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Ben Chananja · 1862-02-21 · 8 (21.2.1862) · p. Seite 62

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Journal
Ben Chananja
Volume
5 (1862)
Issue
8 (21.2.1862)
Date
1862-02-21
Page
Seite 62 (sequence 4)
Language
German
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62 ״Die Juden verdienen wenig um mich; in diesen unglückseligen Zeiten haben sie es genug bezeugt, auch jetzt noch in der Rekrutirung haben sie ans ihr kleines Quantum nur 37 Mann zugestellt, ist also das Projekt, wie es liegt, zu approbiren und zu erpediren. Maria Theresia." Als das Patent für Böhmen veutilirt wurden, fand es ein großer Theil der Juden in Prag, an deren Spitze der Sohn des Rabbiners Landau und der Landcsprimator Joachim von Popper standen, angemessen, Vorstellungen beim Kaiser zu machen, daß die Militärpflicht den Juden nicht auserlegt werde, da der Jude dadurch gehindert sei, seine Religionsgesetze aus ׳«üben. Zu gleicher Zeit baten sie, daß den jüdischen Sträflingen die Arbeit am Sabbate erlassen werde, welches bewilligt wurde. Gegen ersteres erhoben sich Juden anS Prag, und zwar Raphael Basch,*) der Rechte Kandidat, Joachim Lederer, Moses Fischer, Samuel Lewi, Benedikt Jciteles. Diese reichten am 26. November 1790 ein Promemoria eilt, dessen Inhalt die Leser d. Bl. gewiß interessiren wird. Die Triester Judengemeinde hakte sich schon srüher dahin erklärt, daß die Juden beim Militär Dienste nehmen sollen, nnd ist dieses Gutachten in der Broschüre: ״Soll der Jude Soldat werden?" von O. E. Kling, Wien, 1788 abgedruckt, welcher auch einige Gründe in diesem Promemoria entnommen sind. Gegenwärtig dienen mehr als 20,000 Juden beim österrcichisehen Militär, und ist den EhesS nach zu rühmen, daß sie den Inden, so weit es möglich ist, gestatten, im Glauben der Väter zu leben. So sieht man während der hohen Festtage sehr viele jüdische Soldaten in den hiesigen GotteShänscrn. Der Erlaß deö Feldmarschallientenants Benedek, den jüngst die ״Neuzeit" brachte, gibt aufs Neue für diesen Geist der Toleranz Zeugniß. Das fragliche Promemoria ist mehr eine theologische Abhandlung, als eine an eine Behörde gerichtete Eingabe. Es polemisirt zunächst gegen den Sabbateinwurf der Gegner, und beruft sich auf die Bestiminungen der Nabbinen über den Antritt einer Reise und den Beginn einer Belagernng vor dem Sabbate (Sabb. 19, a. R. Serachja Ha-Levi das. O. Eh. 248. Mann. Hilch. Sabb. 2, 25, nnd Lechem Mischne das.-, so wie ans die Bestimmungen in Betreff der Rettung ber Feuersbrünsten am Sabbate (Schilte Gibb. Erub. 101). Hieraus heißt es wörtlich: ״Im Jahre 1742 oder 1743 hat der Oberrabbiner Jonathan Epbeschitz nnd andere Rabbiner den Prager Inden die Erlanbniß ertheilt, am Versöhnung Stage. ans den Stadtschanzcn Prags gegen die feindliche französische Armee zn arbeiten. Einige dieser arbeitenden Männer sind noch am Leben, nnd zur Ehre deö gedachten Rabbi fügen wir hinzu, daß er selbst au ihrer Spitze stand, ihnen Muth und Trost;»sprach, mit der Versicherung, daß derjenige, der in dieser Beschafllgung für das allgemeine Beste durch einen ungefähren Schuß umkommen möchte, um so glorreicher in das ewige Leben treten würde." Hierauf folgt eine Berufung auf Hugo Grotiins (40 jure belli et pacis), Riegger (de jure circa sacra), v. Martin (Allgem. Recht der Staaten) und *) Ein UvcitU'l dicsco Basch ist jctzt hier Mitrevakreur der ״c o ustitutiouelleil öst. Zt§"׳, ein Enkel des Joachim Lederer ist der bekannte Lnstspicldichter gleichen NanienS und Barilch Benedikt Zeiteleü ist wohl allgemein bekannt. Böhm (jus canon.), womit Jerem. 