3! Zum Schluffe erwähnt d. Prom. auch einen Brief deS Triester Nabb. zu Gunsten des Waffendienstes. Die Gegner des letzter» hatten bei der Negierung auch nachgesucht, die Erbfolge der Juden nach dem mosaischen Gesetze zu restituiren. Die Vers, des Prom. treten auch diesem Ansinnen entgegen. Hier können sie sich natürlich nicht aut die jüdischen Gesetzbücher berufen; sie beschränken sich daher daraus, die Nachtheile nahmhaft zu machen, welche die Restiruirung deö jüdischen Erbrechtes herbeiführen würde! Hungarica. .עלית לקרתא הלוך בניהוסיר Midrasch. V. Pest, 19. Februar. Zuvörderst eine Episode aus dem Leben der Eisenstädter Zcschiba, welche noch immer eristirl, wiewol das Oberhaupt desselben aus ganz besondere Hochachtung gegen den Ben Chananja dem ״ersten Berichte der Lehranstalt für Nabbinatökandidaten" keinen zweiten folgen ließ. Die Episode ist folgende. Der Hr. Scminardircktor machte seine Zubörer ans einen Aufsatz in dem Frankfurter Aeschnrnn aufmerksam, in welchen, aus der Eigenthümlichkcit der hebr. Sprache, den Besitz nicht mit ״haben", sondern mit ״sein (...היה ל)" anszndrücken, ganz absonderliche apologetische Schluffe gezogen werde». Ein der ungarischen Sprache kundiger Seininarist erlaubte sich hieraus die Bemerkung, daß der Ungar eben so wenig das Zeitwort ״haben" kenne, als der Hebräer, und in vollkommener Uebereinstiiilmiliig mit letzterem das Zeitwort ״sein" dafür gebrauche, so daß z. B. die Worte כרם היה לידידי Jesaj. 5, 1. im Ungarischen mit 82010״ volt barätomnak“ wiedergegebeu werden müssen. ״Das hohe Rechtögefähl, — fügte der ungarische Seminarist hinzu, — welches sich nach der Theorie des Hrn. Hirsch in dem hebr. Sprachgebrauche ausspricht, ist auch im Ung. nicht zu verkennen. Was Hr. H. in begeistertem Schwünge vom Hebe, sagt, muß also auch vom Ung. gelten. Auch der Vorwurf, welchen Hr. Hirsch den ״anderen Gedankenkreisen" macht, daß nämlich dieselben das ״Sein" zur nichtssagende» Kopula erniedrige», trifft den ungarischen Gedankenkreis nicht. Hier fügt sich immer das Prädikat «»mittelbar an das Subjekt, ganz so, wie im Hebräischen." Diese Bemerkungen machten ans den Seminardirektor einen so tiefen Eindruck, daß er, wie ich ans dem mir vorliegenden Briefe ersehe, sogleich eine ungarische Grammatik nnd ein ungarisches Wörterbuch bestellte, nnd Herrn Hirsch in Frankfurt am Main brieflich auffordcrtc, sich die ungarische Sprache anzneigne», indem dieselbe ebenfalls im Zeschnrnn verherrlicht zu werden verdient. Wer hätte wol geahnt, daß den nationcllen Bestrebungen der ungarischen Zuden von dieser Seite SnkknrS kommen werde? — Minder überraschcnd ist der Umstand, daß die von Ungarn eiltfernteu jüdischen Gelehrtcu nicht anfhören, sich mit der nng. Literatur zu beschäftigen. So brachte das letzte Heft der Kochbe Jizchak eine sehr gelungene hebr. Uebers. ans dem Ung. von Di׳. Hübsch in Prag, welcher den Lesern d. Bl. selbstständiger und geistvoller Forscher hinlänglich bekannt ist. Die ״Berichtigung" des Hrn. Oberrabbiners Steinhardt (Rr. 2. S. 15, 10.) ist hier von dessen zahlreichen Verehrern freudig begrüßt worden *, hoffentlich wird er derselben recht bald größere Arbeiten fol־. gen lassen, lieber den Inhalt der Berichtigung mögen mir folgende Bemerkungen gestattet sein. Die Schwierigkeit des Gutachtens, um dessen Erläuterung cö dem Hrn. Obcrrabb. St. zu thun ist, liegt zunächst darin, daß in dem besprocheucn Schcidebricfe zwei französische Städte genannt zu sein scheineu, während doch der Schcidcbrief nur nach einer Stadt entsendet wurde. Hr. St. sucht sich nun mit der Annahme zu helfen, daß in der Urkunde nicht nur der Wohnort, sondern auch der Geburtsort angeführt war. Ich bekenne, daß ich ebenfalls an dieses Auskunftsmittel dachte. Ich fand aber dasselbe unzulänglich, weil das Gutachten den Fluß Cher namhaft macht, an welchem weder TroheS liegt, noch Bourges! Weit entfernt, die Namen nach Ungarn zu verlegen, wendctc ich mich, wie dem Hrn Red. d. Bl. bekannt ist, im v. I. an den Heu. Earniolh, dem gelehrten Berf. d. Vocabulaire de la gtiographie rabbinique en France, ohne jedoch bisher über die richtige Lescart im Mardcchai den gewünschten Aufschluß erhalten zu haben. Das cigentlichc Problem hat nun auch Hr. St. nicht gelöst, da es nach wie vor unbegreiflich bleibt, wie Tropeö, Bonrgeö und Cher in einem nnd demselben Schcidcbriese figuriren konnten. Eine befriedigende Lösung kann aber nur nach vollkommener Sichcrstellnng der richtigen Lefeart vcr!ncht werden; die Zitate bei Rabbincn, denen die geografischen Verhältnisse unbekannt waren, können natürlich keinen Ansschlag geben. Herr Oberrabbiner St. bezweifelt ferner, ob הגר in den rabb. Schriften überall Ungarn bedeute. Dies unterliegt aber nicht dem geringsten Zweifel; ja, die mittelalterlichen Nab bitten glaubten sogar, daß הגה als ״Ungarn" sogar schon in der Bibel vorkommc. Das Thargnm gibt nämlich הגרים Pi- 83, 7. mit הגגראי wieder. Nun bat zwar Cassrl, wie ich bereits erwähnt (vor. Zhrg. S. •130), bewiesen, daß der Thargumisl nicht an Ungarn dachte. Den mittelalterlichen Nabbinen war dies aber ganz unbekannt; die הנגראים in dein Briese des jüc. ChazarenkönigS Zoses au den jüdischen Minister ChaSdai in Spanien hälr selbst Rapoport für die zu jener Zeit noch in der Krimm wohnenden Ungarn, und er scheint auch das lhargnmische ״Hnngaria" für Ungarn genommen zu haben (K. Chemed 5, 201). Ob das Thargnm der Chronik den älteren Rabbinen bekannt war, ist allerdings zwcifelhast, so daß die ״Hungarai" dieses Thargums (1. Chron. 5, 10. 10,29) kaum als ihre Quelle angesehen werden dürften; aber das P!almenthargnm war ihnen jedenfalls bekannt, und die Bezeichnnng Hagar für Ungarn ist mithin aus ihrem Standpunkte vollkommen begründet. Daß diese Benenung schon bei Zehnda Ka-Kohen und Raschi vorkommt, hat