Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 20 (17.5.1861)
- Date
- 1861-05-17
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage znm ״Ben Chananja" Ne. 30. Nekrolog. rau M aria Adele (מרימ אדיל ל״ל- Kodak geborne Markus, erlag am 3. Mai 1861 in der Blüthe ihrer Jugend den Nachwehen einer schweren Entbindung. Der allgemein gefühlte und herbe Schmerz that sich bei deren heute 5. Mai (861 stattgefnndeuett Lelchenbegängniß am besten knnd, da trotz der rauhesten Witterung, die ganze hiesige Bevölkerung, jung und alt, gebrechliche Greise, zarte Frauen und Kinder, eine unabsehbare Menge in Sturm- und Regenschauer die tiesbetranerte Schwester zu ihrer ewigen Ruhestätte begleitete. Kein Auge blieb trocken, kein Herz theilsnahmsloö, wenn der Blick der Umstehenden von der Bahre auf den zerknirschten, gebrochenen und leidtragenden Gatten, unseren heißgeliebten Prediger Herrn Rabbiner D1\ I. Kodak ה׳ יאריך יכייר ושגלתי ל hinüberschweifte. Groß waren die Tugenden der Dahingeschiedenen, sowol als streng orthodore Jüdin als auch als treue Lebens gefährtin, es hatte das Herz zum Herzen sich gefunden, und so wie ihr schwergetroffener Gatte durch seine hervorragenden Tugenden, wie auch durch sein seltenes Rednertalent uns in allen Fasen des Lebens aufzurichten weiß, war sie, die heute so sehr beweinte, ein Muster weiblicher Sittsamkeit, Bescheidenheit, Zärtlichkeit und Frömmigkeit. Ach nur kurze Zeit war eS Hr. Di׳. Kobak beschieden die Süßigkeiten des Lebens, die herrlichsten Güter dieses JammerthaleS in vollen Zügen zu schlürfen und zu genießen, denn kaum 1 Jahr ist'S, seitdem er die herrliche Braut heimgeführt, und schon deckt ein Grabeshügel seinen Schatz, sein Eden zu. Herr Prediger und Schul-Direktor Rabb. D1*. Frankfurter ans Bielitz eilte in der uneigennützigsten Weise auf diese Trauerkunde hieher, und hatten wir Gelegenheit diesen außerordentlich begabten Redner das erste Mahl zn hören, die Macht seiner gesprochenen göttlichen Worte, der Situation und den Individualitäten sehr genau angepaßt, entlockte der ganzen andächtigen Versammlung, bei der auch die christliche Konfession stark vertreten war, Thränenströme*. und riß uns zur Bewunderung eines Talentes hin, welches in bescheidener Zurückgezogenheit lebt und doch den größten Zelebritäten der Neuzeit an die Seite sich stellen darf. Dieser Eindruck konnte auch dann nicht verwischt werden, als nach ihm der leidtragende Herr Dr. Kobak (ein bereits in den Gauen Israels sehr wohlklingender Name) das Wort ergriff, und seine Schmerzensschreie, sein Herumwühlen in der eigenen offenen Wunde uns zu Bodeu schmetterten. Noch einmal rufen wir der holden entschlaffenen Schwester zu: ״Friede und Ruhe deiner Asche!" ותעמוד לקץ הימין Audrichau. Der Kultus-Vorstand. Gemeinde- und Nabbinatswesen. 1v. Der Anschluß des ehemaligen Jndenviertels in Prag an die Stadtgemeinde. Mitgcthcilt von Dr. Weltmann. In der Attschlußsrage der Josefstadt an die Hauptgemeiude wird uns folgendes Aktenstück, welches die endliche Entscheidung enthält, mitgetheilt: ״Das hohe k. k. Staatsministerium hat mit Erlaß vom 22. Januar, Z. 627, das zwischen der Stadtgemeinde Prag und der israelitischen Kultusgemeinde daselbst getroffene und in dem Berichte des Magistrates vom 7. Dezember 1860, Nr. 86/1-13, näher bezeichnet Uebereirrkommen in der Anschlußfrage der Josefstadt an die Hauptgemeinde genehmigt, und gestattet, daß dem Wunsche, die Genehmigung dieses Nebereinkommeus in einem förmlichen Regiernngsdekrete anszusprechen und das Uebereinkommen sowol für die Prager Hanptgemeinde als für die isr. Kultnsgemeinde im administrativen Wege als bindendes zu erklären willfahrt werde. Zugleich hat das hohe k. k. Staatsministerium zn bewilligen befunden, daß von der israel. Kultnsgemeinde die Anschlußsteuer nicht nur auf die zur Zeit des faktischen Anschlusses der Jvsefstadt der bestandenen Judengemeinde angehörig gewesenen Israeliten umgelegt, sondern die Konkurrenzpflicht, mit Ausschluß der bereits im Rekurswege davon befreiten israelitischen Individuen, vom Verwaltungsjahre 1861 angefangen auch ans alle jene Israeliten ausgedehnt werde, welche nach erfolgter Vereinigung der Josefstadt mit der Hauptgemeinde in den Verband der letzteren getreten sind, und künftighin bis zur Bezahlung der letzten Rate des Einkaufskapitals in denselben ausgenommen werden. Diesem hohen Ausspruch gemäß werden daher die wechselseitigen Rechte und Verbindlichkeiten zur nnabweislichen Richtschnur nachstehend festgestellt. 1. Das Einkaufskapital, welches nach 8- 4 der Prager prov. Gemeinde-Ordnung vom 27. April 1850 von der Judengemeinde an die Hanptgemeinde Prags z» leisten ist, wird im Sinne des Ausspruches der bestandenen Prager k. k. Kreisregierung vom 22. November 1851, Nr. 15,191 mit 146,818 fl. 567/!ס kr. CM. schreibe Ein Hundert vierzig sechs Tausend acht Hundert achtzehn Gulden 567/10 kr. CM. festgestellt, und die Gemeindevertretung Prags stellt von dem gegen diesen Ausspruch angemeldeten Ministerial- Rekurs ab. 2. Dieses Einkausskapital ist, soweit es nach Abrechnnng dessen 5pCt. Verzinsung vom 1. November 1851 durch die von demselben Zeitpunkte bereits geleistete jährliche Interimsdotativn pr. 12,000 fl. EM. abminderungöweise nicht