Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 7 (15.2.1861)
- Date
- 1861-02-15
- Page
- Seite 56 (sequence 4)
- Language
- German
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wen 11110 Waisen ihrer Amtsgenossen nach Möglichkeit zu unterstützen. Wohl konitte dieses den ganze» jüdisch-ungarischen Lehrstand so ehrende Unternehmen wegen der plötzlich eingetretenen politischen Verhältnisse bis jetzt noch nicht realisirt werden. Sollte sich aber der freundliche Genius der Brüderlichkeir und Humanität, dem jenes Institut seinen Impuls verdankte, einer unvorhergesehenen Verzögerung wegen in einen Dämon deS Hasses und der Zwietracht verwandeln? Sollte sich nun das kaum geschlungene Baud der Eintracht und Kollegialität wieder lange oder wol gar für immer lösen und wir von bleuem der unserem Wirken so feindlichen Mißachtung anheiinfallen? Oder wollen wir vielleicht gar als Lehrer und noch dazu als jüdische Lehrer, (die Inden nmer den Inden,, die Intoleranz, diesen Krebsschaden jeder gedeihlichen Entwickelung zum Wahlsprnche unserer Bestrebungen machen, wir, die wir als Inden und als Lehrer nnS die Toleranz so schwer errungen habend Wollen wir die so mühselig bestellte Saat uns selbst gegenseitig verniebte>!? Wir glauben der Gesinnung einer großen Mehrzahl unserer werten AmtSgenossen den entsprechenden Ausdruck zu geben, wenn wir hiermit öffentlich erklären, daß wir jüdischen Lehrer in Ungarn gegenseitig ohne Unterschied der Nationalität die verdiente Anerkennung, die nnS ohnedies nur allzuoft vorenthalten wird, auch ferner nicht versagen »vollen, daß ,vir von dem innigsten Wunsche beseelt sind, auch künftighin gemeinsam und in Frieden für das Wohl der nnS anvertrauten Jugend zu wirken, damit nnS die Achtung der Gemeinden, die wir durch unser Streben errungen, auch fortan als dankenswerter Lohn verbleibe, und daß wir jede Polemik, wie die eben berührte, als den Interessen und der Würde unseres Standes entgegen, auf daS Entschiedenste zurückweisen. Gemeind?- und Rabbinatswesen. m. Die Folgen der Freizügigkeit in Mähren. Bon Oe. Siischnl!. ES ist Ihren Lesern bekannt, w:S daS Ministerium für die Kultnögemeinden Mährens verfügte, und waS den jüdischen Gemeinden nicht wenig Skrupei und Verlegenheit bereiter. Für jeden auS einer der anerkannten israelitischen Kultusgemeinden in Mähren in eine andere Gemeinde bereits übersiedelteu oder künftig zu übersiedelnden Israeliten, welcher die politische Inständigkeit zu der Gemeinde feines neuen Aufenthaltes, und die Aufnahme in einen neuen KultuSverband ordnungsmäßig erwirkt hat, erlischt die BeilragSpsticht zu den KultnSauslagen feiner bisherigen Iuständigkeilgeineinde mit dem Zeitpunkte, als er die erwirkte neue politische Zuständigkeit und Aufnahme in einen neuen Kultusverband bei der bisherigen Knltusgemeinde nachgewiesen hat. Diese Verfügung führt viele Gemeinden der Auflösung nahe. DaS sind aber die Folgen der zweideutigen und nuvollkommenen Statute. Das hohe k. k. Ministeriuni sagt in diesem Erlasse von! 7. Nov. v. I. Z. 12071 mit Recht, daß die provisorischen Bestimmungen wegen Deckung der Kultusbedürfltiffc der israelitischen Religigionögemeinden in ihrer dermaligen Fassung und Nebeneinanderstellung Anlaß zu verschiedcner Auslegung und in einzelnen Fällen zur ungebührlicher Belastung gegeben haben. Es müßen Gemeinden ihre abwesenden EultuS-Mitglieder unbarmherzig besteuert, und in der Deutung dieser so unvollkommetten und nicht im Geiste der Zeit auSgearbeiteten Bestimmungen Zuflucht gefunden haben. Die Folge davon ist dieser ministerille Erlaß, und mit vieler Genngthnung werden die zahlreichen von den Gemeinden abwesenden Mitglieder denselben valct sag eit, und die erste Frage der Gemara anfangs Kiduschin ,vird schwer aus der Gebaruitg lasten. Wir bemerken aber seit dem Erscheinen dieses Erlasses einen eigenen Uebelstand: daß nämlieh die Dorfbewohner die seit der gestatteten Freizügigkeit ein großes Kontigent isr. Familien auszuweisen haben, mit den Kultnögemeinden anktioniren: welckw sie nämlich um einen billiger» Preis aufnimmt, der,vollen sie angehören. Und da die Lossagung und Inkorporirnng freisteht, so werden sich die Gemeinden ans ״Handel und Wandel" ihrer in den Dörfern wohnenden Angehörigen gefaßt machen müssen In Ungarn, wo die Freizügigkeit auch vor dem Jahre 1848 unbeschränkt für die jüdischen Bewohner war, sind solche Uebelstände nicht vorgekommen. In Ware« entnstand ein Streit vor 22 Jahren ,;wischen der Gemeinde und den Bewohnern der umliegenden Dörfer wegen der zu leistenden KultnSstener: letztere behaupteten den Kultusverband nicht weiter benützen zu könueu, als daß sie höchstens am Neujahrsllnd Versah nungStage im Golleshause der Gemeinde beten, übrigens aber weder den Vorbeter, noch den Rabbinen, noch sonst ein Gemeindeinstitut in Anspruch nehmen. Mit ,velchem Rechte, sagten sie, könne man von ihnen einen solchen Kultusbeitrag wie von einem in der Gemeinde Lebenden verlangen? Die Gemeinde dagegen replizirte, daß sie, die Dorfbewohner, nicht nur so ^iel wie die in der Gemeinde wohnenden, sondern noch mehr zu leisten hätten, da diese auch indirekte Beiträge liefern (zu den Büchsensamm lungen, zu den Ehebrvt, vom Schlachten n. a. m.) von denen jene daS ganze Jahr nichts wissen. Reden und Ant- ,vorten, die in Mähren ihr Echo haben, und die nunmehr bedeutend in die Wagschale der Gemeinde-Gebahrung fallen werden. Der Rabbiner zu Waren wandte sich an Moses Soser. Dieser HeroS deS ThalmndiSmns entscheidet nach vorhergegangener thalmudischer Beweisführung für die Geineinde. Die KultuSgemeinde, sagt er, beruht auf einem GesellschaftSvertrag, der nicht aufgehoben werde» kann. Die Svnagoge, sagt er, steht vor euch da, kommt und betet da rin Tag für Tag, ,ver wehrt eS euch? der Rabbiner ist da vor euch, komint uud fraget ihn, er wird euch entschciden, die Schächter sind da, verfügt über sie. Jedoch meint er, mehr als die in der Gem. Wohnenden zahlen, darf man die Beivohnee nicht besteuern. Diejenigen aber, die sich der Gemeinde niemals anschloßen, darf diese keineswegs besten ein. (Ehaiam soser, Orach. Ehajim 180). Wenn wenigstens diese thalmudisch legislatorische Maßregel zur Geltung ge bracht werden würde, so wäre der Bestand vieler Gemein, den nicht so gefährdet.