Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 17 (27.4.1861)
- Date
- 1861-04-27
- Page
- Seite 149 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2542917-2543023-2543041--2081-2545822- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
149 1) Ist es zweifelhaft, ob der Vater eines der unehelichen Kinder nicht in die Kategorie der verpönten פסולים gehöre, so daß die Regel: ס׳ ראו׳ לחוכזרא angewendet werden müßte. Die Aussage der WeibeSperson selbst ist nicht maßgebend (Kethub. 13, d). 2) Ist aus Eb. Ha-Eser 6, 18 ans den vorliegenden Fall nicht zu schließen, da hier eine förmliche Prostitution stattfand, und der Leumund sogar einen פסול als Vater einer der Kinder bezeichnet (s. Eb. Ha-Ezer 4, 26). 3) Spricht der Worlaut der Thora 3 M. 21, 7 dagegen, indem nach dem einfachen Wortsinne jede Prostituirte זונה genannt wird. Abgesehen von dem vorliegenden speziellen Falle sind hier im allgemeinen folgende Fragen naher zu prüfen: 1) Ist ein נוצרי in unserer Zeit als פסול zu betrachten? 2) Was wird unter זונה im Sinne der Bibel verstanden? 3) Ist die Heiligkeit des Kohen in unserer Zeit in ihrem ganzen Umfange aufrecht zu erhalten? Zn 1. Halte ich die Erklärung für nöthig, daß נוצרי'׳ nicht für פסולי׳ angesehen werden. Hat ja das Pariser Sanhedrin sogar die Mischehe für gestattet erklärt*)! Ich bin aus vielen Gründen entschieden gegen die Schließung von Mischehen; nichtsdestoweniger trage ick Bedenken, einen נוצרי für einen פסול zn erklären, und demselben die Befähigung abzusprechen, in rituellen Dingen ein giltigeS Zeugniß abzulegen. Zu 2. Wer die Kommentatoren zu 3 M. 21, 7 genau prüft und die bezüglichen Bibelstetten zu Rathe zieht (Jos. 2, 1. Nicht. 11, 1. 16, 1. Spr. 6, 26. 7, 10. Jer. 3, 3. Ez. 16, 30. 23, 44), muß sich überzeugen, daß-^die Bibel unter זונה eine Gewohnheitsbuhlerin, nicht aber ein verführtes Mädchen versteht. Zu 3. Hierüber werde ich mich in d. Bl. später auSsprechen. Vorläufig sei mir nur zu bemerken gestattet, daß es kaum zeitgemäß sein dürfte, in unserer Zeit, wo der Kohen keine priesterliche Aufgabe hat, und keine priesterliche Funktionen verrichtet, die Heiligkeit desselben strenge zu behandeln. Der Respekt vor dieser Heiligkeit ist ganz aus dem Bewußtsein des Volkes geschwunden; in manchen Gemeinden ist d. Koh. selbst mit Zustimmung der Orthodorie das Prärogativ beim ״Aufrufen" entzogen worden. Wir haben so viele Observanzen, die mit dem heil. Lande, mit dem Tempel und Opferkultns in Verbindung stehen, fallen lassen; warum sollte die Heiligkeit des Kohen selbst dort für unantastbar gelten, wo dieselbe auf die ehelichen Verhältnisse so störend einwirkt? Mögen sich die gelehrten Mitarbeiter des B. Chan, hierüber aussprechen, aber nicht unterlassen, den thalmudischen Standpunkt dabei zu Rathe zu ziehen **). Trier. Oberrabb. I. Kahn. *) Dies ist ein Jrrthum; es heifit in den Tekanot (Paris 1812) wörtlich: ואע״ם שהוא מן הנמנע שיהיו קרושי חופס׳ בהם (S. 27). Hierauf hat, wenn ich mich recht erinnere, schon vr. Beer im ״Orient" aiifuicrffam gemacht. Red. **) Ohne nnsern gelehrten Mitarbeitern vorgreifen