Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 40 (4.10.1861)
- Date
- 1861-10-04
- Page
- Seite 345 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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345 nwhlbegründeteö gewesen fein, weil die Gottheit einen Instizmord nicht zugclassen hätte. Tie Wahrheit der Aussage der ersten Zeugen ist also durch den Augenschein alö nnzweifelhast erhärtet; wie sollte sie eine Strafe treffen"")?" — Wir überlassen cs dem Leser. sich in die religionö-filosvsische Tiefe dieses RaisonnementS;11 versenken, dessen Haltlosigkeit schon vor 70 Jahren von Saul Berlin anerkannt wurde"'). Auch wollen wir dem Herrn R a p o p o r t eben nicht hoch anrechnen, daß er daö, was Geiger über die geschichtliche Entwickelung des Begriffes עד זומם (falscher Zeuge) so treffend nachgewiesen"") gar nicht berücksichtigt hat, wiewol dieser Nachweis um so wichtiger ist, als daraus klar hervorgeht, daß die angebliche Tradition sich auch hier nicht konstant blieb. Dagegen wird eS der Herr Verfasser selbst kaum zu entschuldigen vermögen, daß er als Advokat!einem Klienten Behauptungen in den Mund legt, denen letzterer aus die unzweideutigste Weise widerspricht. Hr. Di׳. Frankel sagt nämlich: ״Die Spekulation ging noch weiter, (und bestimmte), daß nur aus die Absicht die WiedervergeltungSstrafe eintrete, bei vollzogenem Urtheile aber nicht ausgeführt werde." Er nennt diese Bestimmung ״eine höchst ausfallende Lehre", und macht geltend, daß ״für dieselbe kein Faktum vorliegt, und daß sie in der Mischna auch noch nicht angeführt wird." Wie stimmt dies nun zu der Annahme Rap.'S, der auch hier von einer Sinaitischen Tradition spricht? — Dr. Frankel schließt die bezügliche Anseinandersetzung mit den Worten: ״Die Norm, daß nach vollzogenem Urtheile die Wiedervergeltungöstrase nicht stattfinde, gilt übrigens nur für Kapitalfälle; bei Zeugnisseu in sonstigen Kriminalsachen oder in Zivilsällen wird die Wiedervergeltungöstrafe auch nach vollstrecktem Urtheile verhängt"")." Allein diese Distinktion wird nur von Maimonideö (Ed. 20, 2.) sestgestellt, der hierin unter den Gesetzeslehrern keinen Meinuugsgenossen hat; Abraham ben David erklärt die Distinktion geradezu für einen groben Jrrthum. MaimonideS hat hier ohne Zweifel auS eigener Macht- Vollkommenheit die ״höchst auffallende Lehre" des Thalmud gemildert. Möglich war ihm sogar ein Widerspruch der Karäer bekannt, so daß ihm die Milderung besonders geboten schien. Denn wenn auch Aron b. Josef, der karaitische Arzt zu Konstautinopel (1294), hier seinem Lehrer Nachmanides folgt, und sich die rabbanitische Auffassung aneignet , so folgt hieraus noch nicht, daß dies auch die Meinung der älteren karaitische» Autoritäten war. Der Kommentator Aron'S, Josef Salomo, bemerkt sogar ausdrücklich, daß sein Autor sich hier von den Karäeru entferne ף״. (Fortsetzung folgt.) Anmerkungen. 75) S. oben Nr. 26, 27, 33, 35 und 39. Zu dem, waö in der letzten Nnininer über תסלת gesagt wurde, ist »och hinzuzusügen daß dieses Wort in der Schrift auch als eigner Name vorkommt, und zwar I. als Name eines Ortes in der Niederung oder dem westlichen Thcilc des Stammes Inda, Jos. 15, 3-i- Dieser Ort wird für dasselbe Tappnach gehalten, welches vor der Eroberung Kanaan'» durch Israel ein eigenes Gebiet bildete und unter einem eigenen Fürsten stand. das. 12, >7. 