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Ben Chananja · 1861-06-14 · 24 (14.6.1861) · p. Seite 208

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
24 (14.6.1861)
Date
1861-06-14
Page
Seite 208 (sequence 2)
Language
German
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208 Saadia vorgezeichneten Pfade fortgeschritten, und haben sie allesammt dem heiligen Paniere Israels Ewigkeit und Unabanderlichkeit als Devise eingezeichnet, so mußte es um so auffallender erscheinen, daß ein für Glaube und Wissenschaft des Judenthumö hochbegeisterter Mann, wie der mit Recht gefeierte Schüler des ebengenannten Kreska's — Zosef Albo, es unternahm, in seinem Buche der Wurzeln''') mit aller Scharfe seines Geistes und aller Gewandtheit seiner Feder eine ganz entgegengesetzte Lehre zu verfechten, die Lehre nämlich, daß die Möglichkeit einer Abanderung oder Modifikation der mosaischen Gesetze nach Schrift und Vernunft gar wol zu denken und zu erklären sei. Man kann leicht voraussetzen, daß solch'eine Behauptung von den anders denkenden keineswegs stillschweigend ausgenommen ward, sondern daß ein mächtiger Meinungskampf hiedurch wach gerufen werden mußte. Jakob Jbn Chabib ließ eine heftige Diatribe gegen Albo los, und suchte mit vielem Scharfsinn die Belege für dessen Behauptung, die er eitel ״Spinngewebe" nennt, zu vernichten"). — Dem Abrabanel?) ist das Buch der Wurzeln ein Buch des ״Eutwurzelns." Ebenso traten Abraham Schalum, Simon ben Zemach Duran, Abraham Bibago und A. als heftige Antagonisten gegen Albo auf. Doch hören wir, wie der Religionöfilosof aus Soria, der so entschiedene Verfechter des väterlichen Judenthums beim öffentlichen ReligionSstreit zu Tortosa, diese seine Behauptuug zu begründen sucht. Zunächst a priori. Man sagt, Gott könne sein Gesetz nicht ändern, weil bei Gott an eine Sinnesänderung nicht zu denken ist. Nun wol, der Geber des Gesetzes ändert sich freilich nicht, wol aber die Empfänger desselben. ״Für das Kind ist natürlich Milch die angemessenste Kost, für den Jü ׳gling jedoch Brod, Fleisch und Wein." (Hauptst. III Abschnitt 13 und 13.) Fragen wir ferner a posterior! die Religionögeschichte, so zeigt sie uns, daß Gott in der That die von ihm einma l ertheilten Gesetze später wieder geändert hat. So war den ersten Menschen nur gestattet, sich von Pflanzen zu nähren, während ihnen Thierfleisch verboten war, was jedoch dem Noah erlaubt wurde. Dem Abraham wurde die Beschneidung und den spätem Israeliten noch viel Anderes auferlegt, was den Noahiden gestattet gewesen, dagegen wiederum Manches, was diesen sogar unter Todesstrafe verboten war, jenen gestattet oder doch gemildert wurde. So ist ein geschlachtetes Vieh, wiewol noch zuckend (כתמר, מפרכסת) , den Israeliten zu essen erlaubt, während der Noahide dieses als אבר מן תהי zu betrachten hatte, dessen Genuß ihm die Todesstrafe znzog. So verdiente ferner dieser den Tod des unbedeutend sten Naubvergehens wegen, ja selbst darüber, daß er einen Andern einen Raub begehen sah,' ohne ihn daran zu hindern^), was Alles jedoch in der spätem Gesetzgebung gemildert ward. Maimuni will seine Lehre von der Unabänderlichkeit der Thora auf den SchriftverS stützen ״du sollst nichts hinzuthun und nichts davon nehmen" — allein dieser VerS bezieht sich keineswegs auf die Zahl der Gebote überhaupt, sondern blos auf die Art und Weise der Ausübung eines jeden einzelnen Gebotes. So wird die Stelle im Sifre (Parasch. Ree) anfgefaßt: ״Woher wissen wir, daß zu den 4 Pflanzen des Feststraußes oder zu den 8 Schaufäden nichts hinzugefügt werden dürfe? Weil geschrieben steht: du sollst nichts hinzuthun. Und woher, daß man nicht weniger nehmen dürfe? Weil geschrieben ist: du sollst nichts daran mindern." So sagt auch Raschi (das.) und Ramban (5. B. Mos. 13, 1)»). Ferner — sagt Albo — ist nach der Ansicht Maimnni's auffallend: wenn die heil. Schrift verboten haben sollte, die Zahl der Gebote zu vermehren oder zu vermindern, wie konnten die Rabbinen (Jebamoth 89) sagen, es stehe dem Gerichtshöfe zu, die Vollziehung eines mosaischen Geboteö zu suSpendiren, derselbe würde ja sodann dem ״ihr sollt nichts mindern daran"j entgcgenhandeln? Und ebenso hatte dann König Salomo, der nach Thalmud Sabbat 14 b und Erubin 21 d neue religiöse Institutionen eingeführt, dem ״ihr sollt nichts hinzufügen" entgegen gehandelt. Sehr befremden muß es indeß, wie der gelehrte Albo eö übersehen konnte, daß Maimuni selber (Hilchot Mamrim II, 9) schon diese Frage erhoben und auch ganz richtig beantwortet hatte. — Ebenso scheint eS dem Albo ganz entgangen zu sein, daß sein, gerade in dieser Abhandlung von ihm zitirter Lehrer Kreskaö diese Frage ganz in dem Sinne Maim. beantwortet hatte. (S. Or Odonai 6ü Wien, S. 87.) Doch Albo hat noch andere Belege. Er zeigt nämlich, wie in den Zeiten Esra's zwei höchst wichtige Abrogationen früherer Gesetze vorgenommen wurden, und zwar: I. Das erste Gebot, das Gott durch Mose den Jsraeliten ertheilte, betraf die Monatezählung "י). Sie sollten nämlich bei allen Zeitrechnungen nach Monaten, diese nach dem Monate des Auszugs aus Aegypten zählen, obgleich, wenn nach Jahren gezählt wird, das Neujahr mit Tischri beginnt. Ueberhaupt haben die Monate nach Vorschrift der Lehre noch keine eigene Namen, sondern sie sollten blos der Zweite, Dritte, Vierte u. s. w. nach dem Monate des Auszugeö genannt werden. Nach der Rückkehr aus dem babykonischen Eril jedoch wurden nicht mehr wie früher, zum Andenken an die Erlösung aus Aegypten, die Monate nach dem Auszüge gezählt, sondern eö begann nun eine neue Ordnung der Monatrechnung, wie die Rabbinen sagen: ״Die Namen der Monate haben sie aus Assyrien mit-

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