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Ben Chananja · 1861-02-01 · 5 (1.2.1861) · p. Seite 41

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
5 (1.2.1861)
Date
1861-02-01
Page
Seite 41 (sequence 5)
Language
German
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41 Bitte um Enthebung vom Amte, sondern nm Einleitung von Neuwahlen unterbreitet wurde. Die hohe Statthalterei hat dies Gesuch der früher» PrariS gemäß der Kommune überwiesen, welche in dieser Angelegenheit den uengewählten Stadtrichter Hrn. Josef Grast ermittirte, der auch für den 20. d. M. den bisherigen Vorstand, die Vertreter, und 15 Vertrauensmänner zu einer Konferenz berief. Diese Konferenz cröffnete der Herr Stadtrichter mit einer nngarischeu Ansprache, worin er nach der üblichen Begrüßung die Zuversicht aussprach, daß der nächste Landtag der schreienden Ungerechtigkeit, der Ausschließung der Inden ans den ״Bastionen der Verfassung" nämlich, ein Ende machen, und so recht bald der Moment herankommcn wird, in welchem unsere Glaubensgenossen, ebenso, wie alle andern Bürger ihre Repräsentanten in die Vertretung der Stadtgemeinde entsenden werden; daß aber bis dahin die Leitung der Knltnsgemeinde für nnS von großer Wichtigkeit sei, daher solche Männer mit derselben betraut werden mögen, die durch Intelligenz und patriotische Haltung hervorragen. Auf Letzteres glaubt der Hr. Stadtrichter einen besonder» Nachdruck legen zu sollen, indem wir vielen Verdächtignngen und Beschuldigungen anSgesetzt seien, und Viele eS unseren Glaubensgenossen zur Last legen, daß sie als Pächler für die Verzehrnngö- und andere indirekte Stenern auftraten, und hiedurch die Einführung derselben dem Bach'- scheu System ermöglichten, mindestens erleichterten. Hierauf erwiderte Einer von den berufenen Vertrauensmännern gleichfalls in ungarischer Sprache. Er gab vor Allem dem Gefühle der Freude Ausdruck, welches alle Schichten unserer zahlreichen Gemeinde erfüllte, als die Ermission des Hrn. Stadtrichters bekannt wurde, welcher als ein Mann der Freiheit und Gleichheit hinlänglich bekannt ist, — daß die junge re Generation in dieser von der Kommune getroffenen Wahl eine Gewähr mehr erblickt, daß die Schranken, welche 350,000 dem Indenthnme anhängende Ungarn ihren Brüdern hintanseht, fallen, und einer neuen Aera der Brüderlichkeit und Eintracht Platz machen werden. Der Redner entwickelte seine Gedanken in diesem Sinne, bis er auf die Widerlegung der vom Herrn Stadtrichter erwähnten unverdienten Anschnldignngen kam; er stellte vor Allem die Nichtigkeit und Stichhaltigkeit derselben in Frage, hob hervor, daß Männer jedes Glaubens und jeder Nationalität ohne Ausnahme die genannten unpopulären Stenern gepachtet haben, daß aber nur beim Inden allein dies Vorgehen des Einzelnen der Gesammtheit zur Last gelegt wird, wie ferner der Jude keine Wahl hatte, als die wenigen für ihn offengelassenen Erwerbsquellen zu benützen, da ihm der Anbau des eigenen Ackers und zahlreiche Gewerbe verwehrt blieben, und es noch nicht lange her ist, daß selbst in diesem von einem .so edlen Volke bewohnten Lande, der Jude die Scholle sein nenne, die meist seine Gebeine deckt. Der Redner trug dies und Verwandtes mit warmer Lebhaftigkeit vor, als der Hr. Stadtrichter ihn mit der Versicherung unterbrach, daß Niemand besser als er selbst von der Falschheit der