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Ben Chananja · 1861-05-31 · 22 (31.5.1861) · p. Seite 193

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
22 (31.5.1861)
Date
1861-05-31
Page
Seite 193 (sequence 3)
Language
German
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193 Glaubensgenossen würdig zn machen*). Dadurch wird aber kein Rabbiner ermächtiget, sich znm Vollstrecker dieses FlucheS zu machen, und dem Walten der göttlichen Gerechtigkeit vorzugreifen. Der Umstand, daß die Gattin deö I. F. die eheliche Gemeinschaft mit ihrem Gatten fortsetzt, wiewol letzterer den Sabbat entweiht, ist durchaus nicht hinreichend, ihr das Vertrauen, dessen sie sich bisher verdient gemacht hat, zu entziehen, indem sie durch die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft Verbotenes thut**). Aus dem Gesagten erhellt, daß das Verbot der Speisen in der Garküche des I. F. von dem Standpunkte des jüd. Religionsgesetzes nicht gerechtfertigt werden kann. Der Herr Rabbiner zu Belgrad, der mir bis zur Stunde die Motive seines Interdiktes nicht mitgetheilt hat, erließ dieses Interdikt wol auch nicht in der Absicht, um die Besucher der fraglichen Garküche vor einem verbotenen Gennsse zu warnen, wozu kein stichhaltiger Grund vorliegt; sondern wahrscheinlich, um I. F. wegen der von demselben begangenen Entweihung des Sabbates zu bestrafen. Die orientalischen Rabbinen werden diese Bestrafung muthmaßlich billigen und gutheißen, indem im Oriente das religionsgesetzliche Herkommen, nach welchem die Gläubigen durch die Anwendung deö Bannes und anderer Strafen zur Beobachtung des ZeremonialgesetzeS gezwungen werden dürfen und sollen, bis auf den heutigen Tag zu Rechte besteht. In den zivilisirten Ländern Europas - betrachten die Rabbinen, und zwar auch die orthodoresten unter denselben, alle auf die Erkommunikation und die materielle Synagogenzucht bezüglichen alten Vorschriften als veraltet und obsolet, und sie entschließen sich in keinem Falle von denselben Gebrauch zu machen, indem sie von der Ueberzengung durchdrungen sind, daß die gottgefällige Nebung der Religion nicht durch äußere Mittel erzwungen werden darf, sondern ans dem freien und frommen Entschlüsse deö religiösen Gemütes fließen muß. Diese Ueberzeugnng werden ohne Zweifel auch die orientalischen Rabbinen theilen, sobald sich die europäische Kultur in den von Gott gesegneten, aber von der Barbarei der Menschen umnachteten Ländern des Orients wird Bahn gebrochen haben. Gleich ihren abendländischen Kollegen werden dann auch die morgenländischen Rabbinen gerne anerkennen, daß ihr Beruf sie wol zur Belehrung, Ermunterung und Ermahnung ihrer Gemeinden und zur liebevollen Behandlung der Gemeindeglieder verpflichte, nicht aber zur Attwendung von gehäffigen Zwangsinaßregeln berechtige. Bis dahin dürfte es fruchtlos sein, gegen die fanatischen Verfügungen einzelner Rab- ׳) Das. das.ותבוא מארה למי שאשתו נאמנת והוא אינו נאמן¬ •*) S. vben ha-vzer 154,!. bincn anzukämpfen, da diese Verfügungen in den Gemeinden Anklang und Zustimmung finden, so daß die Suspension derselben leicht Ärgerniß geben, und als Eingriff in die Religion angesehen werden könnte. Die religiösen Zustände der jüd. Gemeinden spiegelten zu allen Zeiten die Kulturzustände ihrer Umgebung ab. Die Juden bleiben hinter der allgemeinen Bildung ihrer Heimat niemals zurück. Sie standen auf der Pyrenäischen Halbinsel schon im Mittelalter mit ihren stammverwandten Nachbarn, den hochbegabten Arabern, auf einer hohen Stufe wissenschaftlicher Bildung und Erkenntniß. ES ist aber natürlich, daß auch der Einfluß einer zurückbleibenden Umgebung an der jüdischen Bevölkerung niemals zu verkennen ist. Da cS in Serbien noch hochgestellte Personen gibt, die den Juden selbst das freie Wohnrecht zu entziehen Miene machen, ohne daß die serbische öffentliche Meinung hierüber ihre Indignation zu erkennen gibt, so kann es nicht auffallen, daß auch die Leitung der jüdisch-religiösen Angelegenhinter den Forderungen einer fortgeschrittenen Zeit zurück« bleibt. tilcrär־f)i|10nff(jc Beiträge. Bon Leop. DukeS. IX. Allegorie'). I. Philo und die Thalmudiften. Daß die Thalmudiften sowol als Philo reichlich von Allegorie Gebrauch gemacht haben, ist allgemein bekannt. Die beiden unter einander zu vergleichen, wäre nicht nur höchst interessant, es wäre zugleich ein höchst wichtiger Beitrag zur inner» Kulturgeschichte der Inden und zur Geschichte der Allegorie überhaupt. Die Thalmudiften und Philo repräsentiren zwei verschiedene Arten von Bildung, die heute noch — wie damals — ihre Vertreter haben. Die zahlreichen Zweige eines Baumes, sind einst aus einer Wurzel emporgeschossen. Die verschiedenen allegorischen Ideen sind aus einer Idee hervorgekommen. Die Reduktion dieser verschiedeneu Ideen auf die Grundanschauung, welche sie sämmtlich trägt, würde dann den Unterschied der Grundanschauungen selbst zeigen, wenn einer wirklich da sein sollte. Philo — dies mag gleich bemerkt werden — hat allgemeine filosofische Ideen in die Bibel hmeingelegt. Die Thalmudiften haben oft historische Ereignisse — welche, wenn auch den Juden wichtig sind, außerhalb der Filosofie liegen — an Bibellstellen geknüpft. So z. B. legt Philo | die Erzählung von den 4 Strömen (I. B. M. 20, 10) auf

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