Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 3 (1860)
- Issue
- 11 (15.11.1860) 2. Hälfte
- Date
- 1860-11-15
- Page
- Seite 597 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 597 — Auffassung ist, und die meisten der neuesten Kommentare wenden sich wieder der von der Kirche adoptirten zu; eben so wenig es mir aber irgendwie einfallen wird, von Ihrer Hochwürden zu verlangen, daß Sie nur im entserntesteu Sinne meine Erklärung für richtig ansehen sollen, eben so wenig, glaube ich, werden Sie daS Entgegengesetzte von mir fordern, so lange ich eine andere Eregese für die richtige ansehe. Aber gerade dieses, so wenig es auch damit im Zusammenhänge zn stehen scheint, gibt doch ein bedeutendes Argument zur Beantwortung der vorliegenden Frage ab. Die Frage ist: ״ob Mitglieder des mosaischen Glaubens es vor Abraham's, Jsak's und Jakob'ö Gott verantworten können, Anstellungen an solchen Orten zu wählen, oder auf Ansuchen anzunehmen, welche in keiner Beziehung das bieten können, was zu finden und zu erhalten dem wahren Israeliten Bedürfniß sein muß, sondern sogar im Gegentheil in jeder Hinsicht ihn nöthigen und zwingen, täglich von den Gesetzen Moses und den Vorschrift ten der Rabbiner abzuweichen", und Sie fügen hinzu, daß Sie nicht verstehen können, ״wie es ein Israelit vor Jehova verant- Worten könne, sich von aller Verbindung mit Synagoge und Gemeinde loszureissen." — Abgesehen davon, daß hier die personelle Religiosität des Individuums in seiner Abhängigkeit von der Gemeinde, wie sie von christlich-kirchlichem Standpunkte beurtheilt wird, mit dem religiös-zeremoniellen Leben eines Inden zusammen gemischt ist, will ich mir nur die Frage erlauben: warum Sie Ihre Aufmerksamkeit in dieser Beziehung gerade auf einen Israeliten gewendet haben, und ob nicht dasselbe von einem Katholiken gelten muß, der eine Anstellung an einem Orte erhält oder sucht, wo er der einzige Katholik ist, und nicht allein in keiner Beziehung die katholischen Vorschriften beobachten kann, sondern auch niemals im Jahre dessen theilhaftig werden kann, was seine Kirche als zu seiner Seligkeit nothwendig fordert, indem sie sogar ewige Verdammniß über den ansspricht, der ein loögerissenes Leben unter den Ketzern führt, so daß er nicht einmal das Sakrament ans seinem Todtenbette erhält, also nicht einmal nach den Vorschriften seiner Kirche sterben kann, und sogar in solchen Fällen, wie so