Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 32 (9.8.1861)
- Date
- 1861-08-09
- Page
- Seite 279 (sequence 3)
- Language
- German
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27!) gestattete, Kirchen zu bauen, ihre Hymnen zu singen, und frei von dem bisherigen Drucke der Magier ihre Todten zu bestatten. (RitterS Erdkunde IX. S. 173). Ich glaube mich daher zur Annahme berechtigt, daß der Ausspruch R. Abinas והאירנא ראיכא הברי היישען (Bezah a. a. O.) nicht in dem Sinne zu nehmen sei, wie Raschi meint, eS werden nämlich die Magier, wenn sie sehen würden, wie die Juden, an den Feiertagen ihre Todten begraben, dieselben auch zu anderweitiger Arbeit, an diesen heiligen Tagen zwingen, denn wir haben eben kein Beispiel, daß die Magier die Juden mit faraonischem Frohndienste geplagt hatten, sondern, daß vielmehr die hier ansgesprochene Scheu vor dem Magiern entweder auf den ersten Satz Rabas: מת בי״ט ראשין יתעסקו זו ענזמין oder ans die weitere Bestimmung Rab Asches: אאסי לבלעו ליה נלימא ולמען ליה אסיא zu beziehen sei. Man trug nämlich Bedenken durch Nrchtjuden begraben zn lassen, um die Beerdigung, welche im Geheimen vorgenommcn werden mußte, an die Magier verrathen zu lassen, und eben so konnte man es auch nicht rathsam finden, auf die Bekleidung des Todten übermäßige Sorgfalt zu verwenden, um die Magier nicht noch mehr zur Entweihung der Grabstätten zu reizen. Und gerade R. Abina, der noch dem Tode des grausamen Firuz (gest. 488), der die Juden, wie keiner seiner Vorgänger verfolgte, sein Lehramt angetreten, mochte zn solchen Befürchtungen seine ausreichenden Gründe haben (s. Jost Geschichte d. Jndenth. 2. S. 202). — Noch vor der Beerdigung wurde auf dem Marktplatze von einem beredten Freunde oder bezahlten Redner die Leichenrede gehalten, so wie in Rom die Laudatio funebris auf dem Forum stattgefnnben (s. Mo cd Katon 27. a. Weiß Costk. 2. S. 1031). — Auf die Bahre gelegt, oder auch wol mit in das Grab versenkt wurden solche Gegenstände, welche auf den Stand, auf die Würde oder auf die Lieblingsbeschäftigung des Verstorbenen hindenteten. Schulvorstehern oder Gemeindebeamten wurde ein Buch, ein Schlüssel oder eine Feder, ausgezeichneten Gelehrten eine vollständige Gesetzvolle in das Grab gegeben (Semachoth 8. Baba Kama!7. a). Eine ähnliche Sitte findet sich auch bei den alten Aegyptiern (s. Rosenmüller Morgen!. 3. S. 11). — Die Beerdigung geschah zu Palästina in Felsenhöhlen, die zn Familiengrüften eingerichtet, und nach Umständet unter den verschiedenen Zweigen der Familie getheilt, oder auch in das Eigenlhum eines Andern überlassen werden kvmten (s. Kethnboth 84. a. Baba bathra 100. b.). Ebenso verhielt es sich mit den Begräbnißstätteu der Aegyptier. ״Zuweilen", berichtet von denselben Pocoke (Beschr. d. Mugenl. 1. S. 83), ״har mau auch Mauern quer durch die Ginge gebaut. Es ist wahrscheinlich, daß Anfangs jede Famili ihren eigenen Begräbnißplatz gehabt habe, da aber diese angewachsen, habe sie diese Begräbnißgrotten getheilt und jeder Nachkömmling hat seine Stelle für seine Familie bekommen." — Nicht selten wurde auch die Leiche früher in lockerer Erde begraben, um dann, nach völliger Verwesung der zartern Theile, die Knochen mit Wein und Oel besprengt, in kleinern Behältnissen, von kostbarem Holze beiznsetzen (Jeruschalmi Moed Katon 1. 5. Semachoth 12.), etwa wie die Römer die Asche ihrer verbrannten Todten mit Wein nnd Milch besprengten und in Urnen sammelten (Weiß Costk. 2. S. 1031). — Nach dem Begräbnisse wurde den Leidtragenden in ihrem eigenen Hanse, von Freunden und Verwandten ein, nach den jeweiligen Verhältnissen, mehr oder weniger reiches Mahl gegeben, wobei auch oft recht wacker gezecht wurde, so daß auch in dieser Beziehung beschränkende Verordnungen erforderlich wurden (Kethuboth 8. b. Moed Katon 27. a und b). Nicht minder sahen Solon zu Athen und die Dezemviren zu Rom sich genöthigt, die alles Maaß überschreitende Cirknmpotatio bei Leichenmahleu, durch geeignete Gesetze abzuschaffen (s. Lübker Reallerikon u. s. w. S. 212). Auch Hymnen zum Preise der Gerechtigkeit nnd der Allweisheit GotteS, wurden bei Leichenmahlen improvisirt oder nach üblichen Formeln vorgetragen (Kethuboth a. a. O.). — Die Grabhöhle wurde die ersten drei Tage nach der Beerdigung von den Verwandten täglich besucht (Semachoth 8.), was wol mit der Sitte der Griechen und Römer, welche die Gräber ihrer Verwandten oft besuchten, um dieselben zu schmücken und zu bekränzen, und urit den, bei solchen Gelegenheiten gebrachten Tvdtenopfern, im Einklänge stand (s. Evang. Matth. 27, 61. Lübker 348. Weiß 2. S. 744. Rosenmüller Morgen!. 5. S. 127), daher der Zusatz: ואין הוששיל משום דרכי האמורי וכד• Aber dieser Brauch hatte das Gute, daß wiedererwachten Scheintodten der nöthige Beistand geleistet werden konnte, und die Erfahrung hatte eS schon damals bestätigt, wie eine solche Vorsicht, im Oriente, wo allgemein die Beerdigung wenige Stnuden nach dem Ableben erfolgt, keine überflüssige war (Semachoth a. a. O. f. Frankl nach Jerusalem 2. S. 136). 2. In nachthalmndischer Zeit. Auch nach dem Abschlüße des Thatmuds wurde auf der einmal betretenen Bahn immer weiter fortgeschritten, und immer strenger wurde an Prunklosigkeit nnd Einfachheit bei Leichenbegängnissen gehalten, immer weniger wurde einer Auszeichnung des Vornehmen vor dem Armen bei der Beerdigung Raum gegeben, und Maimonides, welcher übrigens noch das Salben der Leiche mit gewürzhafteu Oelen, und das Beschneiden des Haupthaars, dessen auch spätere Kasuisten erwähnen, gebräuchlich findet, erklärt es als durchaus verboten, den Todten in seidene, goldgestickte oder