Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 24 (14.6.1861)
- Date
- 1861-06-14
- Page
- Seite 209 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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209 gebracht")", d. h. die Monate wurden nun mit eigenen Namen: Tischri, Marcheschwan, Kislew, und nicht mehr, wie früher, der 7, 8, 9 genannt. — Daraus ergibt sich, daß sie das Gebot, die Monate nach Nissan zu zahlen, bloö für ein temporäres hielten. Und nachdem sie die Erinnerung an die egyptische Befreiung nicht mehr von Bedeutung glaubten, zählten sie lieber von Tischri an und behielten die assyrischen Monatnamen bei zur Erinnerung an die Befreivng aus Babylon. Daß Albo hier seinen Beleg auf einen bedeutenden Fehler basirt hat, dies fühlte schon Gedalja ben Salomo, in dem Kommentare שרשים III, Kap. 16, heraus. Doch viel ausführlicher setzte dies bereits früher Jbn Chabib im En Jakob (a. a. O.) auseinander. Das Gebot, die Monate nach Nissan zu zählen, hatte auch nach dem babylonischen Eril seine Geltung fortbehalten, wie dies aus Esra Kap. 1, 3; Kap. 6, 19, Kap. 7, 8; Kap. 10, 9, 16 und 17 erwiesen ist. Die neue Einrichtung, die aber keineswegs gegen das biblische Gebot verstößt, bestand blos darin, daß zu den nach der alten Ordnung gezählten Monaten zugleich auch die assyrische Benennung hinzugefügt ward, wie dies im Buche Ester öfter geschieht. Z. B. Kap. 2, 16: .,Am 10. Monat, dies ist der Monat Tevet;" Kap. 3, 7: ״Am ersten Monat, dies ist der Monat Nissan." Jbn Esra'ö Bemerkung zur letzten: Stelle'") wird von Jbn Chabib in diesem Sinne auch trefflich erläutert. — Wie will also Albo behaupten, daß das Gebot der Monatzählung in der nachbabylonischen Zeit alterirt worden wäre? — Doch Albo nennt uns noch eine H. Gesetzesabrogation, die in Zeiten Esra's zur Geltnng kam. Und dies betrifft, nebenbei gesagt, einen für die Alterthumsforschung höchst bedeutsamen Gegenstand, dem Forscher ersten Ranges, wie Asaria de Rossi, Mendelsohn, Luzatto, Frankel"), Herzfeld, Jost und A. ihr Nachdenken gewidmet, worüber jedoch bis jetzt die Akten noch immer nicht geschlossen sind, — nämlich die ursp r ü «gliche Schrift form, in der der Dekalog und der Pentateuch geschrieben war. Nun bei Albo steht das Resultat fest, daß die aus dem babylonischen Eril rückkehrenden Israeliten die althebräischen (samaritan.) Charaktere, in denen ursprünglich unsere heiligsten Urkunden abgefaßt waren, in assyrische umgesetzt haben. Als Beleg gilt ihm Sanhedrin 21 b. ff., wo ״Rabbinen" behaupten, die Schrift sei durch Esra geändert worden, und unsere gegenwärtige Schrift heiße darum die assyrische (כתב אשורי), weil Assyrien ihre Heimat ist. Wohl wird diese Behauptung von Rabbi (R. Jehuda Hanaffi) bestritten, welcher angibt, diese Schrift sei noch immer die ursprünglich hebräische, und sie heiße nur darun: אשורי, weil sie die vorzüglichste unter den Schriften ist (שמאושרת בכתב). Allein diese Meinung Rabbi'ö, als die Ansicht eines Einzelnen, könne der Behauptung der ״Rabbinen" gegenüber keine Gültigkeit beanspruchen. Als Beweis dessen gilt, daß auch die nachmischnischen Lehrer, die Amoräer das. behaupten, die ursprünglich hebr. Schrift sei zu den Samaritanern übergangen — eine Behauptmrg, die Nachmani (Thora-Kommentar, Ende) durch die alte Münze, die er in Acco gesehen, bestätigt gefunden. Doch auch in dieser Beweisführung Albo'ö hat eine Ungenauigkeit sich eingeschlichen. Wir sehen ׳ ab von dem, was Jom-tob ben Abraham (הריטבא) und Jbn Chabib behaupten wollen, daß nämlichj der Pentateuch nach keiner Ansicht je anders als in assyrischer Schrift geschrieben gewesen, und daß die Meinungsverschiedenheit im Thalmnd nur die früher üblich gewesene Volksschrift betreffe — eine Ansicht, die keineswegs sich durchführen läßt, wie schon Mendelsohn nachweist. Aber jedenfalls ist es ungenau von Albo, daß er den Ausspruch Rabbi's vereinzelt nennt, während er die gegnerische Ansicht als Ausspruch der ״Rabbinen" hinstellt, da gerade umgekehrt, letztere blos die Behauptung des R. Jose ist, gegen welche nicht nur Rabbi, sondern auch N. Simon ben Elasar sich ausspricht. Es ließe sich also der Satz gerade umkehren: Die Worte R. Jofe's haben gegenüber von Rabbi und R. Simon keine Gültigkeit. — Und in der That haben auch wirklich die Geouim Scherira und Hai an die letztere Ansicht sich gehalten ״). Auch von Maimuni im Mischna-Kommentar geschieht dasselbe "). Fragen wir uns jedoch, was Albo eigentlich mit dieser ganzen Beweisführung bezwecken wollte, — hat er damit mehr als eine blos theoretische Untersuchung beabsichtigt? Wollte er vielleicht einer jeden Zeit daS Recht vindiziren, an die Stelle biblischer Satzungen neue zeitgegemäßere Institutionen eiuznführen? Keineswegs. Denn am Ende der langen Beweisführung bricht er plötzlich dem Ganzen die Spitze ab. Obschou eine Aeuderung des Gesetzes denkbar ist, so könnte eine solche doch nur dann stattfinden, wen n Gott selber auf die unzweideutigste Weise diese Abänderung uns verkünden würde. Daß jedoch Esra die Schrift geändert, hat vielleicht seinen Grund darin, daß er einen Bibelvers fand, der diese Aeuderung gestattet (Sanhed. a. a. O."). Ebenso ist die Veränderung in der Monatordnung — von Tischri statt von Nissan an zu zählen — keine eigentliche Gesetzabrogation zu nennen, da auch nach pentateuchischem Gebote die Erlaß- und Jobeljahre von Tischri an gezählt wurden (Rosch Haschana 8 d.) — ״Sonst aber stehe es keinem Menschen zu, von seinem durch fortlaufende Tradition ihm überkommenen Glauben a bzuweichen, es müßte sich ihm denn ganz klar und deutlich Herausstellen, daß Gott die Aussprüche jenes ersten