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Ben Chananja · 1861-07-26 · 30 (26.7.1861) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
30 (26.7.1861)
Date
1861-07-26
Page
– (sequence 9)
Language
German
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Beilage!um ״Ben Chananja" Nr. 30 ijiicOtntirfn'ijcr Herr OlchalUcm! Ich ersuche Sie um die Aufnahme folgender Zeilen, als Berichtigung einer Korrespondenz aus Kroatien in Nro. 2-1 deS schätzbaren Ben-Chananja. Ich bin Mitte April von einem—mir unbekannten — Herrn Rechttitz in Pozsega ersucht worden, zu einer Widerlegung der gegen das ganze Judenthum gerichteten Schmähungen eines Anonymus in Nro. 87 u. 89. der Agramer Zeitung,? hervorgerufen durch einen früher« Art. des Hrn R. ״Zur Abwehr." Hr. N. forderte mich auf, entweder ihm mit theol. Argumenten beizustehen, oder selbst einen Artikel gegen jenen Schmäher des Thalmud und des Judenthums zu veröffentlichen. Ich wählte letzteres, und sandte Herrn Rechnitz eine ״theologisch-wissenschaftliche Widerlegung" von 27-teu April datirt, mit dem Vorbehalte zu, daß ich nur mein Eleborat seiner ganzen Form nach zur Benutzung ihm überlasse. Herr Rechnitz aber war anmaßend genug in einer spätem Beilage der Agramer Zeitung eine Entgegnung zu veröffentlichen, und meine Widerlegung verstümmelt einznflechten. Daher kommt es nun, daß Ihr Korrespondent meine Arbeit, der das Prioritätsrecht in dieser Frage gebührt, nicht kennt. Essegg, am 26-ten Juni 1861. Sam. Spitzer, Oberrabb. Theologisch-wissenschaftliche Widerlegung der Gegenerklärung des Verfassers der Schrift ״Israelicane u Hrvatskoj i Slavonijc“ tu der Agramer Zeitung Nr. 87 u. 89. Der Verfasser des besagten Aufsatzes hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch aufgefrischte mittelalterliche Erbärmlichkeiten zu beweisen, daß die Juden nicht cmanzipirt werden dürfen. Der Herr Verfasser wird allenfalls auf Originalität verzichten müssen. — Zwei bis dreihundert ähnliche Skribenten sind ihm hierin vorangegangen und seine reale (vorgebliche) Kenntniß des Judenthums, ist ganz geeignet in ihm einen treuen Anhänger der Doktrinen, wie sie ein Eisenmenger vor 164 Jahren und ein Oertl vor 30 Jahren anfgetischt, zu erkennen. Es ist überdieß entschieden, daß der Herr Verfasser alle seine Zitate jenen feindlichen Werken nachgeschriebeu, sie aber keineswegeS aus den Quellen geschöpft hat, die meisten erlogen, falsch angegeben — und die wahren, dem Sinne nach entstellt sind. Der Herr Verfasser behauptet nämlich, der Thalmud Traktat Aboda Sarah wimmle von schmählichen Lästerungen, ausgestoßen wider Christum und Maria — daö ist nicht wahr! der Thalmud hat durchweg nur die ״Accum" Götzendiener vor Augen. Der angeführte Traktat beginnt mit folgenden Worten : ״Drei Tage vor beut heidnischen Feste darf kein Jude sich mit einem Heiden 'in ein Geschäft einlassen, darf ihnen nicht zahlen oder von ihnen gezahlt nehmen; weil dadurch ihre götzeudiener'schen Zwecke indirekt wenigstens gefördert werden. Von Rabbi Jehuda sagt der Verfasser, daß er den guten Juden vorgeschrieben, den Christen einen Verdruß zu machen, wenn sie sich für ihre großen Feste vvrbereiten. Hier ist absichtlich der Sinn enstellt. Rabbi Jehuda wendet nämlich gegen | obigen Satz ein, daß die Annahme einer Schuld von einem Heiden vor seinem Feste ihm keinesfalls Vergnügen vielmehr Verdruß bereitet. Daß überhaupt Rabbi Jehuda, der Mischna-Redakteur, der im 2-ten Jahrhunderte gelebt, wo das Heidenthnm noch starke Wurzel trieb, wie überhaupt alle Thalmud-Lehrer, wo sie ähnliche Gesetze ausstellten, nur Heiden genannt, ist sonnenklar aus der Geschichte erwiesen. Im 5-ten Jahrhunderte, wo der jerusalemische Thalmud, und im 7-ten Jahrhunderte, wo der babylonische Thalmud abgeschlossen und veröffentlicht ward, erfreute» sich nämlich die Rabbinen des besonderu Schutzes der positivsten Ehrenrechte, und wurden überhaupt vor jeglicher Beschimpfung beschützt. So wird von dem Patriarchen Rabbi Gamliel im I. 22. Cod. Thevd. de Jud. (XXVI. 8.) gesagt er sei Erectus Fastigio dignitatum er wird somit als römischer.Würdenträger be- Zeichnet. — Bedenkt man nun unter welcher Bedrückung gerade damals die Juden seufzten, so kann man diese AnS- Zeichnung nur der entschieden feindlichen Gesiuuung gegen das Heidenthnm, worin die jüdischen Rabbinen mit den Römern übereinstimmten, zuschreiben. Die Rede deS Rabbi zu Lion, die der Herr Verfasser zitirt, ist uns unbekannt — und wenn -diese wirklich in diesein Sinne gehalten worden — was übrigens erlogen ist, da nachgewiesen ist, daß ein Rabbi Fabius wie ihn der Verfasser nennt, nie dort eristirte — so verdiente der Redner gewiß die Verachtung aller seiner jGlaubenögenoffen; aber deshalb behaupten ״in dieser Weise reden die jüdischen Rabbinen, wo sie cmanzipirt sind," ist eine schändliche Ver-

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