Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 31 (2.8.1861)
- Date
- 1861-08-02
- Page
- Seite 270 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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270 Auftreten SteinS beseitigt ward. Ob aber die Israeliten, die nicht das Glück haben, in dem Frankfurter ״Freistaate" zu leben, ihre dortigen Glaubensgenossen wegen ihrer ״Gleichheit und Ebenbürtigkeit im sozialen Leben" zu beneiden haben, bezweifle ich sehr. Es ist bekannt, daß in Frankfurt die größte Abneigung der Christen gegen Juden noch herrscht, daß unter den vielen hervorragenden Israeliten bis vor Kurzem nur Rothschild allein Mitglied des Kasino war, und daß die Israeliten ihre verschiedenen besonderen Erholungsgesellschäften hatten. Erinnert Ihr, ״von Jugend auf an dieses soziale Leben gewöhnte" Euch denn nicht mehr der säubern Ereignisse in der dortigen Maittlttst!! Stein hat wahrlich bei seiner Anwesenheit in unserer acht katholischen alten Stadt Trier erfahren, daß hier eine viel größere Humanität und ein innigeres soziales Leben herrscht, als in seinem so gepriesenen Freistaate. Diese Furcht vor dem in Frankfurt noch vorhandenen ״Rischoth" war wie ich aus eigener Anschauung weiß, auch der Hauptgrund der großen Mißbilligung, die Stein's Einweihungsrede von Seiten der dortigen Israeliten erlitten hat, wodurch diesem edeln und aufopfernden Manne seine größte Freude ״in einen erdrückenden Trauertag" eingewandelt wurde und auch der jetzige bedauernöwerthe Konflikt zum Ausbruche gekommen ist. — Aber gesetzt auch, dieses geschilderte soziale und Staatsleben bestand damals schon und besteht jetzt in seiner glorreichsten Gestalt, warum soll denn gerade der Rabbiner in diesem mcssianischen Freistaate allein jeder Freiheit beraubt sein? Wie dars er, besonders ein Stein, der sein ganzes Leben seinem theologischen Berufe gewidmet, geknechtet und geknebelt werden durch eine solche Instruktion? ״Während Alles sich freut, soll er allein trauern?" Er, der Rabbiner, der gleich der früher« Priestern nur in freudiger Stimmung Segen spenden kann? Ich bezweifle sehr, ob die Geistlichen anderer Konfessionen in demselben Freistaate, deren Pflegekinder gewiß von Jugend auf eine vollkommene Gleichheit und Ebenbürtigkeit im sozialen und Staatsleben genossen haben, durch ähnliche Instruktionen tyrannisirt sind. Wie darf nun der Jude allein seine erruugene Freiheit so mißbrauchen, daß er ans Furcht ״vor der kleinsten Ueberschreitung rabbinischer Wirksamkeit" seinen Geistlichen in Ketten legt? Unwillkürlich muß ich auf eine solche Rechtfertigung Schiller'S Spruch: ״Vou dem Sklaven, wenn er die Kette bricht", anwenden. Werfet, Ihr Frankfurter Freiheitsmänner, nur einen oberflächlichen Blick auf unsere Glaubensgenossen in Frankreich und Belgien, die gewiß schon länger als Ihr ״von Jugend" auf an eine noch größere ״vollkommene Gleichheil und Ebenbürtigkeit im sozialen und Staatsleben gewöhnt sind", und Ihr werdet Euch überzeugen, daß Euere Befurchtungen ungegründet und aus der Luft gegriffen sind. Dort besteht seit vielen Jahren die Konsistorial-Einrichtung, nach welcher der Rabbiner Mitglied §es Konsistoriums ist, in allen Angelegenheiten Stimme hat und in religiöser Beziehung unumschränkt lehren darf. Der Oberrabbiner des Zentral-Konsistoriums nimmt eine höhere Stellung ein, die bei der höchsten Behörde fast der der Bischöfe gleichgestellt ist. Habt Ihr aber noch je eine Klage vernommen über deren hierarchisches Bestreben und willkürlichen Uebergriffe oder daß die dortigen Israeliten Schritte gethan hätten, um diese Verfassung zu beseitigen? Ein Cremieur und dessen Gesinnungsgenossen hätten solches gewiß schon versucht, und auch durchgesetzt, wenn sie nur einen Theil Euerer Befürchtungen gehegt hätten. Welche hierarchischen Gespenster würden Euch Frankfurter erst alsdann Plagen, wenn Eeur Rabbiner eine ähnliche Stellung, wie der Oberrabbiner der Zentral- Konsistoriums einnähme? — Der Korrespondent hat meiner Ansicht nach dem Wohllöblichen israelitischen Vorstande zu! Frankfurt am Main durch diese seine Entschuldigung keinen! Dienst geleistet und wird dieser sie gewiß deSavouiren. I 2) Der 2. Rechtfertigungsgrund, die gänzliche Ent- | Ziehung deS Einflusses Stein'S auf den Religionsunterricht , in der dortigen Realschule betreffend, ist nur in dem einen j Punkte stichhaltig, daß deren Verwaltung selbst vom Gemeindevorstande unabhändig ist, somit dieser für die Beschränkung des Rabbiners in einer seiner Haupt- und wichtigsten Funktionen nicht verantwortlich gemacht werden kann. Die beiden > andern Punkte sind aber wieder acht sofistisch. Denn, daß! ״Stein selbst später diesen Gelüsten entsagt hat", rechtfertigt j diese Beschränkung in nichts. Er hat ihnen entsagt, aber ^nur mit blutenden Herzen, weil er mußte und keine Aus- ' sicht hatte hierin etwas durchzusetzen. Ferner, weil ״die! Religionöschule einem Manne wie Auerbach anvertraut rc. I eine innere Nothwendigkeit nicht vorliegt, die Selbstständig-; keit der Schule dem Gelüste rabbinischen Einflusses zu unterwersen." j Dieses rechtfertigt in keinem Falle die dichte Scheidej wand, durch welche Stein auch von der geringsten Einwir-! kung auf den Religionsunterricht abgesperrt ward. Es Handelt sich hierbei durchaus nicht um Persönlichkeiten! sondern nur um das Prinzip und das Recht, was je- | dem Rabbiner, als solchem, nothwendig eingeräumt werden 1 muß und in dieser Beziehung ist es gewiß nicht ein bloßes eitles ״G e l ü st", sondern ein ernstes höheres Verlan- I gen Stein's, sowie eines jeden Rabbiners, dem ReligionS- Lehrer, wenn er auch noch so eifrig und tüchtig, wie solches in der That Auerbach im höchsten Grade ist, wenigstens I koordinirt zu sein. i 3) An Sofismus übertrifft aber noch der 3. Rechtfertiguugsgrund die beiden früheren und grenzt an diaboli-! scheu Hohn. Weil nämlich alle rituellen Anstalten, die mit