zu wollen, Das IKMn der.Kcttjufia. Bon Oberrab. Faffel. Die Kethuba ist ohne Zweifel ein alter Brauch (Min- Hag) Jsrael'S. Ihre Fassung stammet auS dem Alterthnme; sie ist in allen jüd. Gem. verbreitet. Sogar bei den Karaiten ist sie (in hebr. Spr.) einheimisch. Die gänzliche Abschaffung ist nach meinem Dafürhalten nicht zu rechtfertigen. Gegen das Vorlesen derselben sprechen jedoch zwei Bedenken: 1. Da die Ket. keine juridische Kraft hat, wozu wird dieselbe öffentlich verkündet? 2. Die Höhe des Heiratöguteö wird in allen Ketubot in gleicher Weise angegeben, weil eben die Aktenstücke juridisch keine Geltung haben. Daö Vorlesen ist aber eine offenkundige Lüge!! In neuester Zeit ist die Vorlesung der Kethuba in einer Landessprache vorgeschlagen worden, was ich aber geradezu für lächerlich erklären muß. Zu der Vorlesung der wirklichen Ehepakten werden wol die allerwenigsten Familien ihre Einwilligung geben. Durch die Verlesung der gewöhnlichen Ket. in einer verständlichen Landessprache würde nur jeder Anwesende überzeugt werden, daß das Vorgelesene eine Unwahrheit enthalte. Auch glaube ich nicht, daß die Weihe des Trauungsaktes dadurch gehoben wurde. Ich habe daher die in d. Bl. bereits erwähnte, bei den ital. Juden übliche Einrichtung getroffen, daß die Ket. nicht verlesen, sondern der Braut vom Bräutigame überreicht werde. Bei der Uebergabe spricht letzterer הי לך כתובתך דחזי לך : . . . . worin keine Unwahrheit enthalten ist. Die Ket. spricht nämlich in ihrer herkömml. Fassung eine dreifache Verbindlichkeit aus, und zwar in Betreff des Heiratsgutes (נרוניא), der Morgengabe (כתובה) und der Widerlage (תוספת). Was nun daö Heiratsgut betrifft, so hat die Ket. keine Rechtskraft, wohl aber hat sie dies rücksichtlich der Morgengabe, denn כתובה ist ja תנאי ב׳׳ר. Bezüglich deö Heiratsgutes und der Widerlage enthält die Ket. fast bei jedem Brautpaare eine Unwahrheit, nicht aber bezüglich der Morgengabe; denn diese ist ja wirklich für jede Jungfrau wie für jede Nichtjungfrau gleich, so daß daö רהזי לך der vollen Wahrheit entspricht*). Die Unterbregestatten wir uns nur die Bemerkung, daß die Kohen-Heiligkeit vom thalmudischen Standpunkte wvl kaum suspendirt werden könne, daß aber andererseits die fragliche Heiligkeit selbst von sehr rigorosen Rabbinen nicht eben hoch gehalten wird, und zwar aus genealogischen Gründen.- כתנים בזמן הזה אינן אלא ספק כהנים שאין לרם ספר היחס s. hier. Jam schel Schel. Chul. 10. 4. Der Gegenstand wird auch in verschiedenen Rechtsgutachten ventilirt, die uns in diesem Augenblicke nicht zur Hand sind. Aber selbst von rationellem Standpunkte that R. Jakob Tam schon im 12. Jahrh. den merkwürdigen Ausspruch: אין קדושה בזמן הזה רקיי״לבנריהם עליהם קרושה עליהם ואי לא לא (Hagg. Mard. Gilt. 461. T. Zahab zn O. (Sh. 128, 39), ein Ansspruch, der durch die Distinktionen, denen er unterzogen wurde, seine Bedeutsamkeit verlor. Red. *) Unser gelehrter und verehrter Freund wird wol zugeben, daß seine Deduktion, konsequent durchgeführt, auch gegen die Abfassung der Ket. spricht, die Abfassung ist mithin eine Akkomodation, wir es die