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Ben Chananja · 1861-08-16 · 33 (16.8.1861) · p. Seite 287

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
33 (16.8.1861)
Date
1861-08-16
Page
Seite 287 (sequence 3)
Language
German
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287 Heiligtyiim der mosaischen Halacha gelangen? Wie kann sie sich die griechischen Elemente erklären, denen man selbst in den ältesten Bestandtheilen der Mischna begegnet? Schämt sie sich nicht ihrer Leichtgläubigkeit diesen Abkömmlingen Jafet's gegenüber, die unleugbar erst unter den Seleuciden und Lagiden in die Hütten Sem's dringen konnten? Wir richten diese Fragen ans leicht einzusehenden Gründen nicht an den Hrn. Rabb. Freund, wol aber an j die deutschen Doktoren, die sich als Bertreter der Orthodorie! geriren, sich's aber gar zu bequem machen, indem sie die! ihnen mißliebigen Männer der Forschung und der Kritik bald bei den Behörden, bald bei den Massen denunziren׳ griechischer Filosofen von der Wichtigkeit der Siebenzahl in Zusammenhang, so daß die Jahre der Jmpubertät genau den doppelten Zeitraum der aus sieben Jahre festgesetzten Kindheit ausfüllen sollten. Savigny verwirft aber diese Erklärung aus dreifachen Grunde: 1) weil man, wäre der Zahlenwerth maßgebend gewesen, der altrömischen Zahl 15 den Vorzug gegeben hätte (Nach einer alten religiösen Lehre der Römer hatte die Natur das Lebensziel des Menscheu auf 120 Jahre bestimmt, dieses wurde durch das Fatum auf 90 Jahre verkürzt, welche drei gleiche Hauptabschnitte des Lebens, jeden zu 30 Jahren geben; genau die erste Hälfte des ersten Abschnittes, 15 Jahre, bildet Sie sollten doch einmal den Versuch wagen, die vulgäre Traditiousdoktrin mit wissenschaftlichen Waffen zu vertheidigen! Die Räthsel, die hier der Lösung harren, sind ja unzählbar! So rechnet Herr Rabb. Freund, — um bei dem Nächsten stehen zu bleiben, — die Bestimmungen über die Großjährigkeit zu der! mosaischen Neberlieferungen. Aber welche räthselhafte Erscheinungen bieten sich auch hier der Forschung dar! Das biblische Gesetz kennet die Unterscheidüng zwischen groß- und minderjährig gar nicht, u»v das hierauf bezügliche thalmudische Gesetz gibt sich selbst in sehr wesentlichen Bestimmungen als erotisch zu erkennen^)! Diese Andeutungen dürften vorläufig genügen, die Aufmerksamkeit der Forscher auf diejenigen Punkte zu lenken, deren Erörterung endgiltig abgeschlossen sein muß, bevor die Freunde der vulgären Traditiousdoktrin berechtigt sind, mit dem Hrn. Rabb. Freund triumfirend auszurufen. ״Siehe, Weniges nur ist in dem schriftlichen Gesetze gesagt; das mündliche Gesetz enthält ohne Vergleich mehr^")." Ein Ausruf, bei welchem Herr Rabb. Freund vergaß, daß der Streit, ob bas schriftliche oder das mündliche Gesetz Inhaltreicher sei, schon in der Mittlern thalmudische» Zeit die Geister beschäftigte"), wie es denn auch dem Herrn Rabb. Fr. sehr schwer fallen dürfte, zu beweisen, daß die thalmubischen Großjährigkeitsbestimmungen vom Thalmud selbst für traditionell auögegeben werden. R. Ascher b. Jechiel ist die einzige Autorität, welche hier von Tradition spricht׳'"). Anvere Autoritäten motiviren auf eine andere, zum Tyeil höchst seltsame Weise, weshalb bei Knaben der Anfang des 1-1- Lebensjahres als die Zeit der Großjährigkeit festgesetzt wurde׳"'). In Wahrheit liegt diese׳.׳ Festsetzung die Supposition zu Grunde, daß in dem fraglichen Alter bereits die Pubertät vorhanden sei"), weshalb auch Mädchen schon mit dem Beginne des 13. Lebensjahres ihre Großjährigkeit begrüße1r"), worauf bei den kunstvollen Deduktionen nicht geachtet wurde. Eine ähnliche Verhandlung kommt auf dem Gebiete des römischen Rechtes vor, nach welchem das Alter von vierzehn Jahren für die Zeit der Pubertät festgesetzt war. Manche bringen diese Bestimmung mit der alten Lehre die Kinderzeit). , 2) weil daneben die 12 Jahre, die für Frauen vor,! kommen, in dieses Zahlensystem nicht passen; j 3) weil sich für die Erklärung der 14 und 12 ein! anderer weit einfacherer und natürlicherer Grund darbietet. Man hatte nämlich als Erfahrungssatz, angemessen der Ein- Wirkung des italienischen Himmels, feftgeftellt, die Geschlechts,! reife trete wirklich in den meisten Fällen, als im Durch- : schnitt, mit 14 und 12 Jahren ein׳"'). Unter dem Einflüsse des oriental. Himmels trat die Reife der Knaben um eiu I. früher ein7'׳)• Von einer Tradition kauu also hier nur in so ferne die Rede sein, alö die bezüglichen Erfahrungen im j Laufe der Zeit traditionell wurden. ' (Fortsetzung folgt.) Anmerkungen. j J־) Oben S. 220. Anm. t l. ■ ") Kiddnsch. 40,;1. Raschi Schlagw. הרי• Sch. A. Eb. hu-! Czer 126, 1. R. Mos. Jss.'S Anschauung. Bergt, auch Ture Zahab j O. CH. 245. 2. nn May. Abr. 234. 6. j Jl) Zin Sifre 343 ist allerdings von einer Offenbarung in vier! Sprachen. — der hebräischen, römischen, arabischen und aramäischen, , — die Rede (f. auch Jlf. 550), aber mir in haggadischer Deutung! von 5 M. 32, 2., indem שעיר ans Rom bezogen, das gnieözirende I א in der Mitte des Wortes פארן als arabisirend das Weib אחא J endlich alö aramäisirend angesehen wurde. Die haggadische Poesie ließ sogar jeden Spruch des DelalogS in 70 Sprachen getheilt und vernom- | men werden (Sabb. 88, b. Ber. 13, ». n. d. Parallelst). | ") Sabb. 12, b. Sota 33, a. M a i m. läßt die hierausj fl i eßen de Satz an g fallen. Eine merkwürdige Anwendung derselben s. Tos. Berach. 3, a. Schlagw. וערכין nnd Q. CH. 101. Schne Luch ha-Berith 215. cd. Franks. Mit der Herabsetzung d. aramäischen Sprache hängen die Aussprüche zusammen, welche dieselbe zu verheerlichen suchen Sauh: 38, b. Ber. r. 74. Vorr. zum Aruch von Landau und Chajes Jgg. Bikkoreth. Daß Abraham aram. sprach: Kosari 2, 68. nnd Kaffel's Arm. das. iS) S. oben 220, Anm. 6. ׳') Peßach. 87, b. ׳*) Sukka 1, 3 קינוף —xwvwjmov .• נקליטי das. scheint avaxA«to? zu sein. 39) S. z. B. Gilt. 5, 8. Aus Zeruschalmi das. erhellt, daß א£יו15וח z» lesen sei: nmtidei'Tot—U1!cr$ogtt1e, Unverständige, Un-

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