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Ben Chananja · 1861-10-04 · 40 (4.10.1861) · p. Seite 344

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
40 (4.10.1861)
Date
1861-10-04
Page
Seite 344 (sequence 2)
Language
German
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344 5ic ü r a i) i ii 011. Von Dr. Weil. חהת סלסול יגיע לקח טוב Kalir. Fortsetzung ”). Die Verlegenheiten der vulgären Traditionödoktrin würden ferner eher zuals abnehmen, wenn dieselbe sich entscblöße, die thalmudischen Bestimmungen über den Ethrog selbst, abgesehen von ihrem angeblichen Zusammenhänge mit der biblischen Zeit, sondern ausschließlich nach ihrem später» Verständnisse und ihrer später» Anwendung unbefangen zu prüfen. Unter den lncher gehörigen Vorschriften der Mischna betrifft eine die פטמת , deren Mangel den Ethrog zn ritu-! fränkischen Reflerionen überwältiget, so daß auch sie die! Ueberlieferüng ihrer Väter desavouirten.! ״Warum hat man aber nicht zur Sprachforschung seine! Zuflucht genommen? Da es sich hier lediglich um Sinn j und Bedeutung eines dunklen Wortes handelt, so wäre ja dies der geeigneteste Weg gewesen, um zu klarer Einsicht und Erkennt»iß zu gelangen!" — Dieser Weg konnte ans dem einfachen Grunde nicht eingeschlagen werden, weil im Mittelalter au den Sitzen der jüdischen Gelehrsamkeit das erforderliche Sprachstudium, namentlich das Studium deö Griechischen, vernachlässigt war. Erst in der Mitte des 17. Jahrhunderts entdeckte der Arzt Benjamin Dionysius Mussasia den griechischen Ursprung der ׳ 7סטנלת), ohne daß die Rabbiuen und Lexikografen diese Entdeckung berücksichtiget hätten. eilen Zwecken unbrauchbar macht. WaS versteht man unter סטמח? — R. Chauanel b. Ehuschiel in Keiruwan, welchen Rapoport schon vor 30 Jahren als den Depositär orientalischer, namentlich geonäischer Ueberliescrnugen erklärte, versteht darunter den zitzeuförmigen Nabel des Ethrog. Ihm folgt sein Schüler R. Jsak Alfaßi, der vielgepriesene Rabbi, der daö Thalmudstudium in zwei Welttheilen und zwei Jahrhunderten erfolgreich förderte. Allein zwei ebenbürtige Autoritäten wiesen der סטמת die diametral entgegengesetzte Stelle au, indem sie die in den Ethrog dringende Fortsetzung des Stengels darunter verstanden wissen wollten, und den Defekt des Nabels für ganz unverfänglich erklärten. Diese Auffassung vertrat ein gefeierter Zeitgenosse N. Chananel'S, R. Gersom ״das Licht deö zerstreuten Jsrael'S," und ein Zeitgeitoffc Alsaßi's, der unsterbliche Lerigograf, R. Nathan ben Jechiel. Die Ueberlieferüng deö Ostens war den Schulen zu Metz und Rom nicht unbekannt, sie wurde aber nicht respektirt! Selbst die Thalmudforscher, welche sich die orientalische Auffassung aneigneten, wie Rasch!, sein Lehrer R. Jakob und sein berühmter Enkel gleichen Namens, berufen sich nicht auf die Ueberlieferüng, sondern auf den mischnischen Sprachgebrauch 7‘ל. Die Rabbaniten stehen hier zum Mischnaterte in demselben Verhältnisse, in welchem die Karaiten zum Bibelterte stehen. Wie diese suchen auch jene den Sinn und die Bedeutung der ihnen vorliegenden Gesetze ans dem Zusammenhänge zu errathen, und von dieser Konjektural- Hermeneutik hängen daun die Einzelnheiten der rituellen Prariö ab. Des Ethrog's, den die sefardischen Juden nicht mehr zum Feststranße verwenden durften, bedienten sich zu diesem Zwecke ohne Bedenken ihre Germanofränkischen und Italienischen Brüder. Wo ist hier die Gleichförmigkeit der religiösen Uebnng, welche dem Schwanken der Karäer gegenüber so oft betont wird? Merkwürdiger Weise wurden später auch die spanischen Gesetzeslehrer von den Germano- Noch bedenklicher ist der Umstand, daß die Identität des heutigen Ethrog mit dem der thalmudischen Zeit nicht i nngegründeten Zweifeln unterliegt, indem der Ethrog in der thalmudischen Zeit erwiesener Maßen roh gegessen wurde7*), ' während der heutige Ethrog in rohem Zustande uugenieß-! bar ist. Das dritte Beispiel betrifft das Verfahren gegen Zengen, die eines Alibi überführt werden, auf welche allein nach der thalmudischen Auffassung daö 5 M. 19, 19. ausgesprochene Gesetz seine Anwendung findet, so daß an ihnen die Strafe vollzogen wird, welche sie über den von ihnen Angeklagten herbeizuführeu gedachten. Ein sonst obskurer Jurist hat sich nun seine thalmudisch-literärische Unsterblichkeit dadurch gesichert, daß er den Satz aufstellte: ״Die Zeugen erleiden die Todesstrafe, wenn das Urtheil über den Angeklagten zwar ausgesprochen, aber noch nicht an demselben vollzogen ist; ist aber daS Todeöurtheil bereits vollzogen, so trifft die Zeugen keine Strafe7׳')." Dieser Satz ist in die halachischen Kompendien übergegaugen, und Maimonideö bezeichnet denselben ausdrücklich als traditionell. Tie Gegner Frankel's finden nun in diesem Satze einen unnmstößlichen Beweis für die vulgäre Auffassung der TraditiouSlehre. ״Diese Auslegung", sagen sie, ״kann nur Mosaischen Ursprungs sein, da eine solche der Vernunft widersprechende Distinktion einem! späten! Ausleger unmöglich in den Sinn kommen konnte. Die Sadduzäer erklärte!! ja wirklich die als lügenschaft erkannten Zeugen nur dann für strafbar, wenn daö Urtheil an dem von ihnen Bezüchtigten bereits vollstreckt wurde." Rapoport nimmt Anstoß au dieser gläubigen Apologie der Unvernunft, und sucht die in Rede stehende Distinktion auch vor dem Forum der Vernunft zu retten, indem er, NachmanideS, Josef Karo und Lippmann Heller folgend, in vollem Ernste erklärt: ״Ein Todeöurtheil, das ein Ge- -richtshof in Israel aussprach und vollziehen ließ, muß ein

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