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Ben Chananja · 1861-10-04 · 40 (4.10.1861) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
40 (4.10.1861)
Date
1861-10-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 40. Szegedi», den 4. Oktober \m CImnAnja. 1861. 1r Vierter Inbrgrrng. ()cniusjjelicr miß «lieiHifilcur: L. Löw, ilßerrufißtiier zu Sjeijeßiu. Jeden Freitag erscheint ein ganzer Bogen. I Man abonnirt bei allen Postämtern und Buchpriiniimrrntionsvrris:! haiidlnngcn des In- und Auslandes. Ganzjährig 7 fl.. halbjährig 3 fl. 50 kr.,! Maiinsltripte viercljährig 2 fl. österr. Währ. sind an die Redaktion zn senden. Znscralc sind an den Verleger S. Burger in Szcgedin oder an Hrn. Franz W a g n c r in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Petitzcilc wird mit lO Nkr. — 2 Sgr. berechnet. Inhalt. 2 Briefe des Papstes Gregor. Mitg. v. Dr. A. Müller. — Die Tradition. V. Dr. Weil. — Reaktion nnd Einanzipation. V. HerauSg. — Aphorismen. V. Rabb. Dr. Dnschak. — Beiträge zur thalin. Sprachst und AlterthuniSkiindc. V. Rabb. Eisler nnd Jos. Löwy. — Ilun^n^icn. — Korrespondenz. (Ausland). Paris (Pastoralschrcibcn d. Oberrabb.). — Berlin (Holdheim's Predigt). — Posen (Dr. Perles). — Miszellen. Von »Rabbiner M. Fein. Abermals 2 Briefe deö Pabsteö Gregor -es Großen. AuS dem Lateinischen, 1\ Dr. 51. Müller. I. Gregor an Viktor Bischof v. Palermo. (lib. VII. ep. XXVI.) Verbot ungerechter Indenbedrncknng. So wie es den Juden nicht gestattet sein darf, in ihren Synagogen sich irgend etwas über die durch das Gesetz gezogenen Grenzen herauöznnehmen: so brauchen sie auch in dem, was ihnen bewilliget ist, keinen Eintrag zn dulden. WaS uns aber die in unserem Nom lebenden Hebräer für ihre Palermitanischen Glanbensbrüder geklagt haben, darüber belehrt Euch die von ihnen gestellte Bitte. Wenn daher ihre Klage eine begründete ist, so müßt Ihr lieber Bruder nach sorgfältiger Einsichtnahme in die Anordnung deö Gesetzes ihnen, was immer in Betreff dieser Sache beschlossen wvrden ist, so wahren und halten, daß einerseits Ihr selbst kein Unrecht zu thun, anderseits sie keinen Eintrag zu erleiden scheinen. Wenn aber irgend ein gegründetes Hinderniß gegen die Zurückerstattung dessen, was gefordert worden ist, eristirt, so mögen von den Parteien Richter gewählt werden, welche was recht und billig ist, zu bestimmen im Stande sind. Sollte aber an Ort und Stelle die Streitsache nicht geschlichtet werden können, so muß der Prozeß vor uns kommen, auf daß ohne Mißgunst gegen Euch bestimmt werde, was der Gerechtigkeit angemessen erscheint. Bis der Prozeß selbst endet, möge! Ihr Euch lieber Bruder von der Einweihung der Plätze, welche entzogen sein sollen, enthalten. II. Gregor an die Bischöfe BacaudaS und Agnellus. (lib. XII. 6p. XVIII.) Veber Aebertragung -er jiid. Synagoge, falls sie die Verrichtungen der ״Kirche" behindert. Die Juden Tarraziua'S haben uns die Bitte unterbreitet den Platz, den sie bisher für ihre Synagoge innegehabt, auch mit unserer Erlaubniß besitzen zu dürfen. Weil es aber zu unseren Ohren gekommen ist, daß jener Platz der Kirche so nahe liegt, daß der Gesang auch in ihr gehört wird, so haben wir an unfern Bruder und Mitbischof Peter geschrieben, es möchten, falls es sich wirklich so verhält, daß die Stimmen von diesem Orte in die Kirche hinüber schatten, den Juden die gottesdienstlichen Uebungen verboten werden. Daher möget Ihr liebe Brüder mit unserem obgenannten Bruder und Mitbischof den Platz selbst genau nntersuchen und wenn Euch in der That irgend etwas als Nachtheil für die Kirche erscheint, so suchet einen anderen Ort aus, jedoch innerhalb der Stadtmauern, wohin die bezeichneten Juden zur ungestörten Begehung ihrer religiösen Gebräuche zusammenkommen können. Doch wählet liebe Brüder einen solchen Ort, daß wenn sie diese Stelle verlieren, in Zukunft daraus keine Klage entstehen kann. Doch verbieten wir obbesagte Juden unvernünftiger Weise zu belästigen oder zu quälen: sondern wie sie nach römischen Gesetzen leben dürfen, so mögen sie auch, wie es die Gerechtigkeit erheischt, unbehindert nach ihrer Gepflogenheit ihre religiösen Angelegenheiten ordnen. Christliche Sklaven aber sollen sie nicht haben. -

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