gedachten Anklagen überzeugt sei, und daß er diese nur darum erwähnte, um der Versammlung als Freund die Richtung zu bezeichnen, welche bei Vornahme der Neuwahlen nach seiner Meinung einznhalten wäre. Hierauf begannen die Verhandlungen, die sich darum drehten, ob der Vorstand bis zur Neuwahl bleiben, oder einstweilen ergänzt werden, oder aber derselbe abtreten, und die Leitung der Geschäfte einem provisorischen Ausschüsse übertragen solle. Nach langer, ziemlich erregter Debatte, in welcher die Vorsteher ihre Posten mit unbeugsamer Zähigkeit vertheidigten, wurde zum Beschlüsse erhoben, daß die Verwaltnng einstweilen unverändert bleibt, und daß die Versammlung zur Ausarbeitung eines Wahlstalnteö ein Komitö, ans 50 Mitgliedern bestehend, wählt, welches ersucht werden soll, ein Elaborat baldmöglichst zu verfertigen, und es dem Hrn. Stadtrichter zu überreichen, damit schleunigst die Nenwahlen eingeleitet werden können. Heute nun versammelte sich dieö Kvmito unter Vorsitz des allgemein verehrten Herrn Nikolaus GotteSmanu, und wählte ein engeres Komitü ans seiner Mitte, welches einen Entwurf abfassen, und es nach einigen Tagen dem Plenum als Grundlage der Verhandlnngen vorlegen wird. Soweit sind bis jetzt die Vorarbeiten gediehen, welche von der ganzen Gemeinde mit lebhaftem Interesse verfolgt werden, indem man allgemein die Hoffnung hegt, daß alls den Wahlen eine solche Vertretung hervorgehen wird, welche, den Forderungen der Zeit entsprechend, die hiesige KnltnSgemeinde auf eine Stufe bringen kann, durch welche sie die Führerschaft in den jüdisch-ungarischen Angelegenheiten verdienen wird, zu welcher sie sowol als hauptstädtische Gemeinde, wie nicht minder durch ihre Größe an Seelenzahl, sowie durch die Konzentrirnng so vieler intelligenter Kräfte in ihrer Mitte befähiget und berufen ist. Pest, 23. Jänner. —n. Uachbtmcrkung -er Redaktion. Die in Pest vorwaltenden Zustände mögen es emschnldigen, daß sich der Vorstand wegen einer zu bewerkstelligenden Neuwahl der Gemeinde-Vertretung an die Statthalterei wendete. Gesetzlich nothwendig war dieser Schritt durchaus nicht; denn es ist kein Gesetz vorhanden, welches die jüdischeu Gemeinden verhindert, ihre Verwaltnng mit allen damit verbundenen Wahlen und Vorkehrungen ohne Dazwischenkunft der Behörden zu leiten und zu vollziehen. Die Anfgäbe der Gemeinden ist es vor Allem, in ihrer eigenen Mitte den Frieden und die Eintracht zu befestigen, damit die Anrufung der Behörden unnöthig werde. Werden aber letztere nicht angernfen, so wird es ihnen sicherlich nicht in den Sinn kommen, sich in die inneren Angelegenheiten der Synagogengemeinden zu mischen. Dem Hrn. Stadtrichter Gräfl zollen wir für seine emanzipationöfrenndliche Eröffnungsrede unsere Anerkennung. Zu wärmerem Danke hätte Hr. G. die ungarische» Juden verpflichtet, wenn er seine liberalen Gesinnungen im Stadt- Hause geltend gemacht, und seine Mitbürger zu der Einsicht und Erkenntniß geleitet hätte, daß der 23. G. A. vom I. 1848 die königl. Freistädte zur Ausschließung der Jude» zwar ermächtiget, ohne jedoch dieselben zu dieser Ausschließung zu nüthigen, oder sie ihnen zu gebieten. Dasselbe gilt aber nach unserer Meinung auch vom V. G. A., der von den Landtagswahlen handelt. Wenn die Stadt! Pest sich kraft ihrer munizipalen Macht und Würde ent-

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