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Ben Chananja · 1861-07-26 · 30 (26.7.1861) · p. Seite 267

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
30 (26.7.1861)
Date
1861-07-26
Page
Seite 267 (sequence 11)
Language
German
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WaS der Herr Verfasser mm endlich sagt, es sei den Inden verboten wenn ein Abgöttischer (Nichtjnde, soll heißen ״Götzendiener") von einem Inden etwas fordert und kein Zeuge außer ihm da ist, Zengniß für den Inden abzugeben — das ist richtig. Allein auch hier ist nur von Heiden die Rede, und der Heide steht nach thalmudischen Prinzipien, wie oben gesagt, außerhalb deS Gesetzes, welches nebenbei gesagt Krug vom Standpunkte der Moral ans rechtfertigt. Daß jedoch die spateren Nabbinen milder und nachstchtiger dachten, beweiset die Erklärung deS Glossataren Siste Kohen zu Ehoschen Mischpat 28, nach welchem nur dann die Zeugenschaft dem Juden verboten ist, so zu befürchten steht, daß der geforderte Jude dadurch ungebührlicher Weise noch a n ß e r d e r Schuld zu einem S t r a f g e l d e verhalten werden könnte. Der Herr Verfasser beliebe nun so er wirklich chalmudknndig ist, unsere angeführten Belege nachznlesen, u. das Gegentheil zu beweisen; auf gehässige, vom blinden Fanatismus beseelte aber grundlose Anschttldigungen, erklären wie ein für allemal nicht mehr einzugehen, und wir wiederholen hiemit: ״der Thalmud enthalte nichts was mit unseren Bürgerpflichten in Widerspruche stünde, und es kann jeder Jude seine Glaubenslehren ihrem ganzen Umfange nach schätzen, ohne die Liebe zu seinen Mitbürgern zu kürzen; es kann jeder Jude seine Religions-Vorschriften genau befolgen, und dabei der aufopferungSsähigste Staatsbürger sein." In diesem' Sinne spricht sich auch Proseßor LipS in seinein Werke ״das Staatsbürgerrecht der Juden, Erlangen 1821. aus : .,die Grundlage der jüdischen Religion, sagt Lips Seite 125, ist die Grundlage aller wahren Religioneu; Einheit, Selbsterhaltung und Nächstenliebe, sind ihre drei Säulen, — Feindseliges enthält sie durchwegs nichts. N i r g e n d ö wo man den Juden Menschen- und Bürgerrechte gestattet, war dieß ohne wohlthätigen Folgen geblieben." Lächerlich findet eS Professor Lips, den Juden aus politischer Furcht ״sie könnten alle bürgerliche Nahrung an sich bringen" — Menschenrechte zu entziehen. — Waö soll nun der Jude thun? Bleibt er beim Handel, so wird ihm dieser zum Vorwurf gemacht; — wird ihm aufgebürdet, er bequeme sich zu keinem Gewerbe, sei arbeitsscheu und ans schmutzigen Eigennutz bedacht. — Will er ein Gewerbelbetreiben, so konunen gleich die Politiker mit den alten Fräsen von ״Landanssaugen und Landverarmen" — so weit Prosessor Lips. — Wir fügen noch hinzu, die Juden haben Jahrtausende durchlebt und es ist nicht anzugeben, was in ihnen keimt und nicht keimt, was in ihnen durch so vielen Druck nntergegangeu ist und noch lebt oder zu einem neuen Leben erwachsen wird. Lasset sie nur erst an Eurer Freiheit tbeiluehmen, theilnehmen ohne Klauseln u. ohne Modalität; — kümmert Euch nicht darum wie sie Gott verehren, nicht 1 waö sie essen oder nicht essen — (so wenig 'wie sich der Mohamedaner zu folge des Traktates vom Jahre 1856 darum zu kümmern hat, waö der türkische Christ ißt, oder nicht ißt); kümmert Euch nicht drum, was der Jude glaubt — prüfet seine Thaten und nicht seine Gedanken; ziehet über die etwaigen Fehler seiner Väter den Schleier der Nachsicht und der Vergebung, so wie der Jude eueren Vätern alle ihm von ihnen widerfahrenen Unbille vergibt. — Die Gleichstellung der Juden ist Gebot der Kultur und der Bildüng unseres Jahrhunderts : ein Gebot des gebildeten Europas, und die Inden ihrerseits — Ihr sollet es sehen — besitzen Kraft und Willen gute Bürger zu sein. Die traurige Nolle, die sie durchspielt, — die bittern Erfahrungen die sie durchgemacht, sind allein schon geeignet, sie zu thatkräftigen und anfopfernngöfähigen Vaterlandssöhnen zu machen. Essegg, 23. April 1861. Sam. Spitzer, Obberrabiner. Gemeinde nnd Nabbinatsweserr. v. Das Großwardeiner Interdikt. Ans den Zeitungen werden sie bereits erfahren haben, daß in unserer Gemeinde eine Partei ans kleinlichem Anlaß die Zerreißung der Gemeinde sich zur Aufgabe gestellt, und um ihr Ziel zu erreichen eine besondere Gemeinde unter der Benennung ״magyar zsiddküzsdg“ gestiftet, die ihr schädliches Wirken damit begann, daß sie zum Nachtheil unserer Gemeinde, deren Haupteinkommen die Gabella bildet, eigene Schächter angestellt, wodurch, da selbe die Oberaufsicht des Rabbinates wie des Vorstandes nicht anerkennen, die religiöse Disziplin nicht minder gelockert wird. Wir haben gegen dieses unerhörte Bestreben die nöthigen Rechtsmittel bereits ergriffen, da aber das Nebel inzwischen immer verderblicher um sich greift, und wir die Nothwendigkeit eingesehen solchem unbefugten Treiben auch durch uns selbst auf autonomem Wege entgegenzntreten, so haben wir im Einvernehmen mit Sr. Hochwürden unserm Oberrabbiner Herrn I. A. Landesberger und dem Cvnsistorium, dem auch die hochwürdigen Herrn Israel Löw qniesz. Oberrabbiner von Füufkirchen und Hillel Lichtenstein Rabb. zu Margitta beigewohnt, gestern in unserer Synagoge die שחיטה von allen denjenigen, die ohne Anstellung der Gemeinde nnd ohne Beansstchtignng des Rabbinats hier in Großwardein schachten, oder in Zukunft je schachten werden für TDK erklärt, zugleich haben wir, da mehrere die

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