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Ben Chananja · 1860-02-08 · 6 (8.2.1860) · p. Seite 51

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Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
6 (8.2.1860)
Date
1860-02-08
Page
Seite 51 (sequence 7)
Language
German
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51 Widerspruche mit 2. Sam. 15, 29. Wahrscheinlich aber war Zadok der Hohepriester, da er nach 1. Ehr. 24, 3. als Abkömmling des Elcazar, darauf ein Recht hatte. — S. 53. Anm. 2. Simri, der nur sieben Tage, und Schallum, der einen Monat regierte, sind nicht als Dynafticu zn rechnen. Gittin 88, a. werden gleichfalls nur sieben Dynastien angenommen, und mit Zugrundelegung dieser richtigen Annahme zn Jcrem. 15, 9. eine wahrhaft klassische Erklärung gegeben. - S. 61. Daß Nchabs an Naboth begangene Schandthat vor dessen Siege über Aram erzählt wird, ist gegen die biblische Ordnung und Gerechtigkeit. Nach dem Texte war er zwar vor der Schandthat Sieger, nach derselbcn aber ereilte ihn die Strafe Gottes. — S. 71. ״Das Volt, das trotz aller Verführung durch seine Könige dennoch die Profcten Gottes ehrte." Diese richtige Behauptung steht mit S. 68, wo gesagt wird, daß das Volk in den Profcten nur Gcheimkünstlcr sah, im Widerspruch. S. 77. Die Emeudatiou in Anm. 3. ist vortrefflich, und dürfte, da sie nur Namens- und nicht Sinnesänderung ist, zumal in der Chronik statthast sein. Vergl. רשבם l. B. M. 36, 12. — S. 79. Anm. 2. Chr. 20, 37. scheint dagegen zu sein. — S. 82. den 2. Chr. 21, 12. erwähnten Brief des Profcten Eliah an Jehoram vermissen wir ungern, weil er insofernc bezeichnend ist, daß die Profctcn in Israel auch ihr Augenmerk auf das Reich Juda richteten. — S. 102. Bei Amon sollte es anstatt zwölfzweijähriger Regierung heißen, was nur Druckfehler ist. — S. 104. Nach Jerem. 5. und nach S. 109. Anm. wäre das Reich Juda ja von den Skythen heimgesucht worden. — S. 129. Nach Jcrem. 29,7. ist Zidkijah auch geblendet worden. — S. 156. Anm. Mit dieser Nchcmjah gemachten Snpposition, daß der ganze Vortrag nur ein Akt sogenannter Staatsklugheit gewesen sei, können wir uns nicht einvcrstandrn erklären. Auch ist die Schwierigkeit nicht so erheblich, die der He. Vers, darin findet, daß sich die Ernlantcn auf die Ausübung des göttllchen Gesetzes durch einen Vertrag verbindlich machten. Wir haben mehrere Analogien, daß bei einer allgemeinen Rcgcnerirnng des religiösen Volksbcwußtseinö ein feierlicher, erneuerter Vertrag stattgefnuden hat, in früher» Zeiten dnrch ein Opferbündniß — כרת ברית —: was bei den Ernlantcn, bei denen wahrscheinlich die alte jüdische Weise Bündnisse zu schließen, einer dokumentarischen Platz gemacht hatte, durch einen schriftlichen Vertrag geschah. Vergl. Jos. 24, 14, 15, 25, wo in gleicher Weise die Verbindlichkeit der mosaischen Gesetze in Frage gestellt und einem Volksbeschlusse unterworfen wird. Bcrgl. ferner: 1. K. 18; 2 K. 23, 3. : 2 Chr. 23, 16; 29, 10; 34, 31.; Jcrem. 34, 8, 15, 18, 19. Daß Esra den Vertrag nicht mitunterschrieben — was auch Jost, Gcsch. d. Judenthums. 1. Th. S. 36. nrgirt — geschah, »ach unserer Meinung darum, weil bei jedem Vcrtrage beide Theile: der pftichtgebende und pflichtuehmeudc, vertreten sein müssen, d. h. es mußte auch einer die Stelle GoticS vertreten, der die Verpflichtung auf sein Gesetz übernommen, und dieser Theil war Esra. Desgleichen hat Moses Erod. 24, 8. nur das Volk mit dem Bundesblnt besprengt, nicht aber sich, weil er die Stelle Gottes beim geschiossenen Bündnisse übernahm. In diesem Sinne ist auch 2 Chr. 23, 16. zn verstehen, dass der Priester Jehojada das Bündnis; schloß zwischen sich — als dem einen — und zwischen Volk und König — als dem andern Theile. — S. 158. Nach Esra 10, 11, 19. hat es ja den Anschein, daß auf die Trennung der heidnischen Frauen gedrungen worden sei. — S. 160. Warm» סיג nicht tu der gemcinüblichen Bedeutung genommen wird, ist nicht abznsehen. — S. 169. Warum nicht deö Esther-Fastens erwähnt? — S. 171. Anm. Statt des ״Bruders Jobjadas״ ist des ״Sohnes Johjadas״ zu lesen. Vergl. Nchemj. 