Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 45 (8.11.1861)
- Date
- 1861-11-08
- Page
- Seite 386 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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386 ten zu geben"; es wird also gerade gesagt, was der Verfasser andenten wollte, gleich nachher aber hinzugcfügt ״der Rabbine muffe sich, daß seine Aussprüche eventuell wenig oder gar nicht anerkannt werden, in allen Fällen. gefallen lassen; das nehme ihm jedoch nicht die Befugniß, solche zu geben, wenn sie verlangt werden." Von vorn herein freilich nicht, aber, zumal bei der vornhin an eine Bedingung geknüpften Pflicht, Pich nicht die Befugnis; zu erwägen, welcher Gebrauch besonders in Beziehung auf die Konsequenzen vo l lkommeuer Gew issenöfreih eit von seinen Gutachten gemacht werden könnte. Schließlich meint nun zwar die Redaktion: ״überein stimmen könne sie mit dem Verfasser nicht; der Rabbine sei ReligivnSlehrer, und könne als solcher bei der bedeutsamen religiösen Frage nicht zum Stillschweigen vernrtheilt werden, noch dürfe er schweigen, auch nicht, gefragt, sein Stillschweigen hinter juristische Distinktionen verschanzen; daß man seine Autorität niemals als bindend ansehen könne und werde, daS erleichtere ihm gerade die Beantwortung. Sollte die Redaktion ein entscheid e ndes Votum abgeben, so würde sic cs verweigern, denn ein fakultatives als Sachverständiges sei weiteren DiSknssionen unterworfen. Auch stehe dem Arzte das Recht nicht zu, dem Gerichte sein Gutachten zu verweigern n. s. w. Dem Einsender dieses scheint jedoch, der Vers, des besprochenen Aufsatzes habe niemanden zum Stilschweigen bei weiterer Diskussion verurtheilen, vielmehr diese dem zunächstbctheiligten und sogar sich selber haben Vorbehalten wollen; ein Religionslehrer ist ja auch allerdingS berufen zu sprechen, um das Gewissen seiner ReligionSgeuossen anfzuklären, zu schärfen, beziehungöweise auch zu beruhigen, allerdings aber nicht, um dessen Freiheit möglicher Weise zu beeinträchtigen׳, dessen will ja auch die Redaktion d. Allg.-Ztg. d. I. sich e n thalten, freilich nur in dem Falle, wo es am wenigsten geboten erscheint; denn wenn iu der That ein jedes Gutachten insofern ein entscheidendes Votum ist, als dasselbe zum Zwecke hat, daß darnach entschieden werde, so setzt doch gerade ein unbedingt entscheidendes Gutachten rin besonderes Recht und somit auch eine Pflicht voraus, deren Erfüllung nicht so leicht verweigert werden darf. Von spezifisch-juristischen Distinktionen hat der Einsender in dem Aufsatze eben nichts wahrgenommen, ärztliehe Gutachten pflegen von den Gerichten nur für k o n - trete Fälle verlangt und über hypothetische Materien pflegen von den Regierungen in der Regel nur ihre Beamten, welche auch Medizinal-Personen, bekanntlich aber in Preußen nicht Rabbine« sind, befragt zu werden. So scheinen denn die Bemerkungen der Redaktion d. Allg.Ztg. d. Iudenth. zu dem besprochenen Aufsatze, indem sie gleichsam dialogisch dessen Auseinandersetzung durch gelegentliche Einwürfe unterbrechen, in der That bestimmt zu sein, die darin ausgesprochene Ansicht zu unterstützen nnd zu bestätigen, woraus Einsender dieses ihr nicht nur durchaus keineu Vorwurf machen, vielmehr seine Anmerkung auögesprochen haben will. IMttfj einer nm|lnn(lfirtjen Änichle öes Soljat. Von Ignatz Stern, Schuldirektor in Hold-Mezv-Vüsrlrheli). Fortsetzung *). VIII. סבא דמשפטים n. 94. a. 8133 ׳. Unter den soeben besprochenen Abhandlungen erzählenden Inhalts, wurde Einer die Ehre zu theil, als besonderes Stück, unter eigenem Titel zu fignriren, d. i. der sogenannte Saba, der von R. Jeba Sabah, über den Anfang Mischpatim gehaltene Vortrag**), welcher wie es 49. a. heißt, weil Mischpatim durch Dinin übersetzt wird, die Strafen der Seelen, und somit die Lehre von der Scelenwanderung behandelt. Der Wichtigkeit des Vorwurfs halber, haben die Sammler hier wahrscheinlich etwas Eige- »es als Quasieinlettung voran sschickeu wollen, sie lassen aber auch schon einen Saba auftretcn ^סב ,NH אדהכי נהי ת — ibid. b. Das ist aber der alte Profet Elias der im Rajah und in den Tikunim sich mit R. S. zn unterhalten pflegt***). Dieselbe Verwandschaft mit den genannten Schriftstücken bekundet auch der weitere Inhalt dieser Seite; hier werden die Seelen der Abstammung nach eingetheilt in solchen die מסטרא דבעירא das ist אופנים, in solche die מסטרא רהיון v. i. היותהקדש und endlich Seelen, die בארה אצילות sich ableiten, welche Eintheilung die künftigen Wanderungen bedingen und rechtfertigen soll; diese Art der Spezifizirung der Seelenemanation aber ist dem eigentlichen Sohar ebenso fremd, als die daselbst vorkommende Verbindung des Tetragr. mit Adam auf der Bahn des Aziluth, welches alles in den Jdeengang jener genannten Theile gehört, und hier auf eine Art Vergeistigung der Gilgullchre zu zielen scheint. Cf. I. 181. b. §. 134. Wie in vielen dieser Erzählungen unbekannte Alte auftreten, so wird auch 95. b. erzählt, wie R. Chija und R. Jose in Migdolzor zusammentrafen und Dieser sich beklagte, daß er Tags zuvor von einem alten Reisegefährten mit allerhand räthselhasten wichtigen Fragen gequält wurde. Bald stellt sich ihnen der Alte vor, und auf jene Fragen zurückkommend, entwickelt er auf Levit. 22, 12 sich stützend, die kabbalistische Lehre von der Seele (Cf. III. 7. a). Es herrscht iu diesem Vortrage derselbe künstelnde Ton, den wir in den übrigen Neiseunterhaltungen bemerkte»; gleich im Eingänge Ntpi pN אורית*** ל^ו מלין דהלמ^ן Ntni אתמסרון למאן דסשר לון ואתמשבן בתר פומא welches eine Benützung des zugleich erklärt sein sollenden כל ההלומות הולכין אחר הפה ist. Das 97 טנרא חקיסא. a. ist in diesem Sinne nur in einem ähnlichen Stücke III. 202. anzntreffen, ebenso wird man zu der sonderbaren Eregese des שארה ״) S. Nr. 42. S. 2V2. *״) Siehe oben 8- 118 und Anmerk. daselbst. ***) Villeichl auch ein Belege dafür, daß der Verfasser des Rajah mit der Redaktion des Sohar in sehr nahen Verhältnissen stehe, ans welchen Umstand wie noch später;nrnckkonunen werden.