Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 40 (4.10.1861)
- Date
- 1861-10-04
- Page
- Seite 346 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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gegen zwei Stimmen ans!! Noch kühner ist das das. gegebene kabbalistische Raisonnement. Einen andern Weg schlug Ehasdai KrcSkaS ein. indem er ans das so nöthige Ansehen der Gerichtshöfe hinwieS. welche durch die faktische Konstatirnng eines Justizmordes erschüttert würde (Abrav. zu 5 M. 19, 19). Die Nachmanidische und ChaSdaischc Ansicht verbinden: Js. Abravanel, Sainnel AlnioSnino, Abraham Menachein Kohcn und Andere. Aron Alrabbi nimmt dagegen keinen Anstand, die sadduzäischc Anffassnng für vernunftgemäßer zu erklären, als die sarisäischc. Joscfus huldigt der letzter» Auffassung in ihrer Ursprünglichkeit; den in Rede stehenden Zusatz d. bab. Gem. kennt er noch ntchl (Arch. IV. 8, 15). Sl) Bcßamiin No sch Dir. JO 1. ff. 88, a. Si) Ursche. S. 195-197. st) Gericht!. Beweis S. 240 ff. ") Mibchar zu 5 M. 16. a. "'׳) Tirath Kescf das.: ווה המקום שאמר הרב בסתיהר־־ז ספרו ודל: שאחרהק מרהק גרול מאמרי הכמי הקראים. uui) Cmanjiiialtou. 1. Die Wiener politischen Blätter v. 20. v. M. melden, wie folgt: ״Der Ausschuß für konfessiouelle Angelegenheiten hat, in seiner vorgestern abgehaltenen Sitzung die unbedingte und ausnahmslose Gleichstellung aller Bekenntnisse ausgesprochen. Die Berathnng über die zwei hierauf bezüglichen Paragrafe war eine kurze, aber sehr lebendige. Der scharfen und eindringlichen Dialektik deö unermüdlich für konstitutionelle Freiheit vvrkämpfenden 1)1׳. v. Mühlfeld ist eS gelungen, diese Gesetzesbestimmungen in der ursprünglichen Fassung des Ent- Wurfes zu erhalten. Die Bischöfe sollen abgenutzte und längst widerlegte Argumente gegen die Ittdeneinanzipation vo.rgebracht haben. Um schließlich wenigstens den galizischen Juden die ״Besitzfähigkeit" zn bestreiten, machte der hochw. Herr Bischof Litwinowicz sogar eine Erkursion in den Thalmud, den er genau zu kennen behauptete und dessen Unmoralität er nachdrücklich betonte. In dieser Richtung soll jedoch der Herr Bischof von dem Vorstände einer andern christlichen Konfession eine sachverständige Widerlegung erfahren haben. Bei der Abstimmung zeigte sich Stimmengleichheit (fünf gegen fünf), so daß der Präsident 1)1׳. Smolka den Ausschlag geben mußte. Und eS gereicht in der That zur besonderen Befriedigung, daß gerade 1)1׳. Smolka, der doch die galizischen Verhältnisse am besten kennt und nicht erst seit gestern für die Rechte seiner Mitbürger mit edlem Eifer einsteht, die Frage zu Gunsten der galizischen Juden im Sinne der Gleichberechtigung entschieden hat. Nach dem Inhalte dieser zum Beschlüsse erhobenen Paragrafe ist die Gleichberechtigung unbedingt und ausnahmslos für alle Länder gegeben. Jedermann darf sich überall aufhalten und wohnen; seine Heimats- und Bürgerrechte sind durch daS religiöse Bekenntniß weder bedingt noch beschränkt, sowie auch Jedermann überall unbewegliches Gut erwerben darf. Mit größerer Majorität wurde der darauf folgende Paragraf, welcher die Aemterfähigkeit von dem Religionsbekenntnisse unabhängig macht, angenommen." Der hochw. Herr Bischof L. hat also zwar keinen Inden prügeln lassen; dagegen hat er sich nicht gescheut, den Bekenner» deö Judenthnmö eine ״moralische Ohrfeige" zn geben. Gleichwol vermeiden wir eö, uns mit dem hochw. Prälaten in eine Polemik einzulassen. Einerseits läßt dessen allgemein gehaltene Behauptung in Bezug auf oen Thalmud eine eingehende Widerlegung gar nicht zu. Erst wenn der Herr Bischof mit den Beweisen für seine Anklage Herausrücken wird, werden wir in der Lage sein, ihm die Grundlosigkeit derselben gründlich und qnellengcmäß darznthun. Andererseits ist hier jede persönliche Polemik auch deshalb unstatthaft, weil die Gegner der Judenemanzipation unläugbar eine Partei im staatlichen Leben repräsentlren, so daß die Vertheidiger der Emanzipation ihre Wasfen nicht gegen die einzelnen Personen, welche dieselbe bekämpfen, zu kehren haben, sondern einzig und allein gegen die Argumente der Partei, welche sich selbst konservativ nennt, von ihren Gegnern aber als reaktionär bezeichnet wird. Diese Partei ist es daher auch, welcher wir folgende Bemerkungen zur Beachtung empfehlen. Zunächst ist eS eine höchst befremdliche Erscheinung, daß die mittelalterlich konservative Partei, in deren Reihen ohne Zweifel auch gelehrte und denkende Männer stehen, gegen ihr eigenes Nrtheil über die zu emanzipirenden Inden nicht im höchsten Grade mißtrauisch wird. Die Geschichte aller Zeiten sollte sie belehren, daß der Unterdrücker sich niemals entschließen konnte, zu bekennen, er thue dem Un-!erdrückten Unrecht, daß er vielmehr stets bereit war, über das Verhalten des Unterdrückten den Stab zu brechen, und solchergestalt diesen noch für das Unrecht verantwortlich zn machen, unter dem er seufzen mußte. Wie könnte es auch anders sein? Die Verdammung des Unrechts u. d. Achtung des Rechts sind von dem Schöpfer so tief in die menschliche Seele gepflanzt, und in der Gesellschaft der Menschen so allgemein anerkannt, daß es Niemand leicht zu wagen vermag, mit denselben in offenen Widerspruch zn treten. Indem der Unterdrücker das Opfer seiner Unterdrückung zum Gegenstande scharfen Tadels und bitterer Vorwürfe macht, will er natürlich nur sich selbst und sein Thun rechtfertigen, vergißt aber, daß der Unbefangene, der die Grundlosigkeit des Tadels und der Vorwürfe durchschaut, in dieser Selbstvertheidiguug eine Art von Selbstanklage implizirt sinden werde. Die Heroen des mittelalterlichen Konservatismus werden es wol nicht übel nehmen, wenn wir ihnen T a c i t n s an 9061