Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 24 (14.6.1861)
- Date
- 1861-06-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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Szegedin, den 14. Juni 1861 ilr. 24. (fhananja. Vierter Jalugang. •!)crnttSQcfißi• mid Redakteur: L. Löw, Übermkbmer za 8zegedi,1. Jeden Freitac, erscheint ein ganzer Bogen. Pruuniurrntionspreis: lNanzjährig 7 fl., halbjährig 3 fl. 50 kr., vierteljährig 2 fl. österr. Währ. Man abvnnirt bei allen Postämtern und Buch- Handlungen des In- und Auslandes. Klniinstlriptr sind an die Redaktion zu senden. Inserate sind an den Verleger S. Burger in Szegcdin oder an Hrn. Franz Wagner in Leipzig zu senden. Die zweispaltige Petitzcile wird mit 10 Nkr. =r 2 Sgr. berechnet Inhalt. Ewigkeit d. Thora v. De. Schiniedl. — Stoiker nnd Farisäcr p. Fein. — Die Baumwolle im Thalmnd v. WieSner. — Korrespondenz. (Ausland.) Paris (Nainenertheilnng der Mädchen.) — Belgrad (Traiteriefrage. Hcbr. Presse). — Königsberg. — Berlin. — Frankfurt. (Steins Rücktritt). — Odessa. — (Inland.) Wien. (Frankcl-Hirsch-Fehde). — Prag (Neues Lchrinstitnt). — Lemberg. (Neues Journal). — Kroatien (Enianzipationöfehde). — Pest. — Krakan. — Miszellen. Bon Leopold Dukes. — Berichtigung. — Entgegnung an Herr» L. Napp in Frankfurt an! Main. Die mittelalterliche, vorzüglich arabisch-jüdische Literatur über die Ewigkeit der Thora. Von Dr. A. Schmicdl, Rabbiner zn P r o ß n i tz. Schluß*). - Auch der fruchtbarste Forscher der arabisch-jüdischen Knltnrepoche, der außerordentliche Manu, der seit sieben Jahrhunderten als das größte Lickt der Synagoge verehrt wird, — dessen ״starke Hand" Jeder erfassen muß, der in dem Riesengebiete des ThalmudS sick orientiren will, sowie Niemand ohne dessen ״Führer" fortkommen kann, der das Gebiet der jüd. Neligionssilosofie dnrchznwandern wünscht, — auch der große ReligionSfilosof auS Kordova erklärte sich aufs Entschiedenste für die Ewigkeit des Gesetzes. ״Es ist klar und deutlich ansgedrückt in der Thora, — so lauten hierüber dessen Worte — daß sie ein für alle Ewigkeit unverrückbares Gesetz sei, denn so stehet geschrieben: ,du sollst nichts hinzuthnn und nichts davonnehmerll (Deuter. 13, 1). Ferner: ״daS Offenbarte ist für uns und für unsere Kinder bis in Ewigkeit, zu halten alle Worte dieser Lehre" (das. 29, 28). Daraus ersiehst du, daß alle Satzungen der!Thora ewig ihre bindende Kraft behalten, und daß kein Profet daran zu ändern das Recht hat Ja Maimuni geht noch weiter, da er den Glauben an die Ewigkeit der Thora sogar zu einer der 13 Grundlehren erhebt, mit deren Anerkennung oder Negirnng das ganze Judenthum steht oder fällt"). Als Vernunftgrund für die Ewigkeit deS Gesetzes gibt er im More III, 3-1 an, daß kein göttliches) Werk den Wandlungen von Zeit und O r t unterworfen sein könne und daher über alle Veränderung erhaben sein müsse. Das Gesetz ist ebenso wie die Natur ein Meisterstück Gottes; sowie diese, nach der maimonidischen Lehret, ewig fortbestehen muß, ebenso daö andere Meisterwerk Gottes, das Gesetz. Der ReligionSfilosof Chasdai Kreskaö aus Saragossa (Or Adonai Einl. zu Hanptst. III) will zwar die Ewigkeit des Gesetzes keineswegs mit Maimuni zu den Grundlehren des Jndenthnmö zählen, doch rechnet auch er dieselbe zn den Glaubenswahrheiten, an die — sowie an die Schöpfung ans Nichts, die Unsterblichkeit, die Vergeltung, die Auferstehung nnd den Messias — Jeder zn glauben verpflichtet ist, wenn er nicht zu den מינים gezählt werden soll. Er erweist die Ewigkeit deS Gesetzes durch folgendes Dilemma: Die Lehre ist höchst vollkommen; würde sie nun Gott mit einer andern vertauschen, dann könnte nur einer von zwei Fällen stattfinden: entlveder die letztere wäre eben vollkommen wie die erstere, oder sie wäre minder vollkommen. Allein im erstem Falle wäre die Vertauschung eine ganz zwecklose, und im letzter» Falle wäre sie gar ganz zweckwidrig (das. Hanptst. III Klall V, Kap. 1). Wir verweisen hier auch noch auf den geistvollen Isaak Arama^), der die Frage zu beantworten sucht, wie Israel auf ewige Zeiten zur Haltung der Thora eidlich verpflichtet werden konnte, indem doch eine Eideöpflicht nicht von Vater auf Sohn sich forterbt. Sind nun solchergestalt die jüd. Forscher in diesem von *) S. oben Nr. 10, 21.