Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 29 (19.7.1861)
- Date
- 1861-07-19
- Page
- Seite 251 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Wenn man dieses VerschmelznngSsystem ebenfalls nach seinem Urheber nennen will, muß man eS alö daS Tiberische bezeichnen. Unter dem Kaiser Tiberinö wurde nämlich dasselbe zuerst in Anwendung gebracht: 4000 Inden wurden nach Sardinien deporlirt, um gegen die dortigen Näubcrhorden verbraucht zu werden; alle übrigen sollten Italien verlassen, wofern sie nicht bis zu einem gewissen Termine ihren ״profanen Gebrauchen" entsagen. Dieses Verschmelznngssystem herrscht im Wesentlichen biö auf den heutigen Tag in all denjenigen Ländern, wo den Juden wegen ihres Glaubensbekenntnisses der Genuß der bürgerlichen Rechte entzogen wird. Von förmlicher Landeövcrweisung ist allerdings heutzutage nicht mehr die Rede. Dafür I würde selbst Hr. Johann Török nicht stimmen, wiewol er fort und fort auf die Juden schmähet und schimpft, ohne zu j bedenken, daß er als Redakteur eines klerikalen Blattes ' durch seine Judenfresserei dem duldsamen, erleuchteten und ' freisinnigen hochwürdigen ungarischen Klerus ein sehr schlech-! teS Kompliment macht. Aber die Ausweisung der Juden aus , dem Kreise deS bürgerlichen und politischen RechtSgenusses; ist dem derselben zu Grunde liegenden Prinzipe nach nichts! anderes, als eine gemilderte Landesverweisung. Ja, historisch j und psychologisch beurtheilt, war die strengere Ausweisung von 1348 eine ohne allen Vergleich geringere Anomalie als die mildere von 1848! Die Christen von 1348 glaubten durch ihre Verfolgung das Seelenheil der Inden zu fördern und ein Gott gefälliges Werk zu thun; können sich die Christen von 1848 und 1861 gleicher religiöser Motive rühmen? — Wenn ein orthodorer eifriger Missionär die ganze Kunst seiner Neberredung in Bewegung setzt , um eine arme Judenseele zu gewiuuen, so wird seine Bemühung mich von dem gewürdigt werden, der weit entfernt ist, seine religiöse Ueberzeugung zu theilen. Ist aber die bürgerliche Ge-! sellschaft in unseren Tagen eine Miffionsanstalt? Und muß * sie nicht alö solche erscheinen, wenn der Genuß der bürger-! lichen Rechte dem Juden nur alö Prämium u. Belvhuung für! den Eintritt in eine der rezipirten christlichen Kirchen gespen-! det wird? — Eine Schemnitzer Protestantin war 1838! höchlich entsetzt über die Nachricht, daß in der Folge auch I Juden ans der (von Protestanten bewohnten) Nonnenbahn in Preßburg sollen wohnen dürfen. ״Wenn sie sich wenigstenö taufen ließen", rief sie aus, ״dann könnt' man sich ihre Nachbarschaft schon gefallen lassen!" Athmet aber unsere Gesetzgebung nicht den Geist dieser naiven Schemnitzer Aeußerung? Bedeutende Eroberungen sind übrigens durch das Verschmelzungösystem der legislativen Proselytenmacherei selbst für die Kirche nicht erzielt worden. Die Geschichte des ungarischen Mittelalters nennt den aus Schwaben eingewanderten Juden Johann Hampo, welcher, nachdem er zur christlichen Kirche übergetreten war, als Johann | Ernst vom Könige Matthias in den Adelstand erhoben ן zum Schatzmeister und obersten Verwalter des Kronzolleö, später (1470) zum erblichen Obergespan des Tbnrüczer ,Komitatcs, nnd endlich (1475) zum BauuS von Kroatien; ernannt wnrde. Man konnte zu jener Zeit in Ungar» anch einen beschnittenen Bischof sehen: Johann's Sohn, Sigismund, Bischof von Fünfkirchen, welcher bei Mit- und Nachwelt eine verschiedene Beurtheilung erfuhr. Johann'S jüngster Sohn, Kaspar, besaß die Herrschaft Csakathuru;! mit ihm ist das juden-christliche Magnatengeschlecht anöge- I storben. Einen judeuchristlichen Schatzmeister gab eS auch unter WladislauS II (1490—1516) u. Ludwig II (1516— 1526): Emerich SzerencssS. Derselbe starb alö zerkuürschter Jude, nachdem er bis zu seinem Ableben ein Wohlthäter seiner Stammgenossen gewesen war. Zwei berühmte Rabbinen seiner Zeit: Meir Katzenellenbogen in Padua und Elias ha-Levi in Konstantinopel erklärten ihn nach seinem Tode für einen treuen Sohn der Synagoge. Der christliche Pöbel war schon früher derselben Meinung gewesen, indem er am 5. Juni 1525 Emerichs HauS in Ofen der Plünderung unterwarf. Seine Söhne Abraham und Efraim lebten in Ofen als Juden. In neuerer und neuester Zeit hat der ungarische Adel und die Bürgerschaft zweier oder dreier Freistädte durch einige juden-christliche Familien einen Zuwachs erhalten. So gering sind die Erfolge des bisher befolgten Verschmelzungssystemö! Es wird daher am Zweckmäßigsten sein, die Ueberreste der alten und veralteten Verschmelzungssysteme gänzlich fallen zu lassen, um der Anwendung des dritten, d. i. europäischkulturellen und nationellen Verschmelzungs-Systeme Raum zu gönnen. Die Gesetzgebung erfüllt in dieser Rücksicht ihre Aufgabe, wenn sie die Emanzipation pur, unbedingt und ohne theologisch-pädagogische Klausel ausspricht; die Aufgabe der Juden wird es sein, sich eine den Kulturforderungen der Zeit entsprechende religiöse Verfassung zu geben, und ein hierauf bezügliches Statut dem nächsten Reichstage zur Sanktion zu unterbreiten. Wir vertrauen der Einsicht und dem gesunden Urtheile der jüdischen Gemeinden im Vaterlande. Dieselben werden sich von denen nicht irre machen lassen, welche die Unkultur mit demokratischen Fräsen zu übertünchen suchen. Allerdings braucht der Emanzipation gar kein religiöser oder synagogaler Gebrauch geopfert zu reden. Davon ist auch gar nicht die Rede. Die Rede ist aber von einem wohlgeordneten Synagogengemeindewesen, wodurch eine gesetzliche Autonomie gegründet, den gehässigen Prozessen bei den Behörden ein Ende gemacht, und eö letzteren ermöglicht wird, mit den jüd. Gemeinden und Nabbinateu wie mit den Vertretern anderer religiöser Körperschaften aus kirchlichem Wege zu korrespoudireu. Die Rede ist ferner von der Bildung eines