Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 4 (1861)
- Issue
- 4 (25.1.1861)
- Date
- 1861-01-25
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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Be «läge znin Ben Channnjn Nr. 4. Ums iin Sffjarofdjcr ׳Koniiliitc. 41t der Geschichte uineS jeden Landes und Volkes gib, cs gewisse Tage, welche Zeugen wichtiger — erfreu- Ijcher oder unglücklicher — Ereignisse waren, und die sich raber auch denjenigen tief einprägen, deren Aufmerksamkeit gerade nicht nngctheilt der geschichtlichen Erkcnntniß Zugewendet ist. Ein solcher Tag ist in der neuern Geschichte Ungarns der fünfte Jänner! Daß am 5. Jänner (62 ante) Eatilina von der konsularischen Armee, die Antoniuö und MetellnS von verschiedenen Seiten herbeiführten, bei Pistoja angegriffen, und in einem mörderischen Kampfe überwunden wurde, ist nur Geschichtskundigen bekannt. Das; aber am 5. Jänner 1849 der Einzug des Fürsten Windiichgrätz in Pest staltfand, weiß jeder Ungar. Und Stefan Jränyi, Obcrftuhlrichter im Scharoscher Komirate, glaubte diesen denkwürdigen Tag durch nichts besser feiern zu können, alö durch ein Jnstiz-Attentat an einem Inden! Der Thatbestand ist nach Journal-Nachrichten folgender.- Am 4. Jänner d. I. fuhr ein jüdischer Tischler, Namens Josef Pasternak, von Eperies nach Somos, einem benachbarten Dorfe. Hinter ihm fuhr ein Edelmann, der dem Norfahrenden ״Bleib stehen!" zuscbrie. Da diesem anmaßlichen Befehle nicht entsprochen wurde, fuhr der Edelmann im Galopp vor, hielt den Wagen Pasternak'ö ans, um sich Genugthnnng zu verschaffen. Nut! begann ein Faustkampf. Auf der einen Seite stand der Edelmann mit seinem Kutscher und seinem Bedienten, alö der angreifende Tbeil, auf der andern Seite der attaquirte Pasternak mit seinem Fuhrmanne. Letzterer soll sich indes nur schwach verlbeidigt haben, wogegen der Tischler von dem unbestreitbaren Rechte der Selbstvertheidigung Gebrauch machte. Dies konnte der Edelmann dem Juden nicht verzeihen. Er trat bei dem Oberstuhlrichter Stef. Jränyi, dem einzigen nichtadeligen Beamten deS Komitateö, als Kläger auf, und dieser machte kurzen Prozeß. Er fuhr am 5. in Begleitung zweier Gendarmen und eines Haiduken nach Somos, nahm mit dem Juden flüchtig ein Verhör vor, worauf er ihn vor der Kirche mit 12 Stockprügeln bestrafen ließ. Der Kutscher des Edelmanns, welcher während des VorfahrenS auf den Juden und dessen Fuhrmann loögeschlagen hatte, wurde zu einer Geldstrafe von 2 fl. verurtheilt. Der ״Pester Lloyd" (vom 12. d. M.) setzt anöeinander, daß das Verfahren des Stuhlrichters der Theorie des neuen (nicht sanktionirten und daher nicht eingeführten) ungarischen Strafgesetzbuches widerspreche, welches die Prügelstrafe abgeschafft hat, und daß dasselbe mit dem Geiste der 1848-er Gesetzgebung unverträglich sei, welche die Prügelstrafe auch beim Militär abzuschaffen beschlossen hat. Das ״Pesti Naplö״ (Abdbl. vom 12. d. M.) stimmt dem Lloyd bei, und fügt hinzu: ״Wir zweifeln nicht, daß die Organe des gestürzten Regierungs-Systems diese Nachricht mit Schadenfreude ausbeuten werden, um unsere Selbstverwaltung zu verleumden. Wir erwidern hierauf, daß die Werkzeuge des gestürzten Systemes auch achtbare Frauen- Zimmer, und zwar wegen angeblicher politischer Vergehen, mit körperlicher Züchtigung bestraften, und daß die gepriesene Humanität jenes Systemes darin bestand, daß nach demselben Dieben und Räuber ״Herr" titulirt wurden, während der letzte Polizeidiener sich ungestraft gegen gebildete Menschen die größten Grobheiten erlauben durfte. Wir berühren dies nicht, um den Scharoscher Fall zu rechtfertigen. Wir müssen aber unseren Gegnern bemerklich machen, daß Mißbräuche bei jedem Systeme Vorkommen, nur daß während der Einzelne der bureaukratischen Willkür gegenüber schutzlos war, und vergeblich Genugthuung suchte, wir gegen die Mißbräuche der Komitatsbeamten kräftige Garautieu und Heilmittel besitzen. Solche Garantien sind: 1. Der KomitatS-Auöschuß; 2. die Presse, welche den Berus hat, das Vorgehen der Komitatsbeamten, wie das der Regierung zu überwachen." Hieran habe ich einige Bemerkungen zu knüpfen. Das ״P. N.“ wird wol mit mir darin übereinstimmen, daß die Presse nicht nur kontrollirend und repressiv, sondern auch rathend, leitend und präventiv zu wirken berufen sei. Hat nun die ung. Presse seit dem 20. Okt. v. I. rücksichtlich der Judenfrage ihrem präventiven Berufe entsprochen? Hat sie den gegenwärtigen europäischen Standpunkt dieser Frage hervorgehoben, wie sie konnte und sollte? Ist sie den vorauszusetzenden Vorurtheilen entgegengetreten, wie eö nöthig war? Das ״P. N.“ wird ohne Zweifel der Wahrheit die Ehre geben und bekennen: Nein! Und dieses Versäumniß ist die Hauptquelle all' der niederschlagenden Vorkommnisse, welche trotz der Rekriminationen des ״P. N.“ geeignet sind, den ungarischen Namen vor dem gebildeten Auslände zu kompromittiren. Hätte das ״P. N.“ einen einzigen, mit erforderlichem Nachdrucke geschriebenen, von einem bekannten und geachteten et) r i fl l i cb e 11 Publizisten Unterzeichneten Artikel über die