Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 30 (26.7.1861)
- Date
- 1861-07-26
- Page
- Seite 268 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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2fi8 sige Tracteure sich die Nichtbeachtung der auf ihr Gewerbe bezüglichen religiösen Vorschriften zu Schulden kommen lassen, und nm besonders dem reisenden Publikum die Möglichkeit zu bieten, sich eine Trakterie auszuwählen, wo man mit Gewißheit כשר speisen kann, die Anordnung getroffen, daß diejenigen Wirthe, die ihr Geschäft den religiösen Vorschrift ten entsprechend betreiben, mit Tafeln versehen sein werden, auf denen ihre Geschäfte für כשר erklärt sein werden. Wir glauben im Sinne unserer heiligen Religion zu handeln und damit untern Glanbensbrüdcrn gute Dienste zu leisten, indem wir dies zur allgemeinen Kenntniß bringen, und indem wir hiervon auch Ihnen Mittheilnng machen, ersuchen wir Sie um die gefällige Verlanbtbarung dieser uu!erer Anordnung in Ihrer ehrsamen Gemeinde. Großwardein, am 1-1-ten Juli 1861. Der Vorstand d. Großwardeiner isr. KultnS-Gemeinde Stern, Kurlaender, Löw. Nachbemerkungen des Einsenders. 1. Zunächst gestatte ich mir auSzusprechen, daß die Lhlfrichtigkeit der Herren Vorsteher alle Anerkennung verdient. Es ist die Schwächung der ״Gabella," ״des Haupteinkommenö der Gemeinde," welche diesen Herren schlaflose Nächte macht. Wie dürfen sich aber so fromme Männer Hinreißen lassen, religiöse Satzungen zu Vehikeln von Finanzoperationen zn gebrauchen? 2. Die diesseitigen Schächter sind von orthodoreu Rabbineu autvrisirt, und haben zum Theil bis zur Gründüng der diesseitigen (ungarischen) Gemeinde in der jensei- Ligen Gemeinde den Schächterdienst verrichtet. Sie sind in ihrem Berufe vollkommen vertrauenswürdig, und ihre Schechita ist daher eine שחיטה כשרה, trotz aller Eiuwendungen unseres improvisirten Konsistoriums. Mit Fräsen von Handhabung religiöser Disziplin wird über rituelle Fragen nicht entschieden; hier müssen die Quellen sprechen. AuS diesen werden aber die Herren Konsistorialräthe schwerlich beweisen können, daß die Schechita der erwähnten Schächter eine שחיטה פסולה sei. Dann sind ja die hieher bezügliehen Begriffe deS Erlaubten und Unerlaubten höchst relativ! Hr. Rabb.Landöb. speist bei vielen Mitgliedern s. eigeneu Gem. nicht, u. d. LandSb. Küche selbst wird v. d. Nabb. und Konsistorialrath Lichtenstein in so ferne perhorreözirt, als lezterer nur Milchspeisen aus ders. genießt! 3. Die Herren sprechen von ״Rechtsmitteln" und ״unbefugtem Treiben." Meinen sie aber im Ernste, daß sie ein religiöses, aus tief gefühlten Bedürfnissen hervorgehendeS nnmechni uat dl mit irgend einer Neuerung verbündenes Streben durch gewaltsame Mittel unterdrückeu werden? DaS ehrwürdige Konsistorium hätte früher die relig. Augelegenheiten d. Gem. mit Weisheit und pastoraler Umsicht leiten müssen, um einen Bruch in der Gemeinde zu verhüten. Jezt ist eö zu spät! Mögen die Herren lieber gute Miene zum bösen Spiele machen. War der Anlaß zur Bildung der neuen Gemeinde wirklich ein ״kleinlicher," wie die Herren Vorsteher glauben, so bedarf eS ja weder der versuchten Denunziation, noch der salbungsvollen Zirkulare, um de» Bestand derselben zn untergrabenl 4. Die jenseitigen Herrn Vorsteher scheinen nicht zn wissen, daß sich die diesseitige Gemeinde gerade die Orthodorie zum Muster und Vorbilde genommen hat. In Franksurt und in Mainz haben sich die Minoritäten der jüd. Gemeinden zu orthodoren Gemeinden konstituirt; dasselbe hat die hiesige, übrigens höchst ansehnliche und respektable Minorität in eutgegengesezter Richtung gethan. Statt also Prozesse mit uns zu führen, — statt falsche פסקים in die Welt zu schicken, statt sich durch eine ira seuza forza lächerlich zu machen; sollten ja unsere jenseitigen Brüder sich freuen, daß die Männer des Fortschrittes in Großwardein bei den Orthodoren in Frankfurt und Main; in die Schule gehen und die Freiheit des Gewissens für sich in Anspruch nehmen, wie sie die GesinnnngSgenossen unserer Gegner für sich in Anspruch genommen haben. ״Trennung" ist ja die Parole des Mainzer Israeliten! Muß eö den jenseitigen Stimmführern nicht eine wahre Genugthuung gewähren, daß wir den weisen Rath ihres frommen Organs befolgten? Die Herren Vorsteher und Konsistorialräthe haben dieß wol nicht erwogen, da sie sonst das Streben der neuen Gemeinde nicht als ״uit erhört" bezeichnet hätten. Dieses Streben ist, wie sie nunmehr eiusehen werden, nicht nur erhört, sondern gerade von den Orthodoren theoretisch und praktisch als wohlberechtiget anerkannt worden. Indem ich diese Bemerkuugen schließe, erfahre ich, das ein orthodorer Rabbiner ans telegrafischem Wege gegen die Bezeichnung ״Konsistorium" protestirt hat, indem er darin den Samenkorn einer gefährlichen Neuerung erblickt. Er droht mit strengen Maßregeln, wenn die Bezeichnung, die in Ungarn unerhört ist, und bei keinem פוסק vorkommt, nicht augenblicklich widerrufen wird. Am Ende werden die orthodvren Rabbinen noch die Schechita in der jenseitigen Gemeinde für אסור erklären, weil dieselbe von einem ״Konsistorium" überwacht wird , dafür aber unseren Schochatim die SiegeSpalme reichen , da dieselben mit keinem ״Konsistorium" in Verbindung stehen, und die Konsistorial-Netterltttg nicht anerkellnen. 2. Druck von Sigm. Bürger in Szegediii.