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Ben Chananja · 1860-11-01 · 11 (1.11.1860) 1. Hälfte · p. Seite 584

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Journal
Ben Chananja
Volume
3 (1860)
Issue
11 (1.11.1860) 1. Hälfte
Date
1860-11-01
Page
Seite 584 (sequence 24)
Language
German
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— 584 — sagt, als die Raubvögel das Fleisch von den Knochen gefressen hatten, was aber nicht beobachtet werden konnte 1c. 1c." für den weinigen hielte, wahrend mein eigenes Lehrbuch des hochdeutschen Ausdruckes wich vor solchem Satzbau beschützt. Es ist ganz deutlich, daß hier ein Wirrwarr herrscht, welchen auseinander zu bringen mir nicht obliegt, sondern entweder dem Verfasser oder dem Setzer der Bemerkungen׳ Wenn die Kritik sich so überstürzt, so darf sie nicht fordern, daß ich ihr Rede stehe, ich st r e i ch e d i e S e g e l. Die dritte Bemerkung (zu 148, nicht 118) ist gegen meine Angabe: Juda II. habe das Brod der Heiden zu erlauben beabsichtigt, aber mit seiner Ansicht nicht durchdringen können. Sie fertigt meine Quellenangaben Abod. Sar. 35. b. mit dem Satze ab: ״Das findet sich Abod. Sar. 36, b. mit Nichten." Müßte da nicht Jeder glauben, ich hätte gerade das Gegentheil von dem berichtet, was in der Quelle steht? Die Kritik stützt sich diesmal auf die dürren Worte daselbst NON לא התיר את 'V, ganz richtig. Habe ich denn aber gesagt: ״R. hätte das Brod erlaubt? und nicht vielmehr berichtet, seine Ansicht habe nicht d u r ch d r i n g e n können—? Vielleicht wählte ich im Ausdruck Antrag nicht den angemessenen, und hätte genaner sagen können, seine Ansicht fand keinen Anklang. Das rechtfertigt aber die Kritik keineswegs zu einem so seltsamen: Mit Nichten, noch überhaupt zu einem solchen Widerspruch. Nicht nur erzählt man im Thalmud an derselben Stelle unbefangen: ״Juda habe erklärt, er wisse keinen Grund, weshalb Vas Brod von früheren Rabbinen verboten worden", so daß manche daraus mit Unrecht geschlossen haben, ״er hätte es erlaubt", was nicht der Fall sei, sondern man erzählt S. 37. a. eben so unbefangen, er habe am Tage nach der Versammlung, die das Oel erlaubt hatte, seinem bedeutendsten Jünger zugestanden, er würde eben so gesetzlich gehandelt haben, wenn er auch das Brod erlaubt hätte, aber er hätte den Tadel der Leute gefürchtet welche die Abschaffung bestehender Verbote mit einem Schmähnamen zu bezeichneu pflegen. — Was heißt das Anderes, als er habe seine persönliche Meinung nicht geltend zu machen vermocht? — Wo ist hier Veranlassung zur Kritelei? Die vierte Bemerkung endlich (welche sich auf eine Anm. 5. b., auf S. 188 beziehen soll, die gar nicht vorhanden ist! Wieder eine Eilfertigkeit des Schreibers oder des Korrektors!) lautet: ״Wie dort bewiesen ist (soll heißen: sein soll), daß die Gottesfurcht in damaliger Zeit nachgelassen habe, begreife ich nicht." Leider befinde ich mich in der Lage zu gestehen, daß ich selbst nicht begreife, wie man so leichthin sich entschließen könne, angebliche kritische Bemerkungen drucken zu lassen. Von Gottesfurcht ist bei mir in der betreffenden Stelle überall nicht die Rede. Ich habe vielmehr deutlich erklärt, aus den angezogenep Quellen gehe hervor, daß der Eifer für religiöse Pflicht- Übungen, Gebet, Besuch der Synagogen und der Versammlungen nachgelasien habe. Wem das unbegreiflich erscheint , dem werden genauere und breite

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