Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 7 (15.2.1861)
- Date
- 1861-02-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Beilage zum ״Ben Ehananja" Nr. 7 M MgilrisllM Jlfniuftipicn imii Die 3nl»pn. III. er kennt in Ungarn nicht die Namen Falk und R e- 111en»t? — Jener, ein geistvoller und gewandter Publizist, tragt seit einem Jahrzehent im 68?״ti Naplö“ Variationen über ein Thema vor, die ebenso beliebt sind, wie das nationale Thema selbst. Dieser, ein wohlgeübter und ansprechender Violinspieler, trat nach seiner Rückkunft aus dem Anslande in der voroktoberlichen Zeit in vielen Städten Ungarn's mit Leitartikeln auf, die auch das Publikum anzogcn, welches sich sonst nicht viel mit politischem Naisonnement beschäftiget. Beide, Falk und Remünpi, sind ihrer Abstammullg nach Juden, und erfterer bat vor Kurzen! im 1״'. X." (Nr. 25) zu Gunsten seiner Stamm- und ehcmaligen Glaubensgenossen eine Lanze gebrochen. Er erkennet freudig die Gründe an, welche für die bürgerliche Gleichstellung der Inden angeführt werden, und sieht es als Aufgäbe des nächsten Landtages an, all diejenigen Gesetze zu modifiziren, oder abzuschaffen, welche mit dem Zeitgeiste nicht mehr in Uebereinftimmung zu bringen sind. Diese Aenßernngen brachte das ״?. N.“ einige Tage nach der Interpellation, welche wir uns in der Beil, zu Nr. 3. d. Bl. an dasselbe zu richten erlaubten. Doch knüpft Hr. Di. Falk seine Betrachtung nicht an unsere Jnterpellation, sondern an einen Beschluß des KomitatSausschnsseS zu Stuhlweißenburg. ״Es wird wieder", dies sind seine Worte, ״in der ausländischen Presse ein großer Lärm gegen uns sein! TaS Gesuch der Lovasberünper Israeliten um die Wahlbefähigung har das Stnhlweißenbnrger Komitat zurückgewiesen, zugleich aber protokollariter ausgesprochen, daß die Verhandlung der Jndenfrage zu den ersten Aufgaben des nächsten Landtags gehören wird." ״Wir erinnern uns sehr gut des Sturmes, welcher sich nach der Konferenz — in Folge der Rede des Grafen Barkoczv — in der ausländischen Presse erhob. Siehe, hieß es, so sind die sogenannten ungarischen Liberalen beschaffen; während sie unaufhörlich von Freiheit und Rechtsgleichheit reden, steht ihre Anschauung noch so tief, daß sie die Ans- Übung der bürgerlichen und politischen Rechte an das Glanbensbekenntniß knüpfen, und in dieser Rücksicht von einem konservativen Grafen überflügelt werden." Hr. Falk findet diese Vorwürfe, so entschieden er auch für die Emanzipation der Juden stimmt, ganz nngegründet. ״Die Haltung des S t u b l w e i ß e n b n r g e r K o m i k a t e s ." lagt er, ״ist vollkommen korrekt, und der Ausschuß hätte nicht anders handeln k ö n n e n , a l ö e r wirklich gehandelt hat. Böswillige werden seinen Beschlnß natürlich verdrehen, und das Komitat als ein inhumanes und reaktionäres bezeichnen; dieser Vorwurf wird aber auf eine glänzende Weise durch den Umstand widerlegt, daß der Ausschuß daö Verlangen der Israeliten nicht nur nicht verdammte, sondern geradezu der Aufmerksamkeit des Landtages empfahl, er allein wollte aber das Recht des Landtages nicht usurpiren, er wollte nicht über einen Gegenstand entscheiden, welcher in den Kreis der Gesetzgebung gehört. Glücklicherweise können wir nnS ans einen analogen Fall berufen, welcher die Gesetzlichkeit des Stnhlweißenbnrger Beschlusses in's klarste Licht stellt. ES ist nämlich bekannt, daß das Gesetz von 1838 die Kenntniß der ungarischen Sprache zur Bedingung der passiven Wahl macht. Auch das ist bekannt, — und Baron Jos. EötvöS hat bei der Grauer Konferenz diese Denkweise der liberalen Partei mit energischen Worten ansgedrückt — daß die Liberalen diese Bedingung nicht für zeitgemäß halten, und auf alle Weise streben werden, daß dieselbe ans gesetzlich e m Wege modifizirt werde. Unsere Partei hat die geschwifterliche Eintracht mit den Nationalitäten auf ihre Fahne gesetzt; es kommt ihr nicht in den Sinn, die politischen Rechte für daS Geschlecht der Ungarn zu monopolisiren, und dennoch war es die liberale Partei, welche sich laut gegen die Regierung anssprach, als dieselbe jene Bedingung aufhob. Etwa der Sache selbst wegen? Wahrlich nicht! Allein die erste, über Alles gehende Rücksicht ist die Heiligkeit und Unverletzlichkeit des Gesetzes, die Aufrecht- Haltung des Prinzips, daß Gesetze, die auf konstitutionellem Wege gegeben wurden, bis auf das kleinste Pünktchen ihre Giltigkeit behalten müssen, solange sie nicht auf konstitutivnellem Wege modifizirt werden." So weit Hr. Falk. Derselbe wird uns aber hoffentlich keiner Böswilligkeit zeihen, wenn wir es ihm gegenüber unumwunden aussprechen, daß sein Naisonnement auf ungarischem Standpunkte durchaus nicht stichhaltig ist. Hr. Dr. Falk beruft sich auf die Sprachfrage. Er weiß aber ohne Zweifel, daß die auf konstitutionellem Wege gegebenen Gesetze die ungarische Sprache nicht nur für den Landtag, sondern auch für die Komitate, als alleinige Be-