2. als Name eines OrtcS ans Gebirge Jnda'S, das. 15, 53., eigentlich: Beth-Tappnach: 3. als Name eines GrcnzorteS zwischen den Stämmen Efraim und Manassc das. 10, 8.; ein dem letzter» Stamme gehörendes Gebiet wurde ״Land Tappnach" genannt; 4. als Name eines OrteS im Stamme Manassc, eigentlich: En Tappnach, das. 17, 7. 5. als Name des zweitgcborncn Sohnes Hebron'S: 1 Cbron. 2, 43. Auö diesen eigenen Name» wird man wol mit Recht den Schluß ziehen, daß die Kultur des Tappnach im heiligen Lande viel älter sei, als das bab. Eril, und die erwähnten geografischen Namen dürften die Punkte bezeichnen, an welchen die Pomeranzen zumeist gediehen sind- Da aber andererseits die Benennung אתרוג offenbar jünger» Ursprungs ist, so wird der Thargnmist, welcher תפלה mit אתרלגא wicdcrgibt, eines JrrthumS zu zeihen, und crstcre Benennung auf die Pomeranze zu beschränken sein. In Beziehung auf diese ist also Jahn'S Bedenken vollständig beseitiget, während das Alter der Zitronenknltnr i» Palästina noch nachgcwiesen werden muß; wäre nämlich die Zitrone in früherer Zeit auch unter dem Namen Tappnach bekannt gewesen, so hätte man diesen Namen schwerlich fallen lassen. An der Stelle des obengenannten Beth.-Tappuach steht bis auf den henligen Tag ein Dorf: Teffnh. Es liegt nach Robinson inmitten von Olivenhainen nnd Weingärten (II, 700); ob jetzt nach Pomeranzen in jener Gegend wachsen, meldet der berü hmte Reisende nicht. ''') M. Snkka 3, 5. Gem. 35, d. u. Tos. das. Arnch s. v. ") Daö griechische Wort, das Mus. im Sinne hat, scheint q irvjLta in der Bedeutung von ״Sproß, Schoß" ZN sein. Unter IV. sagt Mos. , daß סיטמא im Gricch. Pflanze überhaupt bedeutet, was nnt der gegebenen Erklärung vollkommen übercinstimmt. Hierauf bezügl. St. s. bei Lonsano s. v. Im Jcr. Snkka 3, 6.; רהכלן אמרין שושנתו hierunter scheint ein babylonische Lcseart verstanden zn sei», wo das griechische Element minder einheimisch war, und daher ein hebr. Wort für das griechische snbstituirt wurde. Daß babhl. Barajtha's in der jer. Gem. angeführt werden, erhellt aus j. Sanh. 1.: תגי הסמיכות בשלשה, לא סמיכה היא סמיכות? חמן קריי למנויה סמיכותא• 8ד) Hieraus hat zuerst Reggio aufmerksam gemacht (Jalk. Jaschar 55—57); zur Ergänzung seiner Nachweise s. M. Snkka 4, 7. Habb. 108, l)., wo das אלמלא affirmativ anfznfassen ist; Sinn: der Ethrog, der Nettig nnd das Ei sind, mit ihrer äußern Schale genossen, nicht zu verdauen (S. Tos. Mez. 21, a. Schlag»אלמלא .׳): Kidd. 70, a. Ab. Zara 70, b. Kclhub 61, a. (Daher vielleicht der Gebrauch schwangerer Frauen, in den Etbrog zu beißen); Bcr. 43, b. (Maim. Bcr. 9, 1. übersetzt הבו;א mit תסלח, und scheint unterm letzterm die Quitte zn verstehen) '") Makkoth 5, b. 8״) S. 7. Nachm, zn 5 M. 19, 19. Karo zu Maim. Ebnth 20, 2. Tos. Jom Tob Makk. 1, 9. S. auch Chinuch Nr. 524. Wie wenig daö Nachm. Raisonneinent selbst ältereForschcr befriedigte, erhellt ans der Bcmühnng der Schriftausieger, daö Dunkel ans eine andere Weise zu erhellen. Bachja b. Ascher z. St. führt eine Molivirung an. nach welcher die Strafe an den Zeugen nur deshalb beim Leben des Bernnheilten vollzogen werden kann, weil dieser, indem er das ihm zur Last gelegte Berbrechen leugnet, der Aussage der zn seinen Gunsten redenden Zeugen das Nebergewicht verschafft, indem für ihn drei, gegen ihn nur zwei Stimmen sprechen. Ist er aber todt, so heben sich zwei