Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 35 (30.8.1861)
- Date
- 1861-08-30
- Page
- Seite 304 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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304 selbst hat sich nach der, nicht zu verwerfenden Ansicht Iben Esra'S und Herders (Genesis 36, 31), König über Jeschurun genannt. (Man vergleiche hiezu Luzato, Mischtadel zu 5 M. 33, 5 Rosenm. Einwendung hingegen von 5 M. 17, 15 ist keineswegs stichhaltig, weil die zeitweilige Eristenz eines Königs noch nicht eine spätere Neuwahl ausschließt. Diese Neuwahl thnt aber der Erwähnung um so mehr noch, als nicht zu hoffen ist, daß jedem großen Vorgänger ein späterer Nachfolger gleichkommen wird). Diese früher» Könige im Pentateuch werden aber leicht erklärlich, wenn man ans die Grundbedeutung des Substantiv דלך eingcht, welches bekanntlich von dem Verb. יללך, Nehem. 5, 7 Herzuleilen ist. Dieses ist stammverwandt mit dem Aramäischen (Daniel 4, 24), nach Kimchi in den שרשים, usuell im Hebr. Im Thalmud häufiger unter der Bedeutung ״rathen, Rath ertheilen" und das mau passend mit konsul, konsulere verglich. Der Titel eines ״Rathöherrn" konnte also füglich selbst dem Vorstand einer OrtSgemeinde beigelegt werden. Hiezu liefert eine wesentliche Begründung Numeri 25, 15; ibid. 31, 8. Zur Bezeichnung eines und desselben wechseln daselbst die attributiven Namen ״Stammältesten" und ״König" ab. Nachdem also ein einfacher Emir unter den Titel -£2 erscheint und da weiter auö ראש אכלוח erhellt, daß mit חמשת בללכי בלדין von keiner Pentarchie die Rede ist, so gewinnt das bisherige sichtlich an geschichtlicher Glaubwürdigkeit. Ferner läßt sich nach dieser Auffassung die massenhafte Zahl der edomitischen ״Könige" (GeuefiS 36) und selbst die des kleinen Palästina's begreifen. Das 1) לפני מלך י-לך מישראל M. 36, 31), für das man sonst von Michaelis bis heute herab, keine passende Lösung fand, will hienach auch nichts weiter sagen, als: Ehe sich Israel eines berathenden Vorstandes zu erfreuen hatte, was mit andern Worten heißt: Ehe es zu einem Volke geworden war. Und worin sonst auch als in der Würde eines Gemeindeführerö bestand das Königthum in seinem patriarchalischcn Beginn, ehe es sich, gekräftigt durch äußere Verhältnisse, deren Besprechung außer unserm Bereiche liegt, zu jener Selbstständigkeit erhob, die uns vergessen macht, wie sehr winzig die Quelle war, aus der jener prächtige und zu Zeiten verheerende Strom entsprungen ist. Freilich hatte sich mit der Entwickelung der KönigSmacht auch der Begriff des Königstitels erweitert und verändert. Eine Analogie hiezu bietet daö griechische rvoavvo^ das bereits von Beck (Geschichte der Griechen und Römer S. 56 Anm. 2) für ursprünglich kein griechisches, sondern von den Griechen in Kleinasien von einem der dortigen Barbarenstämme entlehntes Wort erklärt wird und, meines Bedünkens, von צר^ישר (Geseu. Wörterb. Art. סרך-(גבוכדנאצר (Jos. 13, 3 ff.) mit der Buchstabenverwechslung wie ivpog von צור, sich gebildet hat) anfänglich so viel alö Alleinherrscher, dessen Regierung gut oder schlecht sein mochte, während erst eine spätere Zeit daS Gehäßige der Bedeutung untergeschoben hat. Eben so hat das מלך in den Tagen des Moses einen ganz andern Begriff als schon zur Zeit des Samuel