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Ben Chananja · 1860-11-15 · 11 (15.11.1860) 2. Hälfte · p. Seite 599

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
11 (15.11.1860) 2. Hälfte
Date
1860-11-15
Page
Seite 599 (sequence 7)
Language
German
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— 599 — dieses ziehen Sie nicht in Betracht, »nd haben Ihre ganze Aufnierksamkeit in dieser Hinsicht nur auf das Verhalten eines Jsraeliten gerichtet. Ihre Hochwürden mögen nur nicht glauben, daß ich mich auf diese Weise einem nähern Eingehen auf Ihre Frage entziehen will, im Gegentheil will ich nur zeigen, daß dieses durchaus nicht zu dem Resultate führt, zu welchem Sie gelangt sind. Jm Judenthume gilt wol auch, daß der Glaube geweckt und genährt wird durch ein Leben in und mit der Gemeinde, sowie, daß er seinen vollkommenen Ausdruck durch Synagoge und Gemeinde erhält; aber es ist dies für das einzelne Individuum nicht durchaus nothwendig, und der Glaube kann bei jedem Einzelnen, selbst wenn dieser ganz isolirt lebt, erhalten werden. Das Judenthnnl hat nämlich so viele Erinnerungszeichen, so viele Anordnungen, welche Morgens und Abends und unter allen Lebensverhältnissen, selbst den Israeliten zu seiner Religion hinführen können, der in einer Einöde lebt, so daß er nur des festen Willens bedarf, um in seinem Glauben befestigt zu werden, und ihn zu bewahren, selbst wenn seine Umgebung ringsumher ganz andern Glaubenslehren und Gebräuchen huldigt. Früh und spät kann er sein Gebet und Glaubeusbekenntniß (Schema Israel rc. 5. B. M. 6.) verrichten und aussprechen; die Hausfrau kann in ihrer stillen Wohnung die Lichter des Glaubens zünden, und am Tage des Herrn ihren und ihres Ehegatten Sinn heiligen; letzterer kann entweder selbst am 8. Tage nach der Geburt seines Sohnes selben in den Bnnd mit dem Ewigen aufnehmen, oder auch Jemand dazu kommen lassen; es bedarf hierzu keines Priesters (Geistlichen) sowie auch kein Gewicht darauf gelegt wird, ob der Fungirende im Grunde mit seiner Handlung den rechten inner« Glauben verbindet, wie dies z. B. bei der Taufe der Fall ist, und in Ermangelung einer Synagoge, um dort Kirchengang zu halten, bei welchem Mädchen ihren Namen bekommen, kann er in seinem Hause, im Vereine mit seinem Weibe das Daukgebet zum Allgütigen emporseuden, und den Namen bezeichnen, welchen das neugeborene Kind in Israel führen soll; ja, will er es genauer nehmen, so kann er, wie dies zu geschehen Pflegt, nach einem

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