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Ben Chananja · 1861-06-07 · 23 (7.6.1861) · p. Seite 200

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
23 (7.6.1861)
Date
1861-06-07
Page
Seite 200 (sequence 2)
Language
German
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200 auf zwei irrthümliche Voraussetzungen nämlich, dasi man so bei Nacht unbedingt die תפילין nicht anlegcn und 2) o h n e diese auf- und an sich zn haben daß pflichtmäßige Morgengebet, das שמע und die הפלה, nicht verrichten dürfe, in keinem Falle seine Pflicht erfüllt habe (יוצא ידי חובתו•) Beide sind aber falsch; denn ad 1) steht es fest, daß man bei Nacht auch die )תפילי anlegen soll ()לילה זמן תפילי); die Rabbiner nur haben solches untersagt, auS der Befürchtung, man könnte, während sie anliegen, einschlafen (|גזירא שכא יישן בהפיי.י), empfehlen aber denjenigen, der vor Tag aufstehet, um auf die Reise zu gehen, wo also obige Besorgniß nicht stattfindet, solche alsdann anzulegen, in welchem Falle der הדד פדי•{ sogar gestattet, deren Benediktionen vor Tag zu sprechen, weil לילה ומן תפילי( הוא (s. Tur und Schnlchan- Aruch-Chajim 30, 2 und 3, dann בסף משנה das. und Thalmud Menachoth 36 fl.) Hieraus geht auch zugleich hervor, daß die Rabbiner, in ihrer Zeit schon, beim Anlegcn der )תפילי, wie auch beim שמע und der תפלה (s. weiter unten) Rücksicht ans den Reisenden nehmen, weil auf der Reise das Anlegen derselden erschwert und unanständig werden könnte. Wenn sie daher auch in diesem Falle nur das Anlegen vor Tag empfehlen und gestatten, dagegen bestimmen: man solle sie aufbehalten und zur Zeit des Gebetes sie beachten, die Benediktionen sprechen, (nach der angenommenen Ansicht deö Schulchan-Aruch, gegen den הדד פרץ) und das Gebet in ihnen verrichten: so ordneten sie solches nur in der Voraussetzung an, daß das so lange Verweilen in den )תפילי auf der Reise , so wie das spätere Ablegen derselben, ohne Störung und die )תפילי herabwürdigendes Aussehen geschehen könne, was aber in unserer Zeit nicht der Fall ist, da es ebenfalls sehr genirt und auffallend erscheint in den )תפילי öffentlich auszugehen, im Postwagen rc. zu verweilen und solche dort abzulegen. Für uns würde daher konsequent sein die Bestimmung: der vor Tagesanbruch sich auf die Reise Begebende, lege die )תפילי vor Tag an, bete in diesen (siehe weiter nnten) und lege sie alsdann wieder ab. Letzteres ist auch noch aus dem Grunde vorznziehen, da, nach der rich- Ligen Ansicht des לבוש (angeführt von באד היסב zur Stelle) bei dem, der in einem Wagen sitzt, zu befürchten ist, er möchte einschlafen. ad 2) Ist es nicht unbedingt nöthig, daß man das שמע in den )תפילי verrichten muß, da ursprünglich beide nicht von einander bedingt sind, vielmehr jede eine von der andern unabhängige religiöse Verpflichtung (.מציד) ist, was je auch die Sabbath- und Feiertage hinreichend beweisen, an welchen die )תפילי nicht angelegt werden. — AnSdrücklich äußert sich also der לבוש angeführt von באד היסב zu Schulchan Aruch 58, 1: ״diejenigen, welche das שמע zw spät lesen, weil sie noch ans ציצית und )תפילי warten, irren sich. Sie sollen in diesem Falle nur in der vorschriftsmäßigen Zeit das שמע lesen, mit dessen SegenSsprüchen, und wenn sie später ציצית und )תפילי erhalten, diese anlegen und in diesem das שמע nochmals, oder einen andern biblischen Abschnitt oder auch einen Psalm lesen; denn beide sind nicht von einander bedingt." (.שאין מעבבין וו אתזו) Wenn nun auch in den gewöhnlichen Fällen es Vorschrift ist, die )תפילי erst nach Anbruch des Tages משיביר את הברו) Orach Ehajim 30, 1) ') anzulegen; wenn man sie ferner während der Verrichtung des שמע und der תפלה anliegen haben soll (Berachoth 14, 6 und Schulchan Aruch 37, 2): so darf, ja soll bei den vor Tag Reisenden von diesen Regeln eine Ausnahme gemacht werden, zumal der Grund des עולא an der angeführten Stelle: מפני שמעיד עדות שקר בעצמו hinwegfällt, wenn man vorher schon die )תפילי angelegt hat"). Hiernach darf, ja soll jeder, der vor Tag e 6 a n b r u ch sich auf d i e R e i s e begeben muß, vor Tag die )תפילי anlegen, deren Benedikti oiteit auSsprechen und in diesen Alles, sich in unserem G e b e t b u ch e Befindende, mit etwaiger Ausnahme des הנותן לשבוי בינה und der פ׳ התמיד (SchulchanAruch 47, 13 fiel) e באד הטב)bis;»ברבו beten, ja sogar das שמע,aber ohne dessen בדבות darf er vor Tag lesen u. s. w. Hierauf lege er sie ab u. verrichtet später zur vorschriftsmäßigen Zeit, ohne )תפילי das Gebet, ק״ש" ותפלה, und was er sonst noch will, so gut er dieses auf der Reise kann. Eben so soll derjenige, der während der Nacht auf der Reise, im Postwagen rc. ist und solche ununterbrochen bei Tag fortsetzt, das Gebet ohne )תפילי verrichten, und solche später, was im Verlauf des ganzen Tages geschehen kann, anlegen, so er nach Hause oder sonst einer hierzu passenden Stelle köinmt; denn die )תפילי dürfen den ganzen Tag über (מצוותן בל היוס) angelegt werden. (Abinach. 36, a). Dieses Abhilfsmittel darf jeder vor Tag Reisende, nach den strengsten kasuistischen Vorschriften, wie oben nach- ') Zn der Mischna ist bei )תפילי keine Zeit a quo, wie bei dem ש2ע angegeben, diese ist vielmehr nur beiläufig in der Gemara Berachoth 9, ä angcdeutet und wahrscheinlich nur ans dem Grunde den Naschi dort ansnhrt:משום מצות הנהותן קודם קריאת שמע und nicht wie רבנו יונה (siehe בסף משנה zum משום ,(מוד בתפילין כתוב: וראו כל עמי הארץ בי שם ״ה״ נקרא עליך: weil hier von Nichts erwähnt ist im Thalmnd. 0 Eben so gewiß auch der Grund des 12.ד" ה״ בד אבא א ד י והנן der sich aus תפלה bezieht:,כאלו הקריב עולה בלא מנהה וזבה בלא נסכים da er ja die ׳תפילין schon gelegt somit die מנה ה und die נסבים schon früher gebracht hat.

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