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Ben Chananja · 1861-01-04 · 1 (4.1.1861) · p. Seite 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
4 (1861)
Issue
1 (4.1.1861)
Date
1861-01-04
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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2 stehen werden. In der Wahl ihrer Vertreter bei der Komitatsversammluug sind die Gemeinden durchaus an kein GlaubenSbekenntuiß gebunden, wie aus dem 16. Gcsetzartikel vom Jahre J848 (§. 2, b. c.) unzweifelhaft zu ersehen ist, und wie denn auch iu der That von einzelnen Gemeinden im Biharer, Zcmpliuer, Stuhlweißenburger und Esongrüder Komitate Juden zu Vertretern bei der Kom.-Versammlung gewählt worden sind. Die Gewählten werden sicherlich eifrig beflissen sein, daö auf sie gesetzte Vertrauen in jeder Rücksicht vollkommen zu rechtfertigen, und durch ihr würdiges Verhalten manches gehässige Vorurtheil auf eine anschauliche, und daher wirksame Weise zu widerlegen. tilftiit historisch«; Mini(!(’. Von Leop. Lulrcs I. R. Samuel b. Jakob. Wir haben bereits an einem anderen Orte") einige Stellen aus den Zusätzen des Sam. b. Jak. zum Aruch saus einer Handschrift in Parma in der Kopie des Herrn S. G. Stern in Wien) mitgcrheilt. Dort haben wir bereits bemerkt, daß diese Zusätze mehr einen historischen als einen eigentlich literarischen Werth haben. Wer wird auch von einem Rabbi deS dreizehnten Jahrhunderts genaue Kenntniß der griechischen Sprache erwarten? Haben ja Dante und Petrarka, die etwaigen Zeitgenossen dieses Autors׳'), auch kein griechisch gewußt! Wie allbekannt wurde das Griechische erst im fünfzehnten Jahrhundert in Europa bekannt, und erst im sechzehnten allgemein verbreitet-')י Um Zusätze zum Aruch zu machen, die wirklichen literärischen Werth haben sollen, muß man für gewisse Partien tiefe Kenntniß der griechischen Sprache besitzen, für manche Partien ist persisch nützlich. Die Wörter allein reichen nicht hin, cs ist Lietraturkenntniß nothwendig. Solche Zusätze konnte man nur in neuerer ') (Sa wird nnscrcn Lesern gewiß höchst angenehm und erfrenlich sein, zn vernehmen, daß d. Bl. in der Folge öfters mit den Arbeiten unseres gelehrten und berühmten Freundes geziert sein werden. Ncd. -) L. Bl. d. Orients 1851. S. 358. ') S. weiter nnten. ׳) Main,. Tef. l. 1!).: וכבר נשקע יוני מן העולם ונשחבש ואיד■ Wir haben diese Worte bereits anderswo angeführt. Jbn t5hallikan (Biografikal Dictionary II. S. 285) sagt dasselbe. Man muß sich darüber eben so wenig wundern, als wenn nach Lambert, einem alten französischen Dichter, Aristoteles seinem Schüler Alerander hebräisch, chaldäisch und lateinisch lehrt (F. Genin, Recreations philologiques I, 139). Die mangelhafte historische Crkcnutniß der damaligen Zeit ist die Ursache, und zugleich die tZiitschiildignug dieser Annahme. (Vgl. auch B. 6h. I, •255 Ned.) Zeit machen, wo alle Literaturen vorliege». Selbst heute aber sind persische Bücher nicht so bekannt. Werke deS Mittelalters können nur durch Zitate auö älteren!üdischeu Scbriften, welche im Laufe der Zeit verloren gegangen sind, ihren Werth erhalten. Die Proben aus dem Werke R. Samuel'S erhalten jedenfalls dadurch ihren Werth. Wir sind nicht im Stande, die gegebenen Stellen anS den Zusätzen S.'S zu verbessern, und wollen unS hier nur auf folgende Bemerkungen beschränken. Rapoport hat irgendwo׳'') S.'S und seines Werkes erwähnt, hat aber, als er seine Worte niederschrieb, von meiner Mittheilung nichts gewußt. (Schluß folgt.) Schulwesen. k. Das Direktorat israelitischer ״ ~ “ . Bon Zliralinm tjochiiiiith, Nabb. in Bcßprim. Zu den AdministratiouSzweigeu, die in Folge der Reaktivirung unserer Konstitution den vaterländischen Behörden zurückgegeben sind, gehört nach den Allerhöchsten Erlässen vom 20. Oktober das gesannnte Kultus- und Schulwesen. Dieses wird fortan Organisirung, Sanktiouirung und Richtnttg von der dazu bestellten LaudeSkultus-Behörde erhalten, die auch zweifelsohne den Gemeinden das Ausmaß von Autonomie zuweisen wird/ welche dieselben auf die untern Volksschulen, alö Gemeindeanstalten, auszuüben haben werden. Der überaus große Werth, der in unserem Vaterlande auf diese konfessionellen Rechte der die Gemeindeschulen auS eigeneu Mitteln erhaltenden Gemeinden gelegt wird; die Sym patieen, mit denen die diesbezüglichen Bestrebungen der Protestanten Ungarns begleitet waren, lassen unS der Hoffnung Raum geben, daß an maßgebender und entscheidender Stelle auch in dieser Beziehung das Prinzip der G l e i ch b e r e chtigung aller Konfessionen zur vollen und 1111׳ geschmälerten Geltung und Anerkennung gebracht, und daß demzufolge auch der israel. Kultusgemeinde jene Einflußnahme auf Unterricht, Besetzruig der Lehrerstellen und Direktion der Schule gestattet sein werde, deren sich die christlichen Konfessionen zu erfreuen haben werden. Wenn es uns auch im Entferntesten nicht beikommt, der alten Willkürwirthschaft, wie sie vor 1848 in den israel. Gemeinden, bezüglich deö Schulwesens, so einheimisch gewesen, daS Wort zu reden, weil dies ein gänzliches Verkennen der mahnenden Zeitbedürfnisse, deS fortgeschrittenen religiösen Bewußtseins und der gerechten Ansprüche des Vaterlan ׳ deS wäre; wenn wir eS auch mit Dank und Anerkennung ') Zn der Borredc z»m Greeh Milli» S. X. Z»1 vorletzten Hefte deS vorigen Zahrg. sind in dem aus den Werke des Hrn. DukeS angeführten Stetten folgende Druckfehler zu verbessern: S. tili, Z. 7. statt angemessen, lies angewachsen. Ult. ״ ,13 ״ Genossen. ״ Gewissen. ״ ,14 ״ ,849 ״ Niegel. ,. Siegel. Ncd. ^07526

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