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Ben Chananja · 1861-04-27 · 17 (27.4.1861) · p. Seite 156

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
17 (27.4.1861)
Date
1861-04-27
Page
Seite 156 (sequence 10)
Language
German
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lassen, oaß die liberale Presse deS In- und Auslandes in | kräftigen Artikeln unser Recht verfechte. Wir glauben, oaß eö der alliance israclitc in Paris gelingen möchte, durch die respekliven Kabinete die hiesigen Konsulate der Großmächte zu veranlassen, unsere gerechte Sache zu eiupsehleu. Wir bitten ferner um oie Meinung Ew. Hochwürden darüber und überhaupt um guten Rath. Gott segne und erhalte Sie viele Jahre als einen würdigen Vertreter der Iuteresseu Israel'S. Belgrad, den 17. April 1861. Gehorsamste Diener Vorstand der ,isrelitischen Gemeilldc. Folgen die Unterschriften. II. Eingabe des Belgrader isr. Gemeindevorstandes beim Fürsten von Serbien. Euere Durchlaucht! Allergnädigster Herr und Fürst! Der unterthänigst gefertigte ׳Vorstand der hiesigen israelitischen Gemeinde hat in Erfahrung gebracht, daß der hohe LandeS-Senat beschlossen hätte, die den Israeliten dieses Landes gewährte Gleichberechtigung zurückzunehmen, und dieselben in ihr bisheriges Territorium, innerhalb der Schanzen der Stadt zu verweisen. Dieser Beschluß des hohen Landes-Senats hat nnö um so schmerzhafter ergriffen, als noch nicht erkaltet sind die Gebeine jenes großen Fürsten, welcher sowol den Geist der Zeit, als auch die Gerechtigkeit und die Würde des serbischen Volkes würdigend, unlängst den Bekeunern des Mosaischen Glaubens jene Rechte hatte zu Theil kommen lassen, deren sie sich in allen Ländern Europas erfreuen. ES ist nicht unsere Sache hier nachzuforschen über die Beweggründe, welche den hohen Senat zur Fassung eines solchen Beschlusses bewegen konnten, wie auch nicht zu urtheilen über den Werth jenes Arguments, nach welchem die den Israeliten gewährte Gleichberechtigung deöwegen zurückgeuonunen werden müßte, weil sie aus freiem Willen des Landeö-Fürsten ohne vorgehender Zustimmung des Senats erflossen ist. Worauf wir jedoch glauben berechtigt zu sein uns zu berufen, das sind folgende Argumente: a) Die Israeliten Serbiens haben vor der Konstituirung dieses Landes unter der türkischen Botmässigkeit, gleiche Rechte mir den übrigen Serben genossen. b) Sic erfreuten sich derselben Gleichberechtigung auch nach der Konstituirung des Fürstenthumö Serbiens, und zwar durch 2 .ר Jahre der Regierung des Fürsten Milosch. v) 9!ach den bestehenden Verträgen können ausländische Israeliten, sich im Innern dieses Landes etabliren — ist eS Recht, dies den einheimischen isr. Unterthaueu abzusprecheu? (I) Die den Israeliten dieses Landes gewährte Freiheit ihren Handel in Inneren des Landes zu führen, ist von großen Ruhen für das Land selbst, indem sie die Konkurrenz bewerkstelliget und somit dem Landmanne die Gelegenheit bietet, nicht nur seine Bedürfnisse wohlfeiler zu befriedigen, sondern auch seine Produkte mit größerem Vortheile zu verkaufen. 6) Da die Israeliten dieses Landes gleich den Serben, alle Lasten tragen, und sich nie zurückgezogen haben, ihr Hab und Gut, ja selbst ihr Leben für daS Wohl deS Vaterlandes hinzuopfern — ist eS nicht billig, daß sie auch gleiche Rechte mit den übrigen Serben geniesten sollen? f) Alle Völker Europas haben nicht nur aufgehört die Israeliten zu verfolgen, sondern machten sie theilhaft aller bürgerlichen Rechte, einige sogar öffneten ihnen die Thore zu den größten Staatsdiensten. Wir wollen uns hier beschränken auf das Beispiel der Schwesterstadt Agram hinzuweisen, in deren Magistrate sich mehrere Israeliten befinden. Unter solchen Umständen bleibt unö nichts übrig, als uns zu dem Throne Eurer Durchlaucht zu wenden, lind zu bitten: möge Euer Durchlaucht uns in Ihren hohen Schutz nehmen, und anzuordnen geruhen, daß unsere Situation in diesem Lande geregelt, und durch das Gesetz festgestellt werde, damit wir wissen woran uns zu halten, und nicht jede Stunde für unsere Zukunft zittern müssen. Wir setzen unser ganzes Vertrauen in den aufgeklärten Geist Euerer Durchlaucht, und geben uns der Ueberzeugung hin, daß Euere Durchlaucht nicht zulassen werde, daß unser Handel nur ans das Innere der Stadt Belgrad beschränkt bleibe, da dieö den größten Theil unserer ohnedies sehr armen Gemeinde ganz zu Grunde richten, und die>elbe in die weite Welt zerstreuen würde. Wir setzen auch unser Vertrauen in die Großmuth deö hohen Landeö-Senatö und deS serbischen Volkes, und glauben hoffen zu können, daß derselbe sich nicht widersetzen werden, daß den Israeliten Serbiens jene Rechte zu Theil werde, die der Geist der Zeit erfordert, und die man ihnen ohne Verletzung der Würde dieses Landes nicht absprechen könne.

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