Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1861-12-27 · 52 (27.12.1861) · p. Seite 446

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
52 (27.12.1861)
Date
1861-12-27
Page
Seite 446 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
88% known words query
IRI
…/2542917-2543023-2543075--2406-2546182
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

44(> Ich habe ©clcflcnfjcü gehabt mit einigen?I11f)äua,en1 tiet'ei־ Sekte zu sprechen und über ihr Glanbeiiöbckeiintniß Manches zu erfahren. Nickt volle zwei Meilen von hier ist ei» Dorf, Berettyo-Ujfaln. allwo sich ein?)iabbi zn dieser Sekte bekennt, n. selbstverständlich nicht isolirt dasteht. Es ist kann! silanblich, daß eS in dem jetzisie» Jahr- Hunderte noch Leute sieben könne, die so finster denken und nach den ihnen eigenthümlichen Axiomen leben. Empörend ist cS, daß es in einem zivilisirien Staate ziisiesclie» wird, daß Rabbinen, vie den nnter ihrer Aegide stehenden Gemeinden bis zum Wahnwitz siräuzcude Grundsätze bcizubrinsicn bestrebt sind, sniisiiren. Möge über die sinten Ehasndäer recht bald der Geist der An!- klärnng kommen, ans daß ihnen die Worte res berühmten römischen Satirikers einzeln'» : ״Kleinigkeit! was unser Nom Vergöttert, ist darum nicht sileirh ein Golt!" Friede. H o r sch e tz I », Eisenbabn-Beanner, i’itminfdjc Anzeigen. D a t h I e hnda. Mosaische NelisiionSlehre zum Gebrauche für höhere Scknlen. Lion Iehnda Wahr manu, Rabbinats-Asse״or in Pest. Ofen 1801. 8. Bespr. von Nabb. A b r a h a m H o ch »1 u t h. Unsere Schnlliteratnr erfreuet sich einer nicht sieringcn Anzahl von Religionslehrbüchern, die mit mehr oder weniger Sachkenntniß, mit mehr oder weniger pädagogischem Geschicke von Nabbiuen und Lehrern bearbeitet wurden. Allein dieser Neichlhum unserer Schnlliteratnr — wenn Mannigfaltigkeit der in den Schulen gebrauchten Religionsbncher so. und nicht viel eher Armut an einheitlichem Streben zu nennen ist — erst reell sich nicht weiter, als ans die Elementarschule; für höhere Bürgerschulen und Gymnasien dagegen ist bis anher noch sehr wenig geschehen. Einige Versuche abgerechnet, die sich keiner großen Bcrbreitung erfreuen, werden von den NeligionSlehrern in den genannten höhern Lehranstalten entweder die Lehrbücher der PolkSschnle verwendet, die ihren Zweck nothwendiger Weise verfehlen müssen, weil sie, der fortgeschrittenen Bilbnngöstnse der Schüler nicht mehr eutsprechend und mit d 11! Unterrichte in der weltlichen Lehrgegenständen nicht ans einer Höhe stehend, nichts Anregendes haben können, oder die Leb: rer sehen sich ans siel, selber angewiesen und Helsen sich, so gut eü gebt, mit selbst verfaßten Auszügen ans religioiis-wisseusrhastlichen Werken, welche» Unterricht sie dann und wann mir historischem, grammatischen und biblifch-siflemalischem verbinden. Daß dabei nicht Alles so gediegen anssallt, wie es sein sollte, versteht sich von selbst. Und dennoch sollte ans die Vollständigkeit. mehr aber noch auf das Formelle dieses höher» Religionsunterrichts mehr Sorgfalt, als ans den Nietern in den Elementarsehnlen, verwendet werden. Denn während die aus ter Volksschule unmittelbar ins praktische Leben Uebertretenden von dem ganzen Schulunterrichte nur das Reale behalten, alles klebrige dagegen gar bald vergessen, sind die Schüler der höhern Lehranstalten dereinst Hern- To«, die jüt. Intelligenz zu vertreten und ans die Richtung des Judenlhumö Einstnß zn üben, diejenigen denen in der Schule gründliche und systematische Kenntniß der theoretischen wie praktischen Religionslehre beigebracht werden müßte, wenn sie nicht ans diese Disziplin mit Berachtung und Geringschätznng hinabsehen sollen, wenn dieselbe überhaupt fruchten und ',die Anregung zu weiterer Forschung auf diesem Gebiete bieten soll. Herr I. Wahrmnnn, NabbiiiatSaffessor in Pest, ein Gelehrter ans der grammatisch filosofischen Schule Meudelösohn'S, hat sich der dankenowerthen Mühe unterzogen, ein Rellgionsbuch für höhere Lehranstalten anszuarbeiten. Der gelehrte Verfasser hat nicht nach der Schabtone Anderer gearbeitet, nicht kottlpilirt und unorganisch