Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 8 (21.2.1862)
- Date
- 1862-02-21
- Page
- Seite 61 (sequence 3)
- Language
- German
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61 Der Midrasch selbst ist an zahllosen Stellen bloß als rhetorische Wendung auszufassen und ist auch manchmal bloß im rhetorischen Sinne als Tropus zu gebrauchen. Diese Art der Anwendung, von der ich oft Gebrauch mache, ist eine sehr dankbare, die sich leicht mit dem organischen Bane der Rede verbinden läßt, und die ich durch Beispiele erläufern will. Daö Bild ״Israel hat oft genug die Feuerprobe bestanden" läßt sich unterstützen durch die Stelle im Midrasch Ehasit סמכוני באשישוח באשרת הרבה; oder die Redewend!ng: ״die siniatische Offenbarung war Per Tod der Heidnischen Völker und daö Anfleben Israels durch den Passus in derselben Midrasch: דסרוססין היה הדיבור יוצא סם חיים לישראל וסם המות לאדה Hier kommt cS nicht auf die wörtliche Wiedergabe der allegorischen Stelle an; sie ist ungefähr in demselben Sinne zu betrachten, wie ein Bibelvers im Musivstyl der hebräischen Dichter. Zahlreiche Belege findet man in meiner Predigt: Schir-Ha Schirim. (Vgl. auch Salomon; Moses, S. 136; David, 55, 139, 153,218,245, 282, 223, 252, 359; Elias, 109.) 10. Als Paradoren, um die Anfmerksamkeir der Zn- Hörer zu fesseln. Es wurde schon oben bemerkt, daß der rhetorische Gesichtspunkt der Paradoren die schwierigen und sonderbaren Hagada's in daö rechte Licht stellt, und auch in der modernen Predigt beruht der Gebrauch und die Erlänterung der absonderlichen Hagada auf dem Paradoron, das die erschlaffenden Zuhörer von Neuem auf- und anregt. Es folgt daraus, daß -die Paradora am passenden Orte, im Ervrdium, um das Interesse hervorznrufen, gegen die Milte oder das Ende der Predigt, und höchstens ein Mal, wenn es sich um eine längere Stelle, zwei oder drei Mal, wenn es sich um kürzere handelt, gebraucht werden müssen. In Beziehung auf die Anwendung der Hagada als Paradora gilt das Wort Quinctilians (III, 3.) Ego vero lumina orationis velut oculos quosdam esse eloquentiae credo; sed neque oculos esse toto corpore velim, ne caetera membra suum officium perdant. Auch muß die Erläuterung eine einfache, ungesuchte, nicht verzwickte und komplizirte sein, wenn sie in einer Rede ihre Stelle finden soll. In dieser Gebrauchsart der Hagada in der Predigt wird in neuerer Zeit viel gefehlt, indem zu viele Paradora auf ein Mal: oder zu gesuchte nur zu inkohärente Erklärungen gegeben werden, und wenn die Kritik hierin nicht Einhalt thun wird, so läuft die Predigt Gefahr, in die alte Geschmacklosigkeit zurückznfalleu, besonders da ein noch ziemlich großer Theil der Inden eine korrumpirte Geschmacksrichtung hat, die sich auch am Luruö und am starkem Teinte in der Rede weidet. Wenn irgendwo, so ist es hie.r, in der Anwendung der Paradora, wo der Redner Geschmack, Takt und seines Gefühl bewähren muß. Man wende nicht ein, oaö Publikum liebt einmal daö Paradvre, wenn es auch noch so häufig erscheint; der Prediger hat die Pflicht, auch ästhetisch zu erziehen nud zu bilden. 11. Zn polemischen und apologetischen Zwecken, besonders da, wo der Redner genöthigt ist, seine Absichten bloö durch Allusionen zu ändern. (Vgl. z. B. meine Predigt Schir-Ha Scherim. S. 13.) Eine nicht gleichgiltige Frage ist es, ob man die Hagada in der Ursprache, oder bloß in Uebersetznng mittheilen soll. Macht man den psychologischen Gesichtspunkt geltend, so ist die Antwort einfach: Kürzere Stellen sollen in der Ursprache gegeben werden, weil die kurze Untcrbrcchung der Rede die Neugierde der Nichtkenner des Hebräischeu nur reizt, längere hingegen bloö bruchstückweise im Original, weil eine längere Unterbrechung der deutschen Predigt die Nichtkenner der Midraschsprache zerstreut und seine Aufmerksamkeit ablenkt. Zie Jliifi11trpffirfjl Der 311i)cn. Von Dr. G. Wolf in Wien. Im Jahre 1790 erschien das Judenpatent für Galizien, in welchem die Juden als Staatsbürger anerkannt werden, und ihnen die Wehrpflicht auferlegt wird. Hieraus folgten die Verhandlungen über ein Patent für Böhmen. ES sollten dieselben Grundsätze bei diesem, wie bei dem galizischen Patente, maßgebend sein. Nun waren bis dahin die Juden im Allgemeinen von der Militärpflicht und von Militäreinquartirnng befreit, und gehörte letztere Begünstigung zu den Judenprivilegien. — Bezüglich der Militärpflicht hatten sie gewöhnlich eineReluitivnötare dafür zu erlegen. Es kamen aber auch Fälle vor, daß Inden persönlich zum Militär reguirirt wurden. Ferdinand I. forderte die Juden zu Eisenstadt 1. März 1523 auf, etliche Mann zum Milktär zu stellen. Unter Ferdinand II. waren Inden beim Militär (S. mein Ferdinand II. S. 23). Auch unter Maria Theresia dienten Juden beim Militär, wie dies aus Folgendem hervorgeht. Am 14. Juli 1744 machten einige Prager Kaufleute den Vorschlag, daß sie eine jährliche Steuer von 10,000 fl. geben wollen, wenn man ihnen gestattet, die böhmischen Inden mit Paradiesesäpfeln zu versorgen. Jedoch stellten sie die Bedingung, daß mindestens 12000 Inden verpflichtet werden, Ethrogim zu nehmen. Der Hofkanzler GrafHarrach gedenkt zwar nicht, für die Juden das Wort zu nehmen, aber man muß ihnen, meint er, Gerechtigkeit wiederfahren lassen, sie zahlen große Steuer. 1742 haben die mährischen Juden zu den Festungöbau besonders 50,000 ft., 1743 haben die böhmischen Juden außer der Krönungs-Donation 450,000 fl.. lind die mährischen Juden 50,000 fl. Reisegeld gegeben. Der Hofkanzler weist ferner auf das Unsinnige in diesem Projekte in national-ökonomischer Beziehung hin. Es könnte jeder, meint er, das Projekt machen, dem Staate so und so viel zu zahlen, wenn die Leute verpflichtet werden, so und so viel zu einem bestimmten Preise zu koummiren. Hierauf reskribirte die Kaiseriu eigenhändig: