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Ben Chananja · 1861-10-18 · 42 (18.10.1861) · p. Seite 361

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
42 (18.10.1861)
Date
1861-10-18
Page
Seite 361 (sequence 3)
Language
German
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Sammler und unermüdlicher Forscher verdanken. Auch sind die jüdischen Zustande der Gegenwart der wissenschaftlichen Forschung nichts weniger als günstig und förderlich. Die nichtbeamteten jüdischen Gelehrten, denen die jüdische Theologie so viel zu verdanken hat, erhalten nur noch in Galizien u. Rußland einen Nachwuchs. In den mittel-und westeuropaischeu Gemeinden sind eö fast ausschließlich die Rabbinen und Prediger, welche berufen sind, das Feld der jüdisch-theologischen Wissenschaft anznbauen. Allein für Manche haben die in der Jugend gemiedenen Thalmudfolianten so etwas GespensterhafteS und Abschreckendes, daß sie sich auf eine wissenschaftliche, jüd.-theol. Untersuchung nicht einlaffen könneu, und Manche sind so vorsichtig und pastoralklug, daß sie sich an den Arbeiten der historischen Schule nicht betheiligen wollen. Unter den Laien, selbst unter den gebildeten, gibt es aber nicht wenige, welchen das stille Forschen in den Tiefen der Wissenschaft als etwas nur Mühseliges, aber ziemlich Unnützes und Unbedeutendes erscheint! Die Freunde der Wissenschaft lassen sich dadurch nicht irre machen. Und wie sie eS sind, die die Vergangenheit des Judenthums am gründlichsten durchforschen, so sind sie eö nicht minder, die dessen künftige Entwickelung und Gestaltung an! wirksamsten vorbereiten. (Schluß folgt.) Anmerkungen. ■") S. Nr. 26, 27, 33, 35, 39 und 40. *') Mcikk. 1, 4., dir Tosifta, die Gemarcn, Alfaßi und die Glvffatoren das. Aruch s. v. ((Sb. L«1dau 1, 120). Die Berufung auf Sabb. 89, b. in Tos. Makk. a. a. O. ist Zusatz eines «nkundigen Kopisten. SN) Gerichtlicher Beweis S. 27 und 28. ״■') Michael. Mos. Recht, 5 Th. 8- 240. Jos. Arch. IV. 8. 35. S. D. Luzzatko in Ben Gorni S. 10. "") Jnstit. 4. 4 , 7. ,Jl) B. Kama 83, b. ff. Der Karäer Aron zitirt die Worte R. Eliezcr'ü folgender Maßen: בו מום א*ינו nnS הואיל ונחכוין משלם ממון אלא כן ינתן בו ממש עין תחת עין (Mil'char 42, a). Sollte diesem Zitate eine thalmudische Lesearr zn Grunde liegen? Das.: למדנו שהמומין הנדסאים יקהו כמה אבל המומין אשה יעשו רשם כן ינתן בו• Esch ko l 104,6. Abc» Esra 2 M. 21, 24. Maim. Ehobel u. Mazzik 1. 2. ״-) S. 28.: ובארמית אורייתא ג״כ מלשון אור Jeder Ansäuger weiß aber, daß das . womit das fragliche Wort anfaiigt, der Afelsorm angehvrt. Daö hebr. אור geben die Targumisten bekanntlich mit נהורא wieder. Jas' '" ak.fest l!er8i1unlische» 9|Jcnliatu11g. Bon Oderrabb. H. B. Fasse!. Im ״B. Ehananja" Nr. 39 l. I. berührt 1)1׳. Weil die Schwierigkeiten, welche sich der thalmudische» Bestimlnung über die Feier des WvchensesteS entgegenstellen, und in der Anmerkung Nr. 63 nennt er unter Hinweisung auf Magen Abr. 499, 1. den Usus in der Liturgie, das Wochenfest, das Fest der Gesetzgebung zu nennen, inkonsequent. Nach meiner Ansicht aber ist diese Benennung gerade die Konsequenz der farisäischen Auffassung über das Wochenfest, welche gegründeter ist als die karaische, wenn auch diese exegetisch richtiger zu sein scheint. Allerdings bemerkt Magen Abr. das.: ״Nach Rabbi Joße geschah die Offenbarung ans Sinai am 7. Siwan, wir aber feiern immer das Wochenseft am 6. Siwan; wie also können wir es nennen: ״Die Zeit der Offenbarung unserer Thora?" Die Antwort, daß wir, der Meinung des MaimvnideS folgend, den 6. Siwan als den Offenbarungstag anerkennen, ist ungenügend; denn bevor die gegenwärtige Zeitrechnung festgesetzt wurde, konnte das Wochenfest entweder auf 5. 6. der 7. Siwan fallen. (Siehe Rosch- Haschana 6, d.), während die Offenbarung am 6. oder 7. geschehen ist, wie konnte nun das Wochenseft in der Liturgie das Fest oder Thora-Offenbarung genannt werden? Um diese Frage zu beantworten, muß ich folgendes bemerken: Der Mosaismus hat mehrere Sabbate; einen Sabbat der Tage, den 7. Wochentag; einen Sabbat der Wochen: die 7. Woche nach dem Feste des Auszuges aus Egypten, wo Israel zu einem Volke geworden, ist die Sabbatwoche, deren 1. Tag das Wochenfest, und die folgenden 6 Tage diesem inhäriren, welchen daö Festopfer nachgetragen werden kann. (Es sind darum in der Satzungslehre manche gewichtige Meinungen, die da behaupten, es sei in den 7 Tagen nach dem Wochenfeste kein Tachnun zn sagen). Einen Sabbat der Monate den 7. Monat mit seinen Fest u. Bußetagen dessen 1. Tag, ein Fest ״das Haupt deS Iahres" ist. Einen Sabbat der Jahre daö 7. s. g. Erlaßjahr, dessen 1. Tag, da es mit dem 1. Tischri beginnt, ohnedies ein Festtag ist. Einen Sabbat der Erlaßjahre, nämlich das ״Jobel" mit den darauffolgenden sechs Jahren, von denen daS 1. und 7. heilig sind, bilden zusammen den Sabbat der ״Jahrsieben." Nach Maim. (H. Schmita Wejobel 10, 7) bliebe daö Jobel für sich allein, aber schon Rabed das. wiederspricht ihm und Toßefoth (Rosch-Haschana 9, a.) beweist, daß daö ״Jobel" daö 1. Jahr der folgenden Schemitta bildet. Endlich einen Sabbat der Feste: mit dem Sukkoth, welches die h. Schrift ״den 1. Tag" nennt (3. B. M. 23, 40), beginnt der Ziklus der Feste, also Sukkoth 1. Azeret 2. Pessach 3. und 4., Wochenfest 5. Rosch-Haschana 6. Fest, und der Versöhnungötag ist nun der Sabbat der Feste. Jeder Sabbat kommt nach sechs gleichnamigen Zeiten, der Sabbat der Tage nach 6 Tagen, der Sabbat der Monate nach 6 Monden, der Sabbat der Jahre nach 6 Jahren, der Jahrsieben nach 6 ״Jahrsieben", denn zwi-

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