Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- Heft 47 (22.11.1861)
- Date
- 1861-11-22
- Page
- Seite 405 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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405 Würde, Bezüge und Besoldung in die Hände gespielt. Vergebens suchten die größten Rabbtnen dieser Zeit diesen sittengefährdenden Mißbräuchen durch Verhängung eines schweren Bannes entgegenzutreten; daö Nebel war nicht auöznrotten '). Die jüdischen Gemeinden der Gegenwart sind Gottlob von diesen beiden Schäden frei; nicht schnöde Simonie und kleinliche Neffengunst bedrohet sie, und dennoch haben wir nichts destoweniger Ursache über Mißbräuche bei Rabbiuatsbesetzungen zu beklagen. Ich will hier nicht auf die in unserem Koder vorkommenden Bestimmungen über daö RabbiuatSwescn eingehen; es ist durchaus nicht zu verlangen, daß die Gemeinden heut zn Tage sich strikt an diese Normen halten sollen, und es ist historisch konstatirt, daß auch die früher» Jahrhunderte in mancher Beziehung nicht Folge geleistet-); ober der Geist, der diesen Vorschriften etngehaucht ist, sollte wahrlich auch von unseren Gemeinden gewürdiget und anerkannt werden. Welcher Vernünftige möchte es mißbilligen, daß man gegenwärtig fordert, der Rabbiner vereinige in sich Rednergabe, pädagogische Kenntnisse und wissenschaftliche Bildung, aber auch jüdisches Wissen, Kunde der jüdischen Theologie, sollten unsere Gemeinden aufuehmcn unter die Anforderungen an den Rabb.; sollten nicht ein Requisit, welches berechtigt ist in dem Vordergrnnde zu stehen, in den Hintergrund drängen oder ganz außer Acht lassen. Wie hingen unsere Altrabbinen mit jeden Faser ihres Seins au die väterliche Lehre, wie hegten und pflegten sie dieselbe. Waren sie nicht stets die Hüter und Wächter der geistigen Schätze des Judenthums? und unsere Ncurabbinen sollten diesem Berufe untreu werden, sollten auf fremden Gebieten einheimisch und auf heimischen Grund und Boden Fremdlinge sein dürfen? Nicht minder rügeuswerth sind die Mittel, welcher die meisten Gemeinden sich jetzt bedienen, den rechten Mann zu bekommen. Sie schreiben Konkurse aus und veranstalten sogenannte Probepredigten. Schon vor 30 Jahren warnte׳') Chatham Sofer die Gemeinden, sich von den Blendwerken der Probepredigten berücken und täuschen zu lassen, und machte den Vorschlag, nur solche Rabbinen anzustellcn, vie von rabbinischen Autoritäten empfohlen werden. Damals als noch die Dnukelmäuner und Anhänger des starren System's der Hegemonie sich erfreuten, wäre es freilich ein Unglück gewesen, wenn dieser Vorschlag Anklang gefunden hätte. Die von ihnen empfohlenen Individuen wären gewiß selbst des Schreibens und Lesens unkundig gewesen; und wie stünde eS heute um die Erziehung und Bildung der Jugend, um die zeitgemäßen Einrichtungen und um die Religiousanschauung der Gemeinden, wenn die Kinder der Stabilität noch überall ihre Führer und Leiter wären? Das alte Unwesen würde noch reichlich fortwuchern. Aber Gottlob das Blatt hat sich gewendet, die Männer der heutigen Hegenomie stehen auf der Höhe der Zeit; wäre cs da nicht ') Bergt. Marsch» zu Sanhedr. 7. b.; Megilath Eva von R. I. T. Heller und endlich Kcli Jakar von E. Lenschitz in P. Schoftim. 0 Bergt. Sch. A. I. D. 242 "; ואין לאדם להורות עד מ שנה ferner die treffliche Bemerkung des Lechem Mischnah zu Mail». Thalmud Thora Absch. 5 über daö. 3) Ehatham Sofer Nr.. 227. zum I. D. angezeigter, anstatt der zwecklosen, zu keinem guten Resultäte führenden Probepredigten, die nebenbei bemerkt an das von den Abderiten mit ihrem Demokrit vorgenommenen Eramen erinnern, vom Rathe der Chatham Sofer Gebrauch zu machen? Das Peinliche und Entwürdigende eines derartigen Debüt, kann nur der empfinden, der je in solcher Lage sich befand; und es ist wahrhaftig wieder an der Zeit unseren Gemeinden zuzurufen '): :לא תסמכו לנא לא ק סרמיסין ולא מן סרמיטין לא מן המיסין ולא מן טורמיסין. Zur Leichenbestattung. Von Josef L ö w y iu Gcoß-Kauizsa. Der wackere Rabbiner Herr Wiesner verzeichnet uns im ״Ben Ehananja" Nr. 32 d. I. in verdienstlicher Weise die Sitten und Gebräuche bei Leichenbestattungen, ohne sie jedoch zu erschöpfen. So zum B. schlveigt er von dem Verbrennen der Utensilien verstorbener Herren des Reiches, um dieselbe nicht in den Besitz Unberufener zu bringen") (Ab. Sara 11 a) was sogar in Jerem. (34, 5) Begründung findet und ebenfalls mit der Sitte anderer Völker übereinstimmt; ferner übersah er das Barfußgehen des Leichenträger und andere Dinge, die in vorthalmudischerZeit gebrauchlich waren. Insbesondere ignorirt er das übliche Scherbenlegen auf Mund und Augen in der Jetztzeit — nach dem וכדון אהרן sollen es sogar Steine sein — was wir als Verunzierung und nicht zeitgemäß umsomehr beklagen, als wir eö weder durch einen kabbalistischen Grund, noch durch den ש״ך (I. D. 362) ausreichend motivirt finden, wenn eS nicht etwa an einen jenseitigen Ostrazismus oder an die Gleichheit aller Stände erinnern soll. — Wenn die Römer Obolen in den Mund der Leichen steckten, so konnte wenigstens ein Sinn damit verbunden werden, wozu aber die entstellenden und bedeutungslosen Scherben? Wir vermeiden es, Mißbräuche, die sich iu Unzahl bei Leichenbestattungen eingebürgert haben, in Schutz zu nehmen, da sie fast zum Aberglauben geworden und nur schüchtern und ängstlich abgeschüttelt werden, gleichsam als fürchtete man, dadurch den Unerbittlichen zn erzürnen! In Eisenst. z. B., wo freilich der Fortschritt nicht seinen Sitz aufgeschlagen hat, werden die männlichen Leichen im Barett (Häubelbretter) bestattet, und wenn.sich die Meinung des Rabbi Chija (Ketubot 111 b) bewahrheitet, so werden die Herren von Eisenstadt ganz besonders nach der Auferstehung gekennzeichnet sein. — Wir halten dafür, daß der Mißbrauch des ScherbenlegenS mit dem Gebrauch des Sarges im Zusammenhänge steht, und zwar Kontra ש״ך. In der Zeit der Patriarchen war der Sarg a) entschieden gebräuchlich, zumal Josef in den Sarg gethan wurde (Genes. 50, 26) und daß dieser ein gezim- ') Ketliub. M'schn. 2. ר Vergl. Mezia 84 b. כד^׳ שנשתמש בו קדש ישתמש .Sn בו י׳) Tanz. Jeruschalmi übersetzt לסקמא—אדון)-Kasten nach Aruch; wir wissen nicht warum der ש״ף (I. D. 353 mit בסר רהב vertauscht? S. Giltiu 28 a. No»t׳i.