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Ben Chananja · 1860-12-01 · 12 (1.12.1860) 1.Hälfte · p. Seite 631

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
12 (1.12.1860) 1.Hälfte
Date
1860-12-01
Page
Seite 631 (sequence 7)
Language
German
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— 631 — entgegen, der ein am Donnerstage oder Freitage gesund gewordenes Kind vor Sabbat z» beschneiden nicht erlaubt. 331, 8. Er findet es ganz recht, daß man bei herrschenden Krankheiten keine Fasten anordnet, verzeiht es aber nicht, daß man diejenigen Anordnungen verabsäumt, welche sonst die Prüfung und Untersuchung des moralisch-religiösen Wandels zum Zwecke hatten. 576, 12. A. war tolerant gegen seine eigene Gemeinde Kalisch, er ließ sie gewähren, daß sie sich am Passahfeste einen Trank vermittelst eines Rostnen-Anfguffes bereiteten, obgleich er es anderen Gemeinden verbietet. 467, 8. Er pflegt sich überhaupt über Gebräuche, die gegen das Gesetz, nachsichtig zu äußern. 457, 7. Der Gebrauch, den Habdalawein überzugießen, ist ihm ein Anstoß, gleichwol meint er, es seien ja doch nur einige Tropfen, die man vergieße. 296, 5, Doch scheitert zuweilen seine Bereitwilligkeit im Entschuldigen. So gesteht er, es nicht rechtfertigen zu können, daß manפ׳שירה den Vögeln Waizen vorwirft. 324, 7. Daß man am Passahabende Peterstl nimmt. 473, 4. Wo aber ein uralter erschwerender Gebrauch besteht , da geräth A. in Aufregung gegen diejenigen, die dagegen sprechen. So eifert er gegen Ture Sahab, welcher Himmel und Erde zu Zeugen anrnft, daß dessen Schwiegervater מצה נפוחה gegessen. 461, 13. Dieser erlaubte auch sich in den letzten drei Tagen vor dem Wochenfeste zu rastren. A. beruft sich auf den erschwerenden Gebrauch, und verbietet es. 492,5. Dankbar müssen wir ihm auch für die Norm und Regel sein, die er uns in Beziehung aus die Vorschriften der Kabbalisten gibt. Wenn nämlich die Kabbala etwas gebietet, ohne eine thalmudische Basis zu haben, so könne Niemand zur Besolgung angehalten werden. 25, 20. Gleichwol gibt er den Kabbatisten häufig gegen die später« Kasuisten den Vorzug. So Absch. 101, 4. in Beziehung des lauten BeteNs. Er will, gegen Jsserl, nnd gestützt auf Horowitz, daß auch der Vorbeter יהי לרצין sage. 123. 14. Wo die Kabbqla ohne Opposition dasteht, sind ihm ihre Vorschriften unverbrüchlich. Das Abwischen mit dem Hemde ist für das Gedächtniß nachtheilig. 158, 17. Er hält streng auf die Succession beim Nägelabschneiden, was von Andern verlacht wird. 260, 1. Von dem Monate, an: welchem das Gebet beim

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