29, 7. in Verbindung gebracht wird. Nach dieser Digression kehrt daS Pr. wieder zu den rabb. Quellen zurück, indem er die Gegner d. Waffendienstes an Maim. Mamrim 2, 4. erinnert, und das Beispiel R. Janai's Sanh. 26, a. anführt. Daran lehnt sich ein Raisonnemeut, nach welchem den jüdischen Soldaten ohne ״Vortheil" für den Staat keine Uebertretung des Religionögesetzeö zugemuthet wird, die Uebertretung aber gestattet werden muß, sobald der Vortheil des Staates eS erheischt. Als Beleg führt d. Prom. folgende Erzählung Dom's an: ״In der merkwürdigen Schlacht am 15. Ang. 1781 zwischen den Engländern und Holländern befand sich auf der Flotte der letzter» ein portugiesischer Jude, der mit anSneh- Ulender Tapferkeit focht. Dieses Beispiel reizte mehrere seiner Glaubensgenossen, dem Staate zu dienen, der ihnen alle bürgerlichen Rechte gestattet hatte. Eine beträchtliche Anzahl derselben nahm freiwillig Dienste bei der Flotte, und erhielt dazu die ausdrückliche Erlaubnip deö Oberrabbinerö zu Amsterdam. — Derselbe ertheilte ihnen seinen Segen und die Vorschrift, den Sabbath und die anderen Religionsgesetze zu beobachten, ״in so ferne eS die Umstände und der Dienst gestatten würden." An die hieraus folgende Auseinandersetzung der ״religiösen Vortheile", welche für die Juden aus der Militärpflichtigkeit hervorgehen, schließt sich die Rede, welche R. Ezechiel Landau 1789 an die jüdischen Rekruten gehalten hat. Der angeführte Wortlaut derselbeu ist: ״Meine Brüder, die Ihr immer meine Brüder waret, noch jetzt eS seid und es sein werdet, so lauge Ihr fromm und rechtschaffen handelt. Gott und unser allergnädigster Kaiser wollen, daß Ihr zum Militär genommen werder. Schicket Euch daher in Euer Schicksal, folget ohne Murren, gehorchet Euren Vorgesetzten, seid treu aus Pflicht und geduldig aus Gehorsam. Vergesset aber nicht Eure Religion. Schämet Euch nicht, Juden zu sein unter so vielen Ehristen. Betet Gott täglich gleich bei Eurem Aufstehen an. Gottes Dienst geht vor Allem, der Kaiser selbst ist schuldig, Gott anzubeten, und alle seine Diener, die gegenwärtigen und die abwesenden, beten täglich ihren Schöpfer an. Schämet Euch dieser Zeichen der Religion nicht (hier übergab er jedem Soldaten ein Paar Teffilin, ein Päckchen ZiziS nnd ein Gebetbuch)! Habet Ihr Zeit, so betet täglich, was ein Jude zu beten verpflichtet ist, wie Ihr bereits wissek; habet Ihr aber nicht Zeit, so leset wenigstens das Schema. Den Sabbat könnet Ihr auch halten, wenn sich's lhnn läßt, indem ich höre, daß Ihr an diesem Tage meist rasten werdet. Die Wagen schmieret immer Freitag vor Abend. Thuet überhaupt alles am Freitage, was sich thun laßt. Lebet in Eintracht mit Euren christlichen Kameraden. Sehet, daß Ihr sie Euch zu Freunden machet. Dann werden sie am Sabbate für Euch Dienst thun, Ihr aber werdet für sie am Sonntage, wo sie als Christen zn feiern schuldig sind, arbeiten. Der Kaiser war so gnädig, zu sagelt, das man Euch nie zwingen wird, Fleisch zu essen. Ihr könnet demnach immer von Butter, Käse und anderen erlaubten Speisen leben, bis Ihr zu Juden kommet, wo Euch dann Eure menschenfreundlichen Mitsoldaten erlauben werden, zu denselben zu gehen. Sollte jemand von Euch krank werden, so trachte er, sich so lange mit Thee zu erhalten, bis es die Nothwendigkeit erfordert Fleischbrühe zu

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