zusautmengefügt, sondern bei vollständiger Behcrrschnnsi des einschlägigen Materials, mit gründlicher Sprach- und Sachkenntniß und logischer Schärfe, die mosaiiche Religionslehre in ihrer Totalität wiedergegeben. Der feierliche Ton eines von ter Wichtigkeit des vorzntragenden Gegenstandes durchdrungenen Bewußtseins und einer von silosostscher Reflerion gelänterlen religiös-gläubige» Neberzengnng spricht uns ans dem Buche entgegen, worin vaS göttliche Gesetz sammt den nach Bernnnftprinzipien daraus abznleitenden das ganze Leben nmfassellden und dasselbe normirenoeu Lehre» mit einer Klarheit und Bollständigkert gegeben wird, wie sie nur ein fertiges nnd abgeschlossenes Svstem bieten kann. Der Bersasser beginnt mit der Glaubenslehre, die er, Albo folgend, ans drei Prinzipien: Existenz Gottes, Belohiinng und Bestrasung und Offenbarung znrückführl. ,vorauf sodan» zur Entwicklung nnd Systemisirnng der mosaischen Pflichlenlebre geschritten wird, im Moralwie im Zeremonial-Gebvte. Diese, in Pflichten der unmittelbaren nnd milteibaren Offenbarnng eingetheilt, werden zuerst in den Zehngeboten, als den erstern, sodann in den letzter« vorgetragen und in allgemeine nnd abgeleitete Gesetze auseinander gelegt, die wieder, nach einem wesenilichern EintkieilnnsiSgrunde. als Gesetze der Sittlichkeit oder heiligenden Einschräiiknng, nach Inhalt und Umsang, entwickelt werden Zuerst die Pflichten gegen sich selbst, sodann die gegen Rebcnuienschen, die in .1) in GerechtigkeitS- und b) in Pflichten des Wohlwollens zerlegt, nnd nach zwei Seilen sie betrachtet werden: l. als humanitäre, 2. als soziale. Die Gesetze der heiligenden Einschränkung oder Zeremonialgebote »׳erden wieder in drei Abtheitnngen gebracht: :1) welche die Erhebung des GemütheS, b) die E'insehränknng der sinnlichen Begierden, 0) die Bewahrung vor Irrthnmern zum Zwecke haben. Diese logische lieberundUntereintheilnug ist zwar envaS schwerfällig nnd beengend, gehört aber zum Attribut der Wissenschaftlichkeit, nnd wir dürfen sie in den Kauf, wenn er nur sonst gut ist. mitnehmen. Was wir im Allgemeinen zu bemerken hätten, ist etiva folgendes: sür's Erste laßt diese Religionslehre der Tradition iinb ihrer praktiichen Bedeutung zn wenig Gerechtigkeit wiederfahren. Außer der kritischen Bemerkung zu 8- 1־!) und noch einigen indirekten Hinweisungen wird ihrer nirgends als allein berechtigter Norm für die AnSlegnng und Anwendung des Gesetzes erwähnt, wozu nicht nur mehrfache Beranlassnng, als bei 8• 200, sondern was auch ans Rücksicht der Pollständigteil nnd der Vermeidung möglicher Mißverständnisse hätte geschebei, sollen. Der gelehrte Vers, hat in dieser Beziehung, nach nuferem unmaßgeblichen Dafürhalten, subjektiven Meinungen zn viel Raum gestattet. So ist z. B. die ganze Fassung des 8- 128 — abgesehen von lupsus e.siliuni in Anm, 2 — nicht im Geiste der Tradition gehalten ebenso wird in der Anm. zu 8- 175, dem I. D. 300, mit Bernfnng ans MaimonideS. widersprochen, wöbe, eS noch lehr fraglich ist, ob Maiinonideö wirklich dieser Meinung sei. Wir möchten den Herrn Bersasser fragen, warum die Schrift die mänlichen Erstgeburten der nnreineu Thiere. die doch auch nicht als Opfer gebracht werden konnten, zu lödten befahl. So wie wir die Nahmhaftinachung nnd scharfe Hervorhebung der Traditionslehre, als Religionsgnelle, ungern vermissen, eben so fiel es uns auf. daß der Verfasser bei den abgeleiteten Gesetzen ter Sittlichkeit nicht auch des natürlichen und angeborenen Siltengesetzeö erwähnt, da doch die meisten der in dieser Abtheilnng angeführten Pflichten nur aus allgem, VernnnflSprinzipien debnzirt werden können, Daß der Herr Vers. Belege ans Scrach, Main,, nnd den Schriften unserer Weisen ansnhrt, thnt Nichts zur Sache, da diese auch nur aus dem allgemeinen Bernunftögesetze geschöpft haben. Das Sittengesetz, wo kS dem schriftlichen und mündlichen nicht widerspricht, ist eine gesetzliche Autorität, welche die in Anm. zn 8- 38 angeführte Ansicht des Mail», der noch orthodoxer ist, als der Thalmud, verwerfen muß, daß nur

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.