in sich verbunden: denn, während mau zu jener Zeit die schlichte Volksführerwürde darunter verstand, mit deren Besitz keine sonstigen Prärogative als höchstens die deS Oberhauptes eines demokratischen Staates verbunden waren, so wußte Samuel hingegen (Sam. 1, 8, 11—18) viel schon von den Rechten eines Königs zu reden. In der That auch, nicht eine einzige Bovorzugung räumt Mose dem Könige ein, während er ihn meiner Machtentwickelung durch derartige Gesetze beschränkt, in die sich ein absoluter Fürst schwerlich fügen wird. (5. M. 17, 14—20) Mosis König war aber auch nichts weiter alö der erste Beamte sein Staates, wie später daS lykurgische Königthum nur der Würdenname für die beiden ersten Beamten in Sparta war. Aber selbst noch heute erzählen )Keifende von manchen Fürsten in Afrika, die vor ihren Stammgenossen nichts anders, als den Vorsitz im Rathe voraus haben. Und die freie Wahl eines solchen Königs konnte Mose mit gutem Fug seinem Volke anempfehlen, oder, wenn wir hiebei den Thalmud Sanhed. 20, d Nanrbam hilch. Melachim 1, 1 folgen, es ihm gar als Gebot auferlegen, sich einen König einzusetzen, ohne hiedurch mit seinen rein theokrat. Institutionen im Entferntesten nur in Kollision zu gerathen. Hatte er dem Volke denn anders, alö die Wahl eines מלך (—RathSherrn, Konsul) auferlegt, der den Vorsitz im großen Rathe haben und Ansührer im Kriege sein soll? Anders zur Zeit SamueliS. Da hatte sich das Königthum in allen Nachbarstaaten derart gekräftigt, daß eS mehr eine absolute Gewalt in Anspruch nahm. Und wie das Königthum seine Vorrechte langsam aber sicher dem Volke abgewann, ebenso hatte sich die ursprüngliche Bedeutung des Königstitelö, des Subst. כללף־ verwischt, und auS dem ״Rathöherr" ist ein Gewaltsherr geworden. Nur ein solches Königthum nur, weil mehr kein anderes gekannt wurde, meint Samuel in Israel nicht aufkommen zu taffen, sondern demselben mit kräftiger Entschiedenheil entgegentreten zu müssen, ehe es der bisherigen hierarischen, von den höchsten theokratischen Ideen getrageneu Konstitution ein Fingerbreit abgerungen hat. Aber das Volk war der bisherigen rein mosaischen Staatseinrichtung entwachsen. Es hatte den freien Urgeist verloren und sich weltlichen Gewalten beugen gelernt. Gottes heiligendes Wort, demzufolge Israels Söhne, ausschließlich dessen Knechte seien: □עברי ה wozu der Midrasch hinzufügt: ללא עבדים לעברים, das war ihnen fremd geworden, und deshalb konnte der Ewige daS höchst betrübende Wort ״ב׳ אותי מאסו״ sie haben nicht dich sondern mich verschmäht — seinem Diener Samuel sagen. So weit, was die geschichtliche Entwickelung des Kvnigöthums in Jsr. und den Nachweis betrifft, daß Deuteronom, keineswegs in Widerspruch zu Sam. steht. Außerdem stellt sich noch ein Erweis heraus für die Autentizität des Deuteronoms, und daß dessen Abfassung unmöglich einer später» monarchischen Zeit zugeschrieben werden. Wie ließe es sich denken, daß ein Schriftsteller in solchen markireuden Zügen das volksthümliche Urkönigthum gezeichnet habe, während sich absolute Gewalt oder gar orientalischer Despotismus auf dem Throne breit gemacht? Wahrlich, die alles zersetzende Kritik drängt zum Glauben an die Göttlichkeit der Thora, und trägt nicht wenig bei, um dieselbe zur allgemeinen Anerkennung zu bringen!