Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 23 (7.6.1861)
- Date
- 1861-06-07
- Page
- Seite 201 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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201 gewiesen, in der Praris anwenden. Nimmt man nun noch hinzu, daß nach Thalmud und Schulchan Aruch, man keinen Augenblick seine Gedanken von den תפילין, so lange ftc anliegen, abwcnden darf, (אסיר להסיח דעהו מהן) daß daher מצטער ומי שאין דעהו מיושבת סמור מהן (siehe Schul- Han Arnch 39, 9. Maimonides Thefilla 4, 13 und den כסף משנה): so ist gar kein Zweifel mehr darüber, daß der Reisende verpflichtet ist, die תפילין vor Tag an- und abzulegen 3). II. Durch dieses erste Abhilfsmittel ist wohl der große Unfug, der durch das öffentliche תפילין Anlegen so häufig verursacht wird, beiseitigt. Es kann aber dennoch nicht in Abrede gestellt werden, daß auf der Reise auch häufig die nöthige Sammlung und die gehörige Andacht znm שמע, der תפלה und zum Beten überhaupt fehlt, und daß ferner solches, selbst von manchen Religiösen, durch vorkommcnde Störungen und Hindernisse auf der Reise, zuweilen entweder ganz unterlassen oder nur sehr oberflächlich verrichtet wird. Welches große Gewicht aber der Thalmud und die Kasuisten auf das Lesen des שמע und Beten der תפלה, so wie auf die Andacht hierbei legen, gehet aus sehr vielen bekannten Stellen hervor (Siehe nur Schulchan Aruch 61 und 98). Sie untersagen auch, bevor man daS Morgeugebet verrichtet, sich mit etwas Anderem zu beschäftigen oder ouf Reisen zu gehen (Schulchan Aruch 89, 8). Sie nehmen somit auch in ihrer Zeit schon hierauf Rücksicht. Ich trage deshalb kein Bedenken, der vor Tagesanbruch auf Reisen sich Begebenden zu erlauben, ja zu em- ^fehlen, alsdann auch, unter Anlegung der תפילין, das ganze pflichtmäßige Gebet, שמע ותפלה. zu verrichten, aber in gehöriger Ruhe, Sammlung und Andacht. Wenn sich dieses auch mit allen kasuistischen Vorschriften nicht ganz in Einklang bringen lassen möchte, so haben wir doch wieder manche Annäherungöpunkte, die die Rabbiner selbst uns darbieten, und nach ih rem Geiste, für unsere Zeit und unser veränderten Verhältnisse auöreichen dürften, nach dem Grundsätze: עת לעשית לה. Ich will einige derselben hier angeben und bitte die geehrten und gelehrten Kollegen solche zu prüfen und noch zu vervollständigen. I) Beim שמע ist zwar die Zeit a quo in der משנה •ו) was selbst nach den Kasuisten, die nicht mit dem הרר פרץ übrreinstimmen, geschehen kann, da diese ja nicht behaupten, daß man die ברכות nicht vor Tag sprechen darf, sondern es nur für geeignet ballen, solches später zu thun. da man sie doch ans- und an sich behielt, bis zur Zeit des Gebetes. Wenn dieses aber, nach unserem Vorschlage, nicht Statt finden soll, jo können die ברכות auch vor Tag gesprochen werden. (Berachoth 9, 6) angegeben, nämlich: משיראה את הברו, aber ohne die Ursache hiervon und die Anssage, daß, wenn man es vor dieser Zeit gelesen, man die Pflicht deS שמע Lesers nicht erfüllt habe (לאיצא). Auch in dem Schulchan Aruch ist solches nicht deutlich, wie bei der Zeit ad quem und der תפלה angegeben. Solches ist zwar aus Schulchan Arnch 58, 4 herzuleiten; eö bleibt aber immer auffallend, daß die Kasuisten, die sonst in ihren, auch den geringsten Vorschriften, Alles bis ins Kleinste detailliren., hier bei dem wichtigen שמע so karg sind. — Es scheint mir hieraus hervorzugehen, daß sie selbst hierüber in Zweifel waren und keine vollkommene Gewißheit hatten und zwar deshalb, weil auch der Grund hierfür nicht so deutlich und bestimmt angegeben und nicht so stichhaltig sein dürfte. Aus den Worten des רבי יהושע (in der angef. 6 ,9 משנה), so wie des 10) בי תהלל, a) gehet zwar hervor, daß sowol die Zeit ad quem als die a quo aus dem biblischen Ausdrucke בשכבך ובקומך deduzirt wird. In Beziehung auf letztere nahm man daher an, daß die meisten Menschen nicht vor der Zeit משיכיר אתהברו anfstehen, folglich alsdann auch nicht ובקומיך anwendbar sei, da alsdann noch nicht die Zeit des Aufstehens für die meisten Menschen ist. Da aber in jedem Falle doch auch wenige schon vor der Zeit משיכיר אתהברו aufstehen, so ist nicht einzusehen: warum man auf diese in der Festsetzung a quo nicht eben solche Rücksicht nahm, wie in der ad quem nach ת יהושע, um die Zeit vor Tagesanbruch schon, wie die עד נ׳ שעות noch die ומן קימה zu nennen? Welche Unbestimmtheit und Konfusion in der Anwendung des בשכבך ובקומך auf die Zeit a quo und ad quem bei den Kasuisten herrscht, geht aus der Bestimmung des Schulchan Aruch 58, 5 hervor, nach welcher der אונס noch nach עלה עמור השהה das שמע של ערבית lesen darf, und hiermit diese Pflicht erfüllt, weil in dieser Zeit noch einige schlafen, sie so mit noch die ומן שכיבה ist. Der מגן אברהס zur Stelle, der einige Fragen aufwirft, fühlt auch die Unhaltbarkeit dieses Grundes und nimmt noch hierzu den Grund: מפני שקבעו פ׳ ציצית בקריאת שמע דכתיב ביה וראיתס אותו• Der כסף משנה (zu Maimonideö Schema, 1, 10) stellt bei dem שמע של ערבית den Grundsatz auf: מסר הרבר להכמיס שיפרשו ער אמתי ״ ומן שכיבהes ist den Weisen überlassen worden, zu bestimmen, bis wie lange die Zeit des Liegenbleibens währt." Ebenso kann und soll ja auch bei dem שמע של שהרית es dem Weisen überlaffen sein, zu bestimmen: wann die Zeit des Aufstehenö beginnt; somit auch uns, nach den veräuderten Zeitverhältnissen, den verschiedenen Lebenöbeschäftigungen und Verhältnissen. Und wahrlich ist jetzt bei den häufig Reisenden, bei vielen Handwerkern, besonders Bäckern und vielen Israeliten auf dem Lande, die Zeit des Aufstestehenö vor Anbruch des Tages. Dazu kömmt noch, daß