Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 3 (17.1.1862)
- Date
- 1862-01-17
- Page
- Seite 18 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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18 £afj Ruprecht auch, wo cö ihm zweckmäßig schien, ' Juden in seinem Dienste verwendete, geht daraus hervor, daß er im Jahre 1102 und wiederholt im darauffolgenden Jahre den unter dem Kurfürsten von Mainz ansässigen EliaS von Weinheim und Jsak von Oppenheim beauftragte, den goldenen Opferpfennig und die halbe Judensteuer im ganzen Reiche einzunehmen, wie auch Unterschleife und Frevel zwischeu den Juden unter sich u. mit den Christen einzuklagen. (S. Reg. S. 251 Nr. 32 a und S. 58 Nr. 35). Ob in dieser Thatsache ein Beweis von persönlichem Vertrauen von Seiten des Königs zu finden ist, wie Kavserling׳--) meint, oder ob dieselbe bei dem des Geldes immer bedarftigen Ruprecht als eine Folge der auf einem ähnlichen, bereitö früher von seinem Großonkel, dem Pfalzgrafen Rnprecht dem Aelteren, — welcher .1361 von dem Inden Mose Nurenberg das Uugelt und die Grundsteuer von den Ehristen und Juden in Heidelberg wie auch die Zinsen von den Krambuden in der Messe hatte erheben lassen lMone Zeitschrift 1, 386), — gemachten Versuche beruhenden Ueberzeugung betrachtet werden darf, daß nämlich unter der Verwaltung von jüd. Einnehmern, welche mit den Verhältnissen ihrer Glaubensgenossen begreiflicher Weise besser vertraut sein müssen als die Christen, die Judensteuern eine einträgkichere Einnahme abwerfen, bleibt hier dahin gestellt. Jedcnfalls aber geht auö dem Umstande, daß Ruprecht schon wenige Tage, nachdem er die beiten genannten Juden mit der Steuereinnahme beauftragt hatte, den Herzogen von Braunschweig und Lüneburg erlaubte, den goldenen Opfer- Pfennig nebst der gewöhnlichen Steuer von allen im Sachsenlande wohnenden Juden einzuziehen, hervor, daß der Ausdruck ״im ganzen Reiche" in jenem Aufträge nicht strikte zu nehmen sei, und daß sich der Auftrag nur auf einen Theil des Reiches bezogen haben könne**). Wie lange die beiden Juden als Steuereimrehmer fungirteu, läßt sich aus den vorhandenen Urkunden mit Sicherheit nicht ermitteln und bleibt es ungewiß, ob ihnen das Amt bald wieder abgenommen wurde oder ob sie, nachdem sie es nur kurze Zeit verwaltet hatten, gestorben sind, da wir außer in einer Urkunde vom 12. November 1103 von Jsak weiter gar keine Kunde erhalten und in Rücksicht auf Elias nur noch erfahren, daß Ruprecht am 18. April desselben Jahres dessen Hof und ״Gesesse" zu Weinheim seinem Protonotar schenkte. Am 17. Dezember 1101 erhielt bereits ein anderer Jude, Meyer von Kronenberg, von dem Könige den Auftrag, bis auf Widerruf die halbe Judensteuer, die jährlichen Zinsen und den goldenen Opferpfennig von allen Juden im Reiche einzunehmen und noch am 22. März 1109 finden wir denselben als Steuereinnehmer wirkend. *) In Frankels Monatschrist 1800, 287. **) Vergl. meine Lemerkung daselbst 1861, 130 in der Note. Auf die Entrichtung der ihm zustehenden Judengesälle hielt Ruprecht mit aller Strenge und als die Juden in Dortmund, wahrscheinlich weil sie gleich denen von ganz Westfalen dem Herzog von Cleve verpfändet waren, den beiden gedachten Steuereinnehmern EliaS und Jsak den goldenen Opferpfennig vorenthalten hatten, that er dieselben in die Acht und zeigte dies dem dortigen Bürgermeister und Rathe in einem Schreiben vom 12. November 1103 an, in welchem er erklärte, daß er, obwol jene Juden ihm ihres Ungehorsams wegen an Leib und Gut verfallen wären, nur aus angeborener Güte und königlicher Milde mit ihnen glimpsticher verfahren wäre und, damit sie zur Selsterkenntniß gelangten und sich wiederum, wie billig, gehorsam erwiesen, seinem Hofmeister, dem Grafen von Leinigen, aufgetragen hätte, sie vor daö Reichs-Hofgericht zu laden; da sie aber trotz rechtzeitiger Ladung und dreimaliger öffentlicher Anklage sich nicht einmal verantwortet hätten, so wären sie von dem Hofgerichte nach Urtheil und Recht mit der Acht und dem Banne belegt worden, welches Urtheil er bestätigt habe, so daß die Juden aus seinem lind deö Reiches Frieden und Schirm genommen und in Unfrieden gesetzt wären und er einem Jeden verboten hätte, Gemeinschaft mit ihnen zu haben. Er befehle daher der Stadt ernstlich, die Geächteten ohne Verzug anzugreifen und mit ihnen zu verfahren, wie man mit des Reiches ungehorsamen Geächteten verfahren soll und ihre gesammte Habe, fahrende wie liegende, mit Beschlag zu belegen und zu des Königs Händen zu bringen; würde die Stadt aber diesem Befehle nicht gehorchen, so sollte sie in des Königs schwere Ungnade und in gleiche Acht und Strafe verfallen*). Nachdem in Folge dieser Verordnung die Juden auö Dortmund auögewiesen worden waren, wandte sich Herzog Adolf von Cleve am 11. Mai 1101 von Essen auS an den Kaiser und die Stadt, stellte vor, daß er die Inden in Dortmund, weil sie seinen Vorfahren von jeher verpfändet gewesen wären, zu vertheidigen hätte und bat den König, die Acht zurückzunehmen und die Stadt, die auögewieseuen Juden wiederum aufzunehmen. Letztere willfahrte in Rücksicht auf daö mit ihm geschlossene Bündniß seiner Bitte, berichtete aber hierüber gleichzeitig an den König, welcher entschied, daß die Juden, sie mögen dem Herzoge verpfändet sein oder nicht, dennoch den goldenen Pfennig zahlen müßten. Dieser Befehl brachte Nachgiebigkeit. Die Juden zahlten und wnrden alsdann aus der Acht entlassen, wovon der König den Bürgermeister und Rath zu Dortmund in einem Schreiben vom 25. September 1105 in Kenntniß setzte, welches zugleich den Befehl enthielt, die unter ihnen wohnenden *) Diese Urkunde ist wörtlich abgedruckt bei Fahne: die Grafschaft und freie Neichsstadl Dortmund II, 21!) ff. und daraus, jedoch mit mehreren Druckfehlern, in Frankels Monatschrift 1860, 87.