Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 9 (1.3.1861)
- Date
- 1861-03-01
- Page
- Seite 75 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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75 foctu munito“ (Plin. H. N. 15, 24). — Die Festlichkeiten der Hochzeit dauern nach der Gemara (Ketnboth 7. a) sieben Tage, bei den Persern hingegen währen dieselben 10 Tage (f. Chardin 1. S. 399). — Von einer feierlichen Verschleierung oder Kopfbedeckung der Braut ist im Thalmud keine Rede, wenn cs auch unzweifelhaft ist, daß verheiratctc Frauen ihr Haupthaar nicht mehr frei tragen durften. Daö räthselhafte הינומא (Ketnboth 15. b.) wäre ich geneigt — wenn es schon erlaubt ist von der schwankenden Erklärung der Gemara abzugehen, wie dies auch R. Ehananel lhut (s. Arnch s. o.) — für Ilymeneus, Hochzeitslied zu Hallen. ES ist nicht unwahrscheinlich, daß beim Einzüge der jungfräulichen Braut besondere Hochzeitslieder abgesuugen wurden, die in gewissen Fällen, eben so gut wie daS aufgelöste Haar der gerichtlichen Beweisführung dienen konnten. Zu den alerandrinischen Juden scheint etwas von der spartanischen Sitte gekommen sein, nach welcher die Braut vvm Bräutigam gewaltsam entführt werden mußte (Weiss. Evstk. S. 742), daher eö auch zuweilen Vorkommen konnte, daß ein ganz unberechtigter sich in daS Entführungsgeschäft mischte und dem Bräutigam daö Nachsehen ließ: so daß bei der Abfassung eines jeden Ehevertrags auf einen solchen möglichen Fall Rücksicht genommen werden mußte (Baba meziah 104. a). 2. In nachthalmudischer Zeit. Gewiß ist es, daß noch mehrere Jahrhunderte nach dem Abschlüße des Thalmud Verlobung und Hochzeit נישואין und אירוסין durch einen bedeutenden Zeitraum von einander geschieden waren. R. Ascher in seinen Response» (s. Beth Joses E. H. 66) eifert gegen den Mißbrauch einiger Ortschäften in welchen eö geduldet wurde, daß Braut und Bräutigam gleich nach der Verlobung in engster Vertraulichkeit zusammen lebten. Nach und nach machte sich jedoch daS Streben bemerklich, durch die Vereinigung beider Akte der Verlobung und der Heimführung (הסר und קידושין) dem Zeremoniell der Eheschließung eine größere Oeffentlichkeit und eine höhere Würde zu geben (s. Tor E. H. 62 und Beth Josef das. auch Schulchan Aruch 34). — Natürlich konnte in diesem Falle daö Brautgemach (Thalamus) nicht mehr als חסה dienen, es mußte vielmehr dieser Name auf ein Zelt übertragen werden, das nicht nur für Braut und Bräutigam sondern auch für die Zeugen, Anverwandten und Hochzeitsgäste Raum hatte. Hier verlobte sich der Bräutigam die Braut mit Darreichung deö Verlobungsgeschenkeö, nach vorhergegangener Eulogie (ברכה האירוסין), mit der Benediktivu zum Kelche (כרכה היין). Sodann wurde als Zwischenakt der schon vorbereitete Ehevertrag verlesen und sofort folgte auch die letzte Zeremonie der Eheschließung in der Rezitirnng der sieben Eulogien, mit dem zweiten Kelche (s. Rama E. H. 55. 1). — An der Stelle der früher« Verlobung אירוס trat nun, um nicht mit der Thüre in's Haus zu fallen, die vorläufige Verabredung (שידוכי׳-, womit Mann und Weib, oder die beiderseitigen Eltern erklärten, nach einem bestimmten Zeiträume das eheliche Bündniß schließen zu wollen, und über den Inhalt des EhevertragS sich einigten, wobei für den Fall eines Rücktrittes der schuldige Theil mit einer bestimmten Geldstrafe belegt wurde (fi E. H. 50. 6. und Eh. M. 207. 16). — Als Verlobungögeschenk wurde auch bald nur der Trauring verwendet (E. H. 27. 1. Rama nach den Tik. Sobar). — Zugleich wurde eS auch Sitte die Leitung des TraunngSaktes dem Rabbiner zu übertragen. In den Response» Jsserleinö lgest. 1452; 8. 126) wird die Einsegnung der Ehen als eine Funktion des Rabbiners bezeichnet. — Anstatt der ehemaligen Kronen, Rosen- oder Myrtenkränze kamen in Spanien Kränze von Olivenzweigen in Anwendung, daS bittere Oelblatt sollte an die Trauer um Jerusalem erinnern; an andern Orten wurde das Haupt der Brautleute mit schwarzen Tüchern umwunden (s. Tor E. H. 65. Beth Josef daselbst). — Hingegen wurde die Anordnung des Thalmud, daö Haupt des Bräutigams mit Asche zu bestreuen, nicht souderlich beobachtet. Als Grund dieser Vernachlässigung wird von Kolbo (Beth. I. a. a. O.) angegeben, weil daö Gebot der Fylakterien, welche nach thalmudischcr Deutung unter סאר zu verstehen sind, vom Volke doch auch nicht streng gehalten werde, also daS אסר תהה סאר als Umkehrung des Profetischen׳ Ausspruches (Jesaj. 61. 3) ohnehin nicht zu erzielen wäre. — Wurde früher beim Hochzeitömahke ein Gefäß zerbrochen, so zerbricht jetzt der Bräutigam das Glas, in welchem dem Brautpaare der eingesegnete Wein gereicht wurde (Beth I. a. a. O. Rama E. H. 65. 3). — Auch daö Anöwerfen von Nüssen und Weizenkörnern beim Zuge deö Brautpaars bleibt noch immer in Hebung (Orach Ehajim 171. 5): oder eö werden sogar Weizenkörner über Braut und Bräutigam, unter dem Tranhimmel, geworfen, als glückliche Vorbedeutung, mit Anspielung auf den Verö: (Psalm. 147. 14. s. Rokeach §. 352). ES wurde ferner Salz auf daö Brautpaar geworfen, als Anspielung auf den unzerstörbaren Bund (Levit. 2. 13). — Auch der Myrte wurde noch an manchen Orten eine Stelle im Trauungszeremoniell gegönnt, und man ließ die Eulogie derselden derjenigen des Kelches folgen (s. Tor E. H. 42). In Deutschland werden Braut und Bräutigam, während der Rezitirnng der Eulogien, mit einem Tuche oder Talith bedeckt, etwa zum Zeichen daß sie zusammen gehören *) Angedeutet ist dieses Vcrhältniß allerdings schon in der Gemara (Kidnschin 12. b.) und sonst.