Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 14 (5.4.1861)
- Date
- 1861-04-05
- Page
- Seite 120 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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120 Der Kaiser bemerkte auf diesen Antrag eigenhändig: ״Müßt man es vor allen theologice, sodann politice «nd letzlich cameraliter überlegen an liccat an deceat et an cxpcdiat.“ Leopoldt". Die österreichischen und mährischen Landesstände besürwortetcn ebenfalls die Wiederaufnahme der Juden, die sich anheischig machten eine gewisse Summe zu bezahlen. Der Reichshofrath erstattet daher dem Kaiser folgenden Bericht und dringt ans Beschleunigung, weil die Juden sich sonst anderswohin wenden möchten. Der Bericht lautet: Ewere Mayestät; A l l e r g n ä d i g st e r Herr! Ew. k. Mayestät tragen allcrgnädigst wissenschafft waß maßen zu dem bevorstchent Neldzug thcilö auch zu gegenwcrtigcr Raiß fast in die 400000 fl. anticipirt und dargegen die allerhöchste mitl, welche bishero zu Ew. k. Mayestät Taffel reseruirt gewessen, nemblichen daß allhiege Salz und Deputirtambt in Böheimb versetzt und die wiederbezahlnng auf das negst eingchentc Jahr verschrieben werden müssen, da man anderst etwas anfbringcn wollen. Indent nun eine Jahres Zeit bald herumbläufft, ist auf die Wiederbezahlung nicht vnbillig zeitlich zu gedenkhen, welche der Hoffcammer aus dem Verschriebenen Mitteln zu laistcn fast vnmüglich fallen würde in sonderbahrer Consideration wan auf daß nagst eingehende Jahr die Militia die Landtagsbewilligung (wie dann duranto bello nichts anders zu hoffen) wiedernmb erhaurirt und zur freyen Disposition nichts vbrig verblieben, auch aus dem Dcpntirten und Salzambt zu derHoffstatt nicht applieirt werden solle, wüste man nicht wie die Kuchl vnd Keller unterhalten; zu geschweigen d. quartalisteu bezahlt u. sonsten d. Decor einer Kayserl Hoffstatt konservirt werden könnte. Wolle ma:. dann denen Ereditoren die schuldige bezahlung vorenthalten, so währe der Eredit auf einmahl verloren vnd würde man sich in dem eußerften nvthfal vnd bedürftigkeit nirgeutö ein Hülff zu gctrösten haben. Dannenhero gleich anfangs die gehvrsambste erinnerung geschehen auf alle weiß und weg ertraordinari Mitl zu suchen, wordurch die auticipation hiudan gefertigt vnd die Aembter zeitlich literirt werden möchten. Wann dieses geschicht so wird man nicht allein mit Versehnng den Hoffstatt leichter forthkommen sondern auch da widerumb eine Vnuersehene Noth sich eraignen solle, mit neuen Anlicipationen besser aufkommen können, da mau sonst in widrig fahl allenthalben zu boden liegen müssen die ertraordinari mitl aber sonderlich die von einer importanz vnd die etwas ausgeben seind intor rara contigentia zu zählen vnd nicht leicht zu findten auch selten ohne große mühe und verlierung viller Zeit zu erheben, wormit bev jetzigen roniuncturen wenig geholffen währe, dahero die Hoffeammcr daß von den Inden geschehene Offertum gleichsamb für ein sonderbahres Glückt) geschätzt vnd selbiges keineswegs aus handten zu lassen vermaint auch annoch für die größte Eameral-Vnwirthschaft hielte, da man sich dessen bei gegenwärttigem großen geltinangel vnd da keine apparenz zu einen: andern ergäbige» mitl verhandt nicht bedienen wolte. Ew. k. Mayestät haben vnlängst gnädigst dafür ge halten, daß dieses werk theologice, politice und cameraliter vbcrlegt werden solle, darauff die Hoffcammer nicht unterlassen, vornehme theologos zu consultiren, welche vermeinen, daß ein ieder Potentat oder Landesfürst illaesa eonscientia die Juden toleriren vnd die ansgeschafftcn revociren könne, sonderlich wann es ihm und seinem Landt zu Nutzen geraicht. Idationo politci hat man eine Eons, gesucht iedoch nit dazu gelangen können, zumahlen thailö verinainen wall man den schaden betrachtet, welcher durch außschaffung der Juden geschehen und was durch die widereinlassnng dem landt genuzt, auch sonderl. durch daS gethane Offertum dem gemainen Wesen geholfen wirdt, daß gar keine quostio oder ratio dnditandi sein könne die Juden wieder hereinzulassen. Die Verenderung der resolution legt nichts in Weg, zumahlen eines Regenten scopq prinmriuq ist seiner Ländtcr vnd vnterthanen Nutzen zu befördern und was denselben schädlich zu sein befundten wird zu endtern. Bcuorab da dießfalls die neue resolution nicht motu proprio sondern auf anhalten der österreichcr vnd mähr. Landständt ergehen thätte auf welche eine größere reflection als etwa privat Personen zu machen. Waß daö Camerale betrifft ist darüber bereits anregung geschehen, was vor ein Nuzcn derzeit darmit geschafft werden könnte. Es ist ganz notorium wie sehr die Ländter erschöpfft vnd die Camermitl onorirt sein, daß also sehr schwer fallen würde einen solchen ansehentlichen Beytrag zuuerwerffen und dargegen die armen Vnterthanen desto mehrere zu benutzen. Dabey auch dieses zu beobachten, daß dem Verlauth nach die Juden in Jtalia, zu Frankfurth auch anderer Orthen In und außer des Reichs ein geltbeytrag (ohne dessen die aus Oesterreich verdribeneu wenig :vürdt praestireu können) thun wolten, welche durch langes aufhalten Ihre mainung leichtlich ändtern, als dieses mitl gar entgehen möchte zu dem auch diesem Landt durch schleinige resolution eine groß gnadt geschehen thätte, indem sonsten die lährstehente Inden- Häuser nach und nach einfallen vnd den Schaden größer machen wurden. Welchem nach die Hoffkamer dafür hielte Ew. k. Mayestät möchten sich noch vor dero abraiß von hier hierüber gnädigst resolviren, damit in ver abwesenheit wegen des quantipecuniaru vnd desselben erlag wie auch wegm der Anzahl der Juden so nacher Wien kommen, wo selbige lvohnen sollen, vnd was deine sonsteö anhängig trac-