13,28. — S. 179. Warum ist bei der Erklärnug des 2>1ft קבלו nicht auch d i e angeführt, daß cs die Empfänger der mündlichen Tradition bedeute? — S 208. ״Die Rechtspflege übertrug er, wie cs vor Pompejuö war, dem Synhcdrion." Dies steht im Widerspruch mit 207., wo es heißt, daß PompejuS die eigene Verfassung gelassen habe. Nach Jos. 14, 10. hat Gabinus die Macht des Syuhcdrion getheilt und fünf GcrichtSbe- Hörden eingesetzt. — S. 216. In der Zeichnung der Peruschim und der ihnen eigenthümlichcn religiösen Anschauungsweise hätte der Hr. Vers. Gr. 3. 92. folgen sollen. — S. 221. ״Das Synhedrion hielt täglich Sitzungen"; jedoch mit Ausnahme der Sabbat- und Festtage. — S. 223. ״Hiedurch wurde die Tradition das eigentliche Wesen des formetlen Judenthums." Dieser Satz ist unverständlich, wenn nicht unter ״Wesen": Bedingung zu verstehen ist. Auch ist der Ausdruck formetlen JndenthnmS nicht sehr zu billigen. — S. 230. ״Das Buch — die Chronik — erscheint unvollendet, gleichsam abgerissen." — Warum nicht, nach Zunz G. V., daß Esra die Fortsetzung der Chronik sei? — S. 252. R. Eliczer B. Asarja hat nicht jede dritte, sondern jede vierte Woche den Vorsitz geführt. — S. 253. daß R. Gamliel die 18 Segenssprüchc erst a b f a s s c n uub durch einen Synhedrialbe s ch l u ß cinsührcn ließ, bedarf noch der Untersuchung. Der Ausdruck הסדיר (Bcrachot 28, b.) und die ganze Abhandlung daselbst berechtigen, diese Behauptungen zn bezweifeln. — S. 263. LicS Thoren statt Thora. — S. 267. Daß eine חם משנה□ einer ה״ל״מ gleich gehalten wncde, ist nicht richtig: deßgleichcn die folgende Behauptung, daß zu einer ft"D auch noch ein: ״die Weisen sagen" hinzugefügt wird; denn sobald eine כלשנה diesen Zusatz hat, ist sic mehr keine ft"ft. — S. 269. Daß die Emorim mehr Autorität, als die Nesim aus dem Hillclischcn Hanse genossen, ist nicht erwiesen: denn im Drange der Zeitvcrhältniffc m o m c n t a n c Erleichterungen zu gestatten, ist noch keine Gesctzesändcrung. — S. 270. ״Andere ließen eine weitere Fortbildung deö Indenthums gelten." Was soll dieser Satz sagen? Bestand etwa zwischen R. Jochanan und seinen Nachfolgern oder den gleichzeitigen babilonischen Gelehrten ein solcher prinzipieller Unterschied? — S. 279. ״R. Sila wollte ihm, — Rab — seine Stelle abtrcten." Aus der Quelle — Joma 20. b. — läßt sich das nicht erweisen. Aus eben dieser Stelle ist auch ersichtlich, daß R. Sila — also vor und ohne Rab — auch ,schon die Mischna kannte. Rab hat sic vielleicht in der damals abgeschlosscncn Vollendung gebracht. S. Gr. 4, 314. — daselbst. ״Rab hatte Schüler, die nicht ausschließlich dem G c l e h r t e n b e r n f e obliegen mochten." Dieser Unterschied zwischen Schülern und Schülern paßt nicht recht ans jene Zeitvcrhältnisse. — S. 280. ״Rab beschränkte sich nicht bloß auf seine Schulthätigkeit, sondern machte auch Reisen, um sich von dem Zustande der Gemeinden zu überzeugen." Diese Reisen nuteriiahm R. im Aufträge des R. Gelutba, der ihm ein Marktpolizei amt übertragen, also bevor er noch Schnlvorstchcr war. S. Gr. 4, 315. — daselbst. Daß Nab und Samuel die Gebetformeln fcstsetztcn, erwählten die Quellen nicht. Es wird nur von תקיעתא דבירב gcsprochcn. — S. 284. ״Oft wurden bloß mögliche Fälle aufgegcbcn, die an leere Spitzfindigkeiten grenzen." Dies, wenn auch zugegeben, hätte besser wegbleibcn dürfen! — S. 285. ״Selbst die N. Galutha nahmen wieder ihren Wohnsitz in Snra." Ist nicht genau; denn nur ihre Hul digungcn enipfingen sie daselbst. Gr. 4, 44l. — S. 294. Anm. 3. Die Gcbctstilckc נשכלת und עלינו sind älter» Ursprungs. — S. 295. MvseS der Punktator heißt Ha-Nakdon. — S. 299. Nach Gr. geistrei chcn Kombinationen war der vierte Gelehrte ר' נתן הבבלי. — daselbst. ״Diese Sendboten waren (mit Ausnahme des R. Schemarjah, der in Cairo eine Schule stiftete) die Gründer neuer Schulen." Warum R. Sem. anögenommen ist, ist nicht verständlich. — S. 305. ״Jedoch ohne Vergötterung all deö Schuttes und des Rostes, den die vergangenen Jahr hnuderte des Druckes und des Mißgeschickes um das Heiligthum äuge gehäuft und angesetzt haben." Diesen ganzen wcitschichtigen und weilfaltigen Satz hätten wir weggcwüuscht. Wie will cö der beb rer, anfaiigen, oder wo wird mancher enden, lveun er diesen Satz deutlicher machen und dnrch Beispiele erläutern soll?

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