Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1860-12-15 · 12 (15.12.1860) 2. Hälfte · p. Seite 665

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
12 (15.12.1860) 2. Hälfte
Date
1860-12-15
Page
Seite 665 (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2542917-2543076-2543093--1900-2545623
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 665 denke« Druckes nicht vom Studium der Thora lasse"). Von dieser MeinungSdtfferenz in Betreff der religiösen Verdienstlichkeit der früher» und später» Zeit wird jedoch die allgemein herrschende Anschauung, welche rückstchtlich der Geisteskraft und der Gelehrsamkeit der alten Zeit entschiedene Überlegenheit einräumt , durchaus nicht alterirt. Diese Anschauung ist auch von den Geonim festgehalten worden. So R. Scherira: ״Die Erörterungen und Diskusstonen, welche die späteren Gelehrten hinzugefügt und erfnnden haben, waren den früheren Gelehrten nicht unbekannt. Letztere haben aber dieselben als Spielraum für ihre Nachfolger unberührt gelassen, indem ihre eigene Zeit ihrer nicht bedurfte. Dies zur Beantwortung euerer Fragewarum die Alten so Vieles unerörtert ließen. Findet ihr daher bei den Später» einen merkwürdigen Ausspruch, so wurde ihnen derselbe von den Alten überlassen , damit fie sich damit beschäftigen, und diejenigen Materien weiter entwickeln, an denen der Thalmud von Geschlecht zu Geschlecht einen so bedeutenden Zuwachs erhielt")." Alles dies verhinderte aber die Geonim nicht, innerhalb der so gepriesenen alten Zeit, die legislatorische Entscheidung von den jüngeren thalmudischen Autoritäten abhängig zu machen, welche — allerdings nicht sehr konsequent — sich einerseits an Hyperbeln Überbote», um ihre Vorgänger weit über sich zu erheben, andererseits sich aber dennoch nicht scheuten, diesen so hochgepriesenen Vorgängern zu widersprechen! Vorausgesetzt, daß innerhalb der thalmudischen Zeit wirklich und in allen Stücken eine fortschreitende Entwickelung standgefunden hätte, so würde der Kanon, welcher die jüngere» Geschlechter mit dem Rechte der endgiltigen Entscheidung bekleidet, eine progresstve religionsgeschichtliche Bedeutung erhalten haben. Jene fortschreitende Entwickelung fand aber in der Wirklichkeit nicht statt, vielmehr geschahen hin und wieder Rückschritte, indem die jünger» Lehrer einen Liefern Standpunkt einnahmen als ihre Vorgänger. Da nun der in Rede stehende Kanon nicht seinem Geiste, sondern seinem Buchstaben nach aufgefaßt und angewendet wurde, so erlangte kraft desselben zuweilen gerade ein bereits überwundener Standpunkt eine unverdiente Geltung und Berechtigung. Hier-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.