Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 5 (1862)
- Issue
- 2 (10.1.1862)
- Date
- 1862-01-10
- Page
- Seite 12 (sequence 4)
- Language
- German
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12 schwächsten Gegner ausgesucht, so daß es scheint, als wenn ihm selbst nicht viel an der Ehre des Sieges liege, nd daß er nur aus Galanterie gegen die alte Dame den Handschuh aufnehme. Fasset ist nämlich gegen die in einem Artikel des Herrn Kirchheim in der A.-Ztg. d. I. niedcrgelegtc Ansicht ausgetreten, daß es der göttlichen Weisheit nicht angemessen sei, in das schriftliche Gesetz nur solche Objekte mit ermüdender Ausführlichkeit und unnöthiger Wiederholung niedergclegt zu haben, die nur eine kurze Periode Werth und Geltung hatten, wahrend die für die Ewigkeit geltenden Gesetze mit nur wenigen Worten gegeben sind, zu deren Verständlichkeit die Thalmudisten eine mündliche sinaitische Tradition mit einem Apparat von Dcutungsregeln ersinnen mußten. Here Fasset hat nun mit der stereotypen Fräse daraus geantwortet ״die Gedanken Gottes sind nicht die Gedanken des Menschen" 2c., welcher möglichen Entgegnung K. selbst schon znvorkam, indem er sagte, daß die Vernunft uns von der göttlichen Weisheit als die einzige Leuchte und Führerin in dem Dunkel dogmatischer Wirren gegeben sei, und für unö nur daS wahr sei, was sie uns lehre. Wir erkennen allerdings den Grundsatz an, daß ein Unterschieb sei, zwischen dem, was der Vernunft widerspricht und dem, was sie nicht begreifen kann, und daß da, wo die silosofischen Argumente nicht ansreichen, der beschränkte Verstand die Ursache sei, dem es an Erklärungsfähigkeit gebricht. Wir dürfen diesen Grundsatz aber nur bei solchen Glaubens- Wahrheiten anwenden, die bei allen Kulturvölkern, wenn anch unter verschiedenen Formen und Gestalten Eingang gefunden haben, ohne daß man angeben könne, wo und wann sie entstanden; ebenso bei zeitlichen oder Geschichts- Wahrheiten, die wir durch den Glauben an die Autorität schriftlicher Denkmäler annehmen, bei geschichtlichen Ereignissen, die, wie die Offenbarung am Sinai, von dem glaubwürdigen Zeugnisse eines Moses beurkundet, sich fort und fort in allen Zettperioden durch Wort und Schrift im Andenken Jsrael'S und der ganzen geb. Welt erhalten haben. Wenn nun Herr Fasse! sagt, ״daß die Tradition zu den historischen Wahrheiten gehört, für die es im Grunde nur den einen Beweis gibt, die Zeugschast des Geschichtsschreiberö", so hat er es geradezu zugestanden, daß die vnlgäre Traditionölehre ein Fantom ist, daS vor dem Tageslicht der Erkenntniß schwindelt muß; denn gerade diese deweisende Zengenschaft des zeitgenössischen Geschichtsschreibers ist hier nicht beizubringen und erst ein Jahrtausend nach der stnaitischen Gesetzgebung, in der thalm. Periode, trat die tradit. Doktrin dem Namen nach auf, in Redensarten, die noch dazu nach der hyperbolischen Ausdrucksweise der Thalmudisten eine rationelle Deutung zulasten. Fehlt nun die Evidenz des Angenzengerr uild die glaubwürdige Zeugenschaft des Geschichtsschreibers, so hat die Vernunft daö Recht, eine Doktrin zurückzuweisen, die sie der göttlichen Weisheit unwürdig hält, und daß dies hier der Fall ist, halt Herr B. wol bewiesen. In unserer Zeit würden wir daher dem Hillel geantwortet haben: ״Wir glauben dir betreffö des schriftlichen Gesetzes, wofür wir die Zengenschaft von Moses und den Profeten haben; wir glauben dir aber nicht betreffs des mündlichen — weil diese Zeugenschaft fehlt." Herr Fasset will nun aber auch die Wirklichkeit einer Tradition ״welche mit der Offenbarung der schriftlichen Lehre zugleich überliefert wurde", daraus erweisen, weil sich von einem Schaltmonat in der Schrift keine Andeutung findet, ohne diesen aber das Pcßach- und Sukkotsest allmälig verrückt worden wäre. Herr Fasse! hat hier aber nicht beachtet, daß außer den Juden noch andere Völker die Erde bewohnen, die in ihrer Zeitrechnung den Sonnen- und Mondlauf zugleich berücksichtigten und verschiedenene Cyklen zur Ausgleichung der Mondjahre hatten. So hatten die Sinesen schon den metonischen Cyklns von 19 Jahren—235 synodischen Monate» (19x12-1-7 Schaltmonaten) (Jdeler 214): Herr F. kann unS aber schwerlich zumuthen wollen, daß wir den Verstandeskräften der Juden so wenig chronologische Berechnungökunst zntranen sollten, so daß sie nur durch mündliche Unterweisung der Gottheit daö erlangen konnten, waö tausende von Jahren früher die Sinesen durch ihren beschränkten Menschenvorstand allein schon ersonnen hatten. FiUlischer ilkf. Von Dr. Car »1 0 l 1). 2. Juden im XVI. und XVII. Jahrhundert in den öfterr e i ch i s ch e u erblichen Adelstand erhoben. Von Lam et ist nicht die einzige jüdische Familie, die in der österreichischen Monarchie — wo bekanntlich die Inden keine Bürger find — nobilisirt wurde. Die Familien Albert, Arnstein, Clkansfeld, Cskeleö, Herz, Hoffmannsthal, Königsberg, Licbenberg, Löwenthal, Morpurgo, Neuwall, Porthcim, Rothschild, Salemsfeld, Scheh. Treveö, Wertheimstcin, wurden in neuerer und neuester Zeit ebenfalls in den Adelstand erhoben- Aber schon im XVI. und XVII. Jahrhunderte gab es in Oesterreich jüdische Familien, die sich dieser Anszeichnnng erfreuten. Manasche bcn Israel erwähnt in seinem Esperantza de Israel mit Wohlgefallen den Mvrdechai Maizcl (Meisel) und Jakob Batseba (Bas-Schcwi), beide in den Adelstand erhoben, der Eine von Kaiser Matthias, der Andere von Kaiser Ferdinand. Ihr Adel war erblich, aber Meisel halte keine Kinder, und nur BaS-Schewi'S Nachkommen tonnten diese Würde tragen. Sie führten den Namen ״von Arenenbcrg" und machten auf ihren 'Reisen oft von ihrem Stande Gebrauch. So erzählt Andreä Würfel, daß im Jahre 1028, den 11. Anglist, zwei junge Juden Namens Abraham und Lesar nach Nürnberg mit einer Suite von zwanzig Personen kamen. Ihr Vater hieß ״Jakob