Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 29 (19.7.1861)
- Date
- 1861-07-19
- Page
- Seite 254 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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254 /״oc des Thalmnd Zcrnschalmi «Baba Batb. 4. 7. s. diesen Artikel im Aruch) welches ״Verwalter" bedeutet und יל für נ׳ gesetzt. 114. א נ ץ• Landau: ״Nagel" richtiger ״Haikcn." ES ist daS leit. uncinus Kriech. oj׳x/1׳oc) vcrgl. Aruch Art. אנקיוח »ud Landau daselbst in der Anmerkung. .א פ ט ר א .׳׳14 Nach Rappopcrt (Erech Millin S. 163.) bedeutet dieieS Wort ״Abschicdöscgcn, Abschicdsredc, Beurlaubung" da jedoch in all den von R. angeführten Midraschstcllcn die Abschicdörcdncr der הומר) bp= Form sich bedienen, so dürfte אסטרא wol eher in dein Sinne von ״Schlußfolgerung" (de iuajore ad minorem , vel de minore ad raajorem) anfzufasscn sein. Für Schluß, Schlußrede, Schlußlektion schcincn die Thalmndc und Midraschin ausschließlich אפטרתא (mit eingehobenen '0) zu gebrauchen, worüber die betreffenden Zitate bei Rappoport s. h. v. nachzulcsen sind. Muffafia der das übcrschriftliche Wort durch ריאיר״ופלוסתית erklärt, gibt demselben griechischen Ursprung, der aber wie N. bemerkt nur schwer aufznfinden sein dürfte. Vielleicht hat Muffafia אבטדא (mit כ׳) gelesen und es wäre VtX/,«^,«»׳---Beweis, Grund. ne. א י פ א• Bedeutet nach Aruch nicht ״Macht. Stärke" wie Landau übersetzt, sondern ״Thal" (vielleicht von nmim'?) Nach unserem Dafürhalten jedoch hat אפיא ähnlich den Substantiven אנסי ,פ(ים die Bedeutung von ״Arten" was in den betreffenden Stellen einen guten Sinn gibt. m. 2 אפר. Siche Aruch, ist nach Muffafia griechisch, wozu jedoch Rappo- Port Erech Millin S. 186 bemerkt, daß dieses Wort in keinem griechischeu Wörterbnche sich findet. Vielleicht ist es ^-ns««---Freier Platz, Gartenbeet, was der Erklärung MussafiaS "מקומדשא" eiuigcrmassen entspricht. Rappoport hingegen l. c. hält אפר für ein althebräisches Wort, das er Zes. 44, 20 wiederzufindcu glaubt. US. ׳ n א ם■ Landau: ״Dämmerung." Es ist aber nichts anderes als das griechische ännvta—gegen und אפתי (mit Dagcsch im 'ת zum Ersätze des fehlenden ')) zu lesen. Vcrgl. auch Aruch Artikel אפנתי und Sachs Beit. 1. S. 163. US. א צ נ ע• Landau: ״Finger." Nach den Zitaten des Aruch jedoch aus Tamid 3l, b. Pes. 112, b. Nidda 66, a bedeutet es auch ״Lebernetz, wewbrnw virile."!20. א ר ב ל א• Nach Muffafia ״lateinisch." Es ist nämlich aus eribsllum— Sieb, Durchschlag entstanden. Im Targ. Zonath. z. AmoS 9, 9. heißt kS ערבלא (mit 'V) vcrgl. übrigens Aruch Artlt.I יכרבל 121. 9 .ג ד. Aruch und Raschi erklären גידין (Sabb. 86, a) wie das bei den Targnmim vorkommeude durch!ל(!נר—Wermnth; allein dann müßte daselbst das Epitheton מרים statt קשים vorangehen? Nach unserem Dafürhalten hat man unter גידין {. c. ירי( של ברןל״)" zu verstehen Uttd Jes. 48, 4. zu vergleichen. (Fortsetzung folgt.) Literarische Äiyeigen. Beiträge zur Entwickelungsgeschichte der jüd. Dogmen und des jüd. Kultus. Wien, Förster. 1861. 8. 198. Von E. Skrcinka, besprochen von X. in Franks, a. M. Diese Schrift ist daS nachgelassene Werk des durch seine gediegencn Artikel im ״Orient" und in der Frankelschen Monatschrist wolbekannten Gelehrten und Geschichtsforschers, dessen Vollendung im Drucke der Vers, nicht erlebte. Wenn daher der Titel des Werkes nicht ganz dem vorliegenden Znhaltc entspricht, so ist dies der unvollendeten Schöpfung dcS jn Mitte seiner Arbeit wcggerafften Verfassers bcizumes-! sen. ES liegen »ns jedoch liier eine Masse von »tuen Auffaffnngen und! Anschauungen vor, ein so reichhaltiges wohlgeordnetes Material zur l Aufklärung biblischer und historischer Dunkelheiten, daß wir den Stoff nicht in einem für diese Blätter geeigneten Referat bewältigen können. Wir müssen uns daher daraus beschränken die leitende Idee und die Grnndgänge der wichtigsten Momente, ohne die dctaillirten Ansführuilgcn vorzuführcn. Zn der ersten Abthcilnng ist der leitende Grundgedanke des Verfassers, zu beweisen, daß daS Zudcnthum, wenn auch eine auSgespochene Theokratie, doch schon in seiner ersten Begründung einer Hierarchie der Idee entgegen gewesen sei, welche die Vertreter deS religiösen Elements auch zu Handhabcrn der politischen Gewalt erhoben wissen will. Zn einer Hierarchie der PrariS, welche die Träger der Lehre durch ihren Einstnß aufs Gemüth und Beherrschern des Willens macht, bildet daS historische Zndenthnm schon au sich den entschiedensten Gegensatz. Ans diesen Grundsatz habe auch das NabbiniSmus weiter gebaut, der mit seiner vielbesprochenen Bindungskraft doch die öffentliche Meinnng des bürgerlichen und sozialen Lebens über alle Autorität gestellt. Zeder Beschluß der obersten Kultnsbehördc bedurfte der Zustimmung der nicht beamteten Zntelligenz und auch dieser fehlte die bindende Kraft, so lange ihm nicht das Gemeindewesen durch eine allgemeine willfährige Anwendung im Leben die nöthige Sanktion verlieh. Der Verfasser geht nun alle Entwickelungöfasen des geschichtlichen JudcnthumS durch, die Entstehung und Ausartung der Priesterkaste unter Eli, die Wiedergeburt der rheinlhcokratischcn Zdee unter Samuel und den Profetenschulen, die Zdentifikation des thcokratischen Prinzips mit der Monarchie, die David so abgcmarkt und gegeneinander gerichtet habe, daß sie sich gegenseitig stützen. Der Behauptung, daß der Rabbinismus, weil er seinen wesentlichen Stützpunkt in der Autorität der erst zur Zeit des zweiten Tempels entstandenen obersten Zentralbehörde findet, als ein entschiedener Bruch mit dem MosaiömuS erkannt werden müsse, tritt der Verfasser entgegen und beweist den geraden Gegensatz, daß es das natürliche Resultat des historisch entwickelten MosaiSmuS sei und ״sofern er aus dem Boden einer forigesührten Ueberkonimniß durchs Eingehen in den Geist der Lehre die Fortbildung des religiösen Vehikulars nach den Bedingnissen der Zeit zu seiner wesentlichen Aufgabe gemacht, dem Prinzip nach schon in der Bibel wurzelt", was aber um so weniger von seiner Richtung und dem daraus hervorgcgangenen eigenthümlichcn Gepräge behauptet werden könne, da beide von den Zuständen einer veränderten Zeit bedingt gewesen seien. Dem weitern Vorwurf eines entschiedenen Abkommens vom wesentlichen Zweck des Originalgebots, welcher dem Rabbinismus gemacht wird — wie z. B. daß mittelst gesteckter topografischer Einschnitte die Ruhe der Sabbatfeier mit einer meilenweiten Fnßreise verträglich gemacht werden kann. während eine Fahrt vom Landsitz, um an einem solennen Gottesdienst der Gemeindc theilnehmen zu können, untersagt wird — sucht der Verfasser dadurch zu entgegnen, weil die gangbar gewordenen Einrichtigungeil von den veränderten Zuständen der Zeit so sehr zur Nothwendigkeit