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Ben Chananja · 1861-10-25 · 43 (25.10.1861) · p. Seite 369

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
43 (25.10.1861)
Date
1861-10-25
Page
Seite 369 (sequence 3)
Language
German
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369 Staatsgliedes in die Rechtssphäre eines anderen Individuums! Daö Heute lastet oft zentnerschwer ans dem Men- oder des ganzen Verbandes rechtswidrig eingegriffen wird, scheu. Es zeigt sich an seinem Horizonte oft nichts Erfreu- Ans Gesinnungen und die ihnen entsprechenden so zu sagen liches. Es ist also natürlich, dasi daö menschliche Herz daS unschltldigen Aeußcruugen aber hat der Staat weder ein Verlangen hegt, sich mit dem ״morgen" zu entschädigen, mittelbares noch unmittelbares Recht, indem durch einen Der Schleier, der aber daS ״morgen" verhüllt, ist nndnrchsolchen Gewissenszwang alle freie Thätigkeit des menschlichen dringlich für die Menschen. Die menschliche Fantasie hat Geistes als das unantastbarste Gut gehemmt wird. Daallerlei Wege zu finden geglaubt, mit der Zukunft in Vcrdurch unterscheidet sich eben das Rechtsgesetz von dem Mobindnng zu treten. ralgesetz. Man handelt schon dem Rechte nicht zuwider, wenn Die M i t t e l dazu waren verschieden. Eins derselman bei seiner Handlung nur die Rechtssphäre eines andern den war das Geschrei Vögel als Verkünder der Zunicht beeinträchtigt, sei es aus welchem Grunde immer, kunft zu halten. ״Die Segler der Lüste", welchen die während der moralische Werth jeder Handlung oder Unter- Natur eine wirkliche Sprache versagt hat, erhielten eine lassnng mir nach der Gesinnung bemessen wird, der Staat Sprache von den Menschen. Wenn der Leser die Sprache hat aber nur daS Recht nicht aber die Gesinnung zu der Vögel verstehet , so soll eS uns sehr angenehm sein, vertreten, da diese nur Gott allein bekannt ist. Jede Reli- Wir können uns dessen nicht rühmen, gion also, die mit der Achtung gegen die bürgerlichen Gesetze Tie bereits angeführten Worte (Kvhele t h 10, 20) und dem Staatszwecke verträglich ist, und dies kann von einer vernünftigen Religion nicht anders als vorausgesetzt werden, must vom Staate nicht bloS geduldet, sondern es muß auch ihrer Ausübung die unumschränkteste Entfaltung gegönnt sein, wenn die Achtung vor der vernünftigen Anlage des Menscheu nicht eine bloße Chimäre sein soll. Wir haben Dank dem Himmel die finsteren Zeiten der Unduldsamkeit so ziemlich hinter uns, mu auöeinandersetzen zu müssen, zu welchen Schwankungen und Inkonsequenzen eine in der Gesetzgebung zur Geltung gebrachte Ausschließnugötheorie vernü»stig>religiöier Konfessionen in der Praris nach sich zieht. Selbst für das so lange gedrückte Jndenthnm ist bereits durch die Herrschast der Kultur und des Zeitgeistes ein helleres Licht aufgegangen, obschon ihm noch viel zu wünschen übrig bleibt, woraus es als auf sein gutes Recht nie verzichten darf und wird. Nehmen wir nun den Hanptfaden unserer Betrachtung wieder aus, so hat sich uns ergeben, daß die Idee des Religiösen oder mit einem Worte die Religionsidee jedem vernünftigen Menschen inwohnt, wie aber dieselbe sich weiter entfaltet habe und zur Erscheinung gekommen sei, darüber sind die Meinungen der Filvsofen verschieden, und wir heben die 2 Hauptansichlen zuvörderst hervor, nämlich die des Rationalismus und Supernaturalismus. tSorisetzung folgt.) Die Zjimche iier liüijii. Bon Leop. Duke S. Der Vogel des Himmels trägt die Stimme fort. Pred. Sal. 10, 20. Die Hoffnung hat zu allen Zeiten den Glauben an allerlei Wahrsagerei erzeugt, und der Verkündigung der Zukunft Eingang bei den Menschen verschafft. ״der Vogel trägt die Stimme" kann auch aus diesen Glauben anspielen '). Es kann allerdings auch — wie das .שלה לחניך < K oh elet h 11, 1) nur als eine uneigentliche RedenSart aufgefaßt werden ־). Der Wortlaut der Stelle stehet diesem Glauben so nahe, daß man es ganz natürlich finden muß, daß man beide in einen Zusammenhang gebracht hat. Die Elastizität mancher Bibelstellen hat auch noch andere Sachen getragen. Wir erfahren aus dem Thalmud, daß die Morgenländer (בני קדם) wol bewandert waren im Verstäudniß der Sprache der Vögel. Es heißt dies Teyar (׳ טייר'). Insoferne der Thalmud älter als alle arabische Werke, so ist dieses ein Beitrag zur ältesten arabischen Kulturgeschichte. ES begegnet uns im Thalmud auch der Ausdruck שיהיה עיפוה , welcher auch die S p r a ch e der Vögel bedeuten kann, obwol es allerdings — wie das שיהה דקלים auch l) — manche andere Bedeutungen haben kann. Der Ausdruck ״er hörte es von einem vorbeifliegenden Vogel" begegnet uns bereits in der Mischna (Svthah 6, 1) und könnte auch auf die Sprache der Vögel hindeuten, obwol eS allerdings auch nur als ein uneigentlicher Ausdruck aufgefaßt werden könnte. Die etwas unklare thalmndische Fräseעורבא פרה (ג ״ein Rabe ist vorbei geflogen" kann ebenfalls hiehergehören. Ganz bestimmt tritt uns dieses im Thalmud entgegen. Es wird n ä m l i ch dort von einem Thal m n D i ft e 11 R. Ilisch (ר' עילוש) erzählt, daß er die Sprache der Vögel verstanden habe, und daß er bei einer gewissen Gelegenheit, wo er in großer Gefahr war, die bestimmten Worte vernahm, mit welchen ihn die Vögel andeuteten die Flucht zu ergreifen, was er auch zn seinem Vortheile gethan hat. Die thalmndische Worte lauten, er hörte die Vögel ihm zurufen: ״ עילש נרהIlisch fliehe

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