Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1861-08-09 · 32 (9.8.1861) · p. Seite 280

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
32 (9.8.1861)
Date
1861-08-09
Page
Seite 280 (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2542917-2543023-2543055--2220-2545941
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

sonst kostbare Gewänder zu hüllen (Maim. H. Ewel 4, 1, 2). Die Flötenbläser kamen nach und nach außer An- Wendung, im Abendlandc auch die Klageiveiber. — Als ein neuer Gebrauch erscheint bei Kolbo (f. Beth Josef I. D. 852), das Beschmieren des Scheitels der Leiche mit rohen zerschlagenen Eiern, ursprünglich, wie aus Bell) Joses (I. D. 352) erhellt, eingeführt, an Orten wo der Transport der Leichen zum Begräbnißplatze Nichtjndcn anvertraut werden mußte, um als verläßliches Merkmal bei der Uebernähme und Agnoszirnng der Lerche zu dienen. Später wnrden diesem Usus mannigfache kabbalistische Deutungen gegeden (s. Ehatham Sofen 8- 327). Ganz diätetischer Natur erscheint die Anordnung Rokeach'S ($. 317), wonach die-!eiligen, welche den Todten reinigen, ihre Hände mit Salzwasser waschen sollen. - Die Beerdigung selbst beschreibt Maimonideö (H. Ebel 4, 4) folgendermaßen: ״Man gräbt eine Höhle, an der Seite dieser Hohle wird eine Nische gemacht, in welche der Todte, in einem hölzernen Sarge liegend, hineingeschoben ivird, nachdem dies geschehen werden Steine und Erde wieder in die Grube geworfen." Deutlicher wird dieser Vorgang von Pockocke (Beschr. d. Morgen!. 1 S. 56), welcher ein jüdisches Begräbniß zu Eairo, wo bekanntlich Maimonideö gelebt, mit angesehen hat, mitgetheilt. ״Die Neugierde", sagt er, ״trieb mich an, daß ich ausging um die Art und Weise, wie die Inden ifne Todten in diesen Ländern begraben, anzusehen. Sie graben eine Grube ungefähr 6 Schuh tief, und machen unten auf der westlichen Seite derselben ein Loch hinein, welches ge-! rade so geräumig ist, daß es einen Körper fassen kann, j In dieses legen sie den Körper hinein, und setzen breite j Steine vor die Höhle, und füllen daraus das Grab mit Erde, denn es ist, wie man mir erzählt, ihrem Gesetze zuwider Erde auf den Körper schütten." Natürlich konnte diese Bestatlungöweise nicht überall ansgesührt werden, und Natnrnai Gaon (f. Tor. I. D. 8362 ׳), erklärt ans eine bezügliche Anfrage, daß wo es, wie in Palästina, Felsen (בח־־?) gebe, sei es am gerathensten den Todten in eine > Grabhöhle beiznsetzen. In diesem Falle solle man keine Erde! auf den Leichnam legen, denn es vertrockne dort die Leiche; ohnehin bald ohne von den Würmern angegriffen zu wer- , den. Wo hingegen keine Felsenhöhlen hergerichtet werden! können, dort ist eö ersprießlicher den todten Körper nnmittelbar mit der Erde in Berührung zu bringen, um die Ver- . wesung zu befördern, denn man glaubte, daß mit der Ans- : lösnng des Fleisches auch die jenseitige Strafe des Verstor-; denen ihr Ende erreichen müsse. Besser hielt man den Todten i noch geborgen, wenn man auf ihn ein wenig paläftinensischer Erde streuen konnte (s. R. Mischn. Isserls I. D. 362! im Namen des Or Serua). In gleicher Weise wurde von! den Ehristen der Erde des sogenannten Blniackers in der! Nähe Jerusalems, die Kraft zugeschrieben, die Leichname innerhalb 24 Stunden in Staub zu verwandeln, und eS sollen aus Befehl der Kaiserin Helena viele Schiffsladnngen dieser Erde nach Rom auf das Campo Santo übergeführt worden sein (s. Rosenmüller Alterthk. 2 , 2 S. 262). — Rokeach (8• 317) heißt es: ״Wenn man eine Kinderfresserin, die שט״רייש (Strie) genannt wird, begräbt und es steht ihr der Mund offen, so steht zu befürchten, daß ste auch nach dem Tode ndch Kinder fressen werde, man soll ihr daher das Maul recht wol mit Erde stopfen und sie ivird keinen Schaden mehr anrichten." Im Buche der Frommen (8- 411) wird sogar ernstlich die Frage aufgeworfen, ob man ein Weib, das im Verdachte der Kinderfresserei steht, nicht je eher, je lieber umbringen sollte, um jedes fernere Unheil zu verhüten? Diese Frage wird nun verneint, und zwar ans dem Grunde, weil den Inden gegenwärtig das Recht nicht znsteht, ein TodeSurtheil zu fällen oder zu vollziehen; und es wird bloß angerathen in den Synagogen öffentlich bekannt zu machen, daß wofern irgend ein Kind Schaden nehmen sollte, man den, der Hererei Verdächtigen mit Steinen die Zähne auöschlagen werde. — Bei weitem nicht so leicht kamen solche Individuen bei den ordentlichen Gerichten der damaligen Zeit weg. Der Heren- Hammer (Malleus maleficarum), welcher im Jahre 1489, also 250 Jahre nach R. Jehnda dem Frommen, von dem Mönche Jakob Sprenger, Professor der Theologie zu Köln und noch zwei andern Gelehrten zum Gebrauche der Inanisitionögerichte verfaßt wurde, sagt in seinem zweiten Kapitel: ״Eö gibt drei Arten von Heren: 1) schädliche, malclicac, die nicht wieder entzaubern können, 2) solche, die Niemand schaden, 3) schädliche, die aber wieder entzaubern können. Unter der ersten Art sind die allerschädlichsten — die Kinderfresserinnen, dies sind die attermächtigsten, die Hagel-, Donner- und Sturmwetter schaffen, durch die Lust fahren, und die sich ans der Folterbank unempfindlich machen, ja sie bezaubern oft sogar die Richter, und suchen sie durch Mitleid zu verwirren. Sie berauben Thiere und Menschen der Zengungökraft, haben durch Hilfe des Teufels Offenbarungen von zukünftigen Dingen, die sie bestimmt Voraussagen u. s. w. Wenn sic die Kinder nicht fressen, so )erfolgen sie dieselben ans allerlei Art, stürzen sie ins Wafer, wenn sie an Bächen spielen rc." Die Prozednr ist üb'igenS ganz einfach, die Angeklagte wird torguirt, und e nachdem ein Geständniß erfolgt oder nicht bußfertig odcr uubußfertig verbrannt (s. Ennemoser Geschichte d. Magie S. 804 u. ff). — Hinsichtlich der Lage, ivelche der Leiche Hgeben werden soll, hat sich in den meisten Orten der Gbrauch festgesetzt, den Kopf nach Westen und die Füße nach Osten, mitunter auch den Kopf nach Norden und die Füß-. nach Süden zu richten (!. Ehatham Sofer

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.