Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 50 (13.12.1861)
- Date
- 1861-12-13
- Page
- Seite 431 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 86% known words query
- IRI
…/2542917-2543023-2543073--2389-2546163- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
4ä 6. Läwensohn tu Wilna folgt in der Erklärung des B. 18. dem Abravanel; die Schlußworte des V. 17. faßt er hingegen nicht als Drohung, fondern als Motiv der Renitenz ans: ״Diejenigen, die nicht nach Zernsalcm hinanfziehcn werden, (»in daselbst in Laubhütten zu wohnen) damit der Regen sie nicht belästige." Die Acgypter werden besonders hcrvorgehvbc», weil sie, an Regen nicht gewöhnt, denselben in ehr schcncn als andern. Hieraus erklärt er die Worte;רא העלה (לא באר, d. i.: wenn die Acgypter weder ihre Heimat verlassen, noch nach Jerusalem kommen, indem es denkbar ist, daß sie crstcreS thnn. sich aber, vom Regen getroffen, veranlaßt sehen, in die Hciniat zurückziikehren. Nach meiner Ansicht trifft alles dies die Wahrheit nicht, llcberhaupr kam es dem Profcten nicht in den Sinn, von dem Wohnen der Völker in Laubhütten zn reden; vielmehr, spricht er bloß von ihrer Anbetung des Herrn der Hccrschaarcn, und von der Feier des Lanboüttenfesteö, welche nicht in dem Bewohnen der Hütten, sonderii in! Opfern besteht. Das Gebot des Bcwohnens der Laubhütten ist nur an die cinheimischcli Bürger Jsracl's (האזרח בישראל) gerichlet; in dem babylonischen Erile bewohnten selbst die Israeliten keine Laubhütten, nicht weil sie etwa die Thora vergessen hatten, sondern weil sie daselbst Emigranten (גולים) und nicht Einheimische (אזרחים) Nach meiner Ansicht hat der vorliegende BcrS keinen andern Sinn, als den der Wortlaut bietet: ״Unq wenn das Geschlecht Aegyp׳ tens nicbc hinauszieht, und sie (die Aegypter) nicht die Plage trifft, mit welcher der Herr die Völker plagen wird, die nicht hinanfziehen, Lao Laubhiltlensest zu feiern: so.hier ist ein Berö, welchcr die Strafe AegvpteuS nahmhast machte, ausgefallen. Das Thargnm bat Worte zugcsetzt, mit die Aeccntatorcn haben עליהם mit einein Ethnach versehen, um für den vorliegenden Borsatz einen Nachsatz zu gewinnen. Wer die Wahrheit liebt, wird dem Proseten keine nnverständlichen Worte in teil Mund, während tcx vorliegende BerS nichts weniger als uiiverständlich ist; vielmehr wird er bekennen, daß in unseren Bibeln hier ein BerS fehlt. Die Worte ולא באה sind nicht mit לא העלה , sondern mir dem kommenden zu verbinden. Die Redensart לא באה ולא תר\׳ kehrt in der Bibel öfters wieder: 5 M. 18, 22. Ezech. 16, 16. Sinn: Dicke Strafe kann Aegypten niemals treffen, intern es daselbst über- Haupt nicht regnel. Diese Erklärung halte ich im Wcscntlichcn seil 30 Jahren für die einzig richtige. Nur die Worte ,“באן־־ blieben mir dunkel, bis ich gestern, die Hastarah des 1. Snkkoth-TagcS übersetzend, zur richrigen Anffaßnng derselben gelangte. In meiner Nebcrsetzung folgte ich der so gegebenen Erklärung, und beutele den fehlenden BerS durch einige Punkte an *). Literarische Äiyeigen. .מאמר האישות על תכונה הרבנים הקראים Von Samuel Holdhei nl, Rabbiner der Neformgemeindc in Berlin. Berlin 1861. im Selbstverläge der Wittwe des Berfassers. 8. 173. Besprochen von H. M. P i n e l e ö. Was sich dem unbesangenen Leser bei Betrachtung der vorliegen- Len Schrift ausdringt, ist die Wahrnehmung, daß sich der Vers, ab¬ *) Die Ucbersetznng des hochverehrten Herril Einsenders ist mittlerweile erschienen. Dieselbe lauter: So poi non ei andra la farniglia doll Egitto, sopra la quäle non potrebbe yerificarsi la piaga, di cui il Signore percoterä 10 nazioni ehe non andranno a celebrare la festa dolle capanne (poichö l’Egittto non 11a bisogno dolle piogge). Red. müht, die Sadduzäer herausznstreichcn, und dieselben über die Farisäer zu erheben. Er hascht ordentlich nach gewagten Hypothesen, um alles Alte und Herkömmliche herabzusetzcn, und der radikalen Reform den Weg zn bahnen. Für den Vers, ist nicht nur der Zeitgeist überhaupt maßgebend, seine Anschannng scheint selbst von spezifisch christlichen Elenicntcn tingirt zn sein. Nach den Grnndsätzcn der nnbcstechlichcn und voranösctznngölosen Kritik ist aber ein solches Verfahren unzulässig. Die AnSstellnngcn nud Behauptniigen eines Kritikers werden stets Mißtrauen erregen, sobald derselbe gegen diejenigen, deren Meinilugen nnd Lehren er benrtheilt, im vorhinein cingellomnicii ist. Hätte Hvldhcim die Sadduzäer bloß gegen die Anklagen der Fariiäcr in Schutz gcnom- »ich, so würde ich mich jeder Gegenrede cnthaltcu habe». Denn nnleugbar war die gegenseitige Feindschaft der beiden Sekten heftig, bitlcr nnd leidenschaftlich; nnd da nur das Schriftthnm der Farisäer, nicht aber das der Sadduzäer ans uns gekommen ist, so ist cs weder der Wissenschaic noch nnserer Zeit würdig, die Sadduzäer als Bösewichtcr oder כופרים hinznstellcn. Der Kampf der zwei Parteien gehört der Geschichte an, nnd die freie Meinnngöänßernng darüber mnß jedem Forscher unbenommen bleibcn. Aber der Vers. d. vorl. Schrift bemüht sich nicht mtr nicht, den historischen GesichtSpnnkt im Auge zu behalten, sondern er läßt sich sogar von einer gehässigen Eingenommenheit gegen die Pcrnschim leiten, so daß seine Hypothesen Mißtraucu nnd den Verdacht der Parteilichkeit erregen müssen. Bei Betrachtung der Spezialitäten wird man das Mißtrauen und den Verdacht vollkommen gerechtfertiget finden. So ergeht er sich eines Breiten über die thalmndischc Anschauung von der nichljüdischen Ehe (1-5), ohne zn bcdenken. daß der Tbalmnd, indem er der Ehe eine positiv religöse Bedeutsamkeit verlieh, letztere nicht auch ans die heidnische Ehe ansdehuen koniue, 1,11c diese daher als politisches Institut betrachten mußte. Daö Raisoniiemeill über Raba's Ausspruch in Betreff der »nbedingtcn Giltigkeil jeder vollzogenen Ehescheidung (14—21) ist von Ansang bis zu Ende ans Sand gebanr. Jndeill der Vers, sich den Anschein gibt, als wollte er objektiv krilisiren. trägt er seine subjektiven, ans den moderneu sozialen Znständen hcrvorgegangenen Grundsätze in die Thora hinein. Indem letztere in gewissen Fällen dem Gatten das Recht entzieht, daseheliche Bündniß anfzulöscn, und denselben gesetzlich nöthiget, die einmal gcehlichte Gattin zeitlebens zn behalten (5 M. 22, 19. 29.) gibt sic deutlich geling zu verstehen, daß diese Restriktion des Gatten als Alisnahmsgesetz für die ausdrücklich nahmhast gemachten Fälle, nicht aber als allgemeine Regel nnd Norm für alle geschlossenen Ehen zu gelten habe. Hätte die Thora den Ehegatten überhaupt an der Auflösung der Ehe verhindern wollen, so würde sie dies ausdrücklich gesagt haben. Auch konnte ja das ScheidungSvcrbot nicht als Strafe spezieller Ansschreilnngcn hingestellt werden, wenn dasselbe Verbot wirklich als allgemciucs Prinzip gegolten hätte! — Einen poetischen Anstrich hat die Motivirung S. 13. 14. ״Wenn daö geschiedene Weib, sagt der Vers., reuig und zerknirscht in sich geht, das Wittweukleid anlegt, und auf die Toilette heiraislustiger Frauen gänzlich verzichtet, dann kann ihr der Gatte wegen des begangenen Fehltrittes Verzeihung angcdeihen lassen, und sie zurücknehmen; wenn sie aber nach ihrer Trennung von ihrem Manne denselben schnell vergißt, und statt zu trauern freudig eine zweite Ehe cingeht, darf sic ihr erster Gatte auch nach dem Tode des zweiten oder nach der Trennnug von demselben keiner Verzeihung würdigen, welche sie, da sie ihn so leicht vergessen konutc, nicht verdient!!" — Wenn nun aber die Frau, gerade weil sie sich ihrer Unschuld und Reinheit bewußt war, keine Ursache hatte, sich wegen der Scheidung von ihrem eisersücht. Ehegemahl zn grämen u. zu betrüben: wenn sie, der qualvollen Verdächtigungen los u. wieder im Besitze ihrer Freiheit, ihr Glück in der Ehe nochmals versucht: verdient